Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht?
von , veröffentlicht am 10.06.2015In der Streitfrage, ob der Beschuldigte seinen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger bereits in der Vollmacht abtreten kann, hat das OLG Nürnberg im Beschluss vom 25.3.2015 – 2 Ws 426/14 - Stellung bezogen. Nach dem OLG Nürnberg ist die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger gemäß § 305 c BGB unwirksam, wenn sie in der formularmäßig ausgestalteten Vollmachtsurkunde „erklärt“ wird, ohne dass der Überschrift oder sonstiger hervorgehobener Weise ein deutlicher Hinweis hierauf erfolgt. Also besser: stets getrennte Urkunden verwenden!
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