EU Datenschutzreform: Vorschlag des Rats ist raus (General Approach - Datenschutz-GVO)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 15.06.2015

Für alle, die sich mit der Reform näher beschäftigen, hier das Link zum engl. Ratsdokument von heute.  Der eigentliche Text der GVO beginnt auf S. 75 und endet auf S. 201. Siehe auch das Faktenblatt auf Deutsch.

Die Diskussionen zur Reform sind einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel. Die BuReg ist erwartungsgemäß sehr optimistisch.

Das deutsche Datenschutzniveau werde trotz unterschiedlicher Traditionen der EU-Länder „im Wesentlichen erhalten“, meint Bundesinnenminister de Maizière . Das deutsche Recht sei  „in vielen Punkten Maßstab" für die EU-Datenschutz-GVO gewesen. Bundesjustizminister Maas glaubt, dass die Reform den deutschen Verbrauchern nützen werde. „In Zukunft wird es keine Flucht von Anbietern in Datenschutzoasen mehr geben“, sagte er. Er betont, dass nach das Ratsdokument das Recht auf Löschung ihrer Daten (gemeint ist das vom EuGH für Suchmaschinen bestätigte „Recht auf Vergessenwerden“  - hier im Blog) in manchen Fällen enthalte. Positiv sind für ihn auch die die vorgesehenen  Möglichkeiten, die Daten zu einem anderen Anbieter oder einer anderen sozialen Plattform zu übertragen.

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Meines Erachtens ist die Regelung ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus auf europäischer Ebene; das wichtige Thema des Datenschutzes sollte nicht - vor allem wenn das Internet weltweit Wirkung entfaltet - einer europäischen Kleinstaaterei preisgegeben werden, mit letztendlich 28 individuellen Datenschutzregelungen.
Auch wird es leichter werden, Dienste, welche von außerhalb der EU angeboten werden, unter das einheitliche Schutzniveau zu bringen; ebenfalls positiv erachte ich das Ziel, eine Flucht in sog. „Datenschutzoasen“ zu erschweren bzw. zu verhindern. 

Die Frage ist, wie das Parlament auf den jetzigen Vorschlag reagieren wird, vor allem da im Vorfeld erkennbar war, dass dem Parlament die Verbraucherschutzregelungen nicht weitreichend genug sind; gleiches gilt auch für die Strafen, mit welchen Datenschutzverstöße geahndet werde sollen. 

Es ist davon auszugehen, dass die Reform frühestens Ende 2015 stehen kann; die Verordnung wird nach zwei Jahren Übergangszeit dann in allen EU-Staaten gelten, also frühestens Anfang 2018 Geltung entfalten. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form die DatenschutzGVO dann in Kraft treten wird. 

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