Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 10.06.2015

In der Streitfrage, ob der Beschuldigte seinen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger bereits in der Vollmacht abtreten kann, hat das OLG Nürnberg im Beschluss vom 25.3.2015 – 2 Ws 426/14  - Stellung bezogen. Nach dem OLG Nürnberg ist die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Beschuldigten gegen die Staatskasse an seinen Verteidiger gemäß § 305 c BGB unwirksam, wenn sie in der formularmäßig ausgestalteten Vollmachtsurkunde „erklärt“ wird, ohne dass der Überschrift oder sonstiger hervorgehobener Weise ein deutlicher Hinweis hierauf erfolgt. Also besser: stets getrennte Urkunden verwenden!

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