Förmliche Entscheidung bei Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erforderlich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.07.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschluss vom 29.04.2015 - 1 BvR 1849/11-  erneut mit dem Thema Beratungshilfe befasst.In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass über die Ablehnung eines Antrags auf Beratungshilfe durch einen zu begründenden und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehenden Beschluss entschieden werden muss, ansonsten werde die Rechtschutzgleichheit verletzt. Ein vor Bewilligung von Beratungshilfe in der Regel noch nicht anwaltlich vertretenerr Antragsteller weiß mangels eines mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses nicht ohne weiteres, dass und wie er gegen die Versagung der Beratungshilfe vorgehen kann.

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