Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.07.2015

Es ist fünf Jahre her. 21 junge Menschen wollten feiern und kamen ums Leben in einer Massenturbulenz auf der Rampe zum Loveparade-Gelände in Duisburg. Kein Zufall, keine höhere Gewalt, sondern eine vermeidbare Katastrophe, von Menschen verursacht.

Seit fünf Jahren arbeitet die Justiz an der strafrechtlichen Aufarbeitung dieses Geschehens. Wer hat was pflichtwidrig getan, wer hat was pflichtwidrig unterlassen und damit den Tod dieser Menschen und die Verletzung von hunderten weiterer Personen zu verantworten? Ein riesiger Aufwand wurde betrieben, tausende Akten durchgearbeitet, hunderte Zeugen vernommen, Filme und Fotos gesichtet, schließlich eine hunderte Seiten starke Anklageschrift angefertigt. Dennoch steckt das Verfahren seit Monaten im Zwischenverfahren fest. Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde jetzt erneut verschoben: Dieses Jahr soll es wohl nichts mehr werden mit dem Strafprozess. Die bisher nicht Angeklagten können wieder ruhig schlafen: Die Verfolgung verjährt mit dem fünften Jahrestag (Spiegel Online).

Im Folgenden noch einmal die Zusammenfassung der Ereignisse (ähnlich schon in meinem Beitrag vom September 2010 gepostet).

Bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die vorab realistisch geschätzten Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten am Nachmittag über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieser unstimmige Plan von den Veranstaltern als Teil des Sicherheitskonzepts vorgelegt und von den zuständigen Behörden zur Grundlage der Genehmigung akzeptiert.

Dass die Tunnelzugänge problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es gar kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem von allen zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich, der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies. Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten einschließlich der Entfluchtungsanalyse erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.

Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt. Gerade in diesem Bereich kam es später zu einer der tödlichen Turbulenzen.

Als es dennoch zu Stauungen kam, nämlich wie schon nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich am oberen Rampenende, fehlte ein funktionierender Plan für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die einerseits auf das Gelände strömten und die andererseits  die Veranstaltung gerade gleichzeitig verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen unterwegs. Zwischenzeitlich verschafften sich die Besucher dort oben selbst Platz, indem die Böschung gestürmt und Zäune umgelegt wurden. Dennoch schien dies den Verantwortlichen keine „Lösung“ – man rief die Polizei zu Hilfe.

Die Einsatzleitung der Polizei, auf die Situation unzureichend bzw. gar nicht vorbereitet, entschloss sich ad hoc in den Tunneln Polizeisperren zu errichten, um den Zugang zur Rampe dort zu unterbrechen, statt dies schon bei den Vereinzelungsanlagen vor den Tunnels, wie es nahelag und nach allem, was wir heute wissen, auch effektiv möglich gewesen wäre, zu tun. Zudem errichtete sie an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe eine weitere Sperre, die die Besucher am Zu- und Abgang hinderte. Alle drei Sperrpositionen waren höchst ungeeignet und sie widersprachen eklatant den vorab gegebenen Empfehlungen, Stauungen in beiden Tunnelzugängen unbedingt zu vermeiden. Sie hatten auch erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine gefährliche Verlagerung und enorme Verschärfung der Stauung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte entstand nun ein Gedränge zwischen den Wänden im unteren Drittel der Rampe, dort wo es keinen Ausweg zur Seite gab.

Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel noch einmal stark verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Verantwortlichen des Veranstalters und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Aber auch als die Polizeisperre in der Rampenmitte aufgelöst wurde, konnten die ankommenden Besucher nicht nach oben abströmen, denn die ihnen entgegenkommenden Besucher von oben waren hinter der vorherigen Polizeisperre ebenfalls aufgestaut worden und verstopften nun ihrerseits den Zugang zum Gelände. Da die feststeckenden Besucher, die ja teilweise schon Stunden auf den Zuwegen verbracht hatten, weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, und auch mangels Hinweisschildern gar nicht wussten, wohin sie gehen sollten, suchten sie selbst Auswege aus dem Gedränge – sie kletterten an Masten, auf einen Container, und v.a. auf einer schmalen Treppe nach oben. Dies hatte zur Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege enorm verschärfte und es insbesondere in Richtung der Treppe über lange Minuten zu Massenturbulenzen (NICHT dagegen zu einer Massenpanik) kam. Wenn Menschen auf engsten Raum aneinandergepresst werden, geht ihnen die Bodenhaftung verloren, erschöpfte Menschen werden nach unten gedrückt, andere werden darüber gepresst, so dass sich Menschen mehrlagig stapeln und diejenigen, die in diesem Knäueln unten liegen, werden erdrückt bzw. ersticken. (…)

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle und personelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Schon in den ersten Stunden nach der Katastrophe begann der Versuch, die Verantwortlichkeiten zu vertuschen, sich auf Kosten anderer zu exkulpieren und der wohlfeilen Ankündigung einer schonungslosen Aufklärung entgegenzuarbeiten. Als erstes wurden die Opfer selbst verantwortlich gemacht – für die Sicherheit mitverantwortliche Personen stellten sich im TV hin und erklärten, nicht die Planung sei schuld, sondern die Besucher, die geklettert seien und abgestürzt. Bis heute wiederholen unverantwortliche Journalisten diese aus durchsichtigen Gründen in die Welt gesetzte Mär von tödlichen Verletzungen durch Stürze. Und bis heute ist auch in seriösen Medien bis hin zur Tagesschau ganz falsch von einer angeblichen "Massenpanik" der Besucher die Rede.

Als man aufgrund des viele Stunden umfassenden Videomaterials nicht mehr behaupten konnte, die Opfer seien selbst schuld, begannen die Verantwortlichen sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Besonders fragwürdig war die Äußerung des NRW-Innenministers Jäger, der von Sachkenntnis völlig ungetrübt sich vor "seine" Polizei stellen zu müssen glaubte und eine Verantwortung der Polizei rundweg ablehnte. Lange Zeit wurde zudem vom damaligen OB Sauerland die politische Verantwortung für die Katastrophe geleugnet. Als erstes hatte die Stadt Duisburg unter seiner Führung nichts besseres zu tun, als eine Anwaltskanzlei für eine hohe Summe mit einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Stadtverwaltung zu beauftragen, während sich die Lopavent Schallers durch Veröffentlichung selektiver Kameraaufzeichnungen reinzuwaschen versuchte.

Es ist hier nicht der Platz, die gesamte Strafverfolgungstätigkeit zu schildern und detailliert kritisch zu durchleuchten. Aber trotz aller Bemühungen um umfassende und objektive Ermittlungen wurde  am Ende von der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Fehler gemacht, der jetzt den ganzen Prozess verzögert oder möglicherweise sogar verhindert: Die Staatsanwaltschaft und der britische Sachverständige sind der Auffassung, die Katastrophe sei schon allein aufgrund der Planung und Genehmigung erklärbar. Da es ohnehin unvermeidlich zu einem tödlichen Gedränge gekommen wäre, komme es auf die konkrete Situation am 24.07.2010 nicht an. Die Polizeisperren seien als Kausalfaktor auszuschließen. Ebenso wenig ist es aber aus meiner Sicht nachvollziehbar, aufgrund der Polizeisperren die Verantwortlichkeit der Veranstalter und Genehmigungsbehörden kleinzureden oder zu verneinen. Schließlich waren es gravierende Planungsfehler im Vorfeld, die diese Katastrophe ermöglichten: Bei getrennten Ein- und Ausgängen, bei einer breiteren Zugang zum Gelände im oberen Bereich der Rampe, mit Hinweisschildern und Lautsprechern, wäre es gar nicht notwendig gewesen, die Hilfe der Polizei zur Steuerung der Besucherströme anzufordern. Die Planungsfehler waren auch vorab erkennbar und hätten bei pflichtgemäßer Prüfung zur Versagung der Genehmigung führen müssen.

In der Allgemeinheit – auch bei vielen Juristen – ist die Ansicht verbreitet, man könne bei solchen Geschehnissen nur einen (bzw. eine Ebene) verantwortlich machen, einer sei schuld und entlaste mit seiner Schuld quasi die anderen Beteiligten. Aber in einem komplexen Geschehen können durchaus auf verschiedenen Ebenen Fahrlässigkeiten begangen werden, die denselben Erfolg bedingen und strafrechtlich bedeutsam sind. Späteres menschliches Verhalten entlastet den zuvor pflichtwidrig Handelnden nur dann, wenn es selbst nicht vorhersehbar durch die vorherige Fahrlässigkeit veranlasst ist. So ist es m. E. hier: Die spätere Pflichtwidrigkeit der Polizei entlastet nicht die vorherige der Planer und Genehmiger, weil die Polizeisperren ein Rettungsversuch waren, der zwar alles nur noch schlimmer machte, aber eben von der fahrlässigen Planung veranlasst war.

Die Erwartungen vieler Opfer und deren Angehöriger, mit dem Hauptverfahren würde nach fünf Jahren zumindest begonnen, sind in den vergangenen Monaten schwer enttäuscht worden. Nun heißt es, mit einer Hauptverhandlung sei frühestens 2016 zu rechnen.  

UPDATE (24.07. mittags): Nun erscheint bei Spiegel Online die Nachricht, auch Keith Still (der britische Sachverständige) habe in einer Antwort auf die Fragen des Gerichts nun ausgeführt, dass eine frühere Sperre des Veranstaltungszugangs ("closing the gates") die konkrete Katastrophe verhindert hätte.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-2010-schnelleres-schli...

Die Tatsache selbst ist offensichtlich richtig und ist denjenigen, die das Ereignis seit 2010 verfolgt haben, schon seit beinahe fünf Jahren klar. Die Neuigkeit ist, dass nun auch Still dies bestätigt. Denn sein Gutachten wurde bisher so interpretiert, dass er - wie auch die Staatsanwaltschaft - von einer unvermeidbaren Katastrophe ausging, die "allein" auf Planungsfehlern basierte. 

Drei Anmerkungen dazu:

1. Dies bedeutet, anders als einige jetzt folgern werden, keineswegs die völlige Entlastung der Veranstalter; vgl. meinen Text oben.

2. Wenn damit eine  erneute Belastung der Polizei verbunden ist, dann kommt diese "merkwürdigerweise" just zu einem Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr zu einer Anklage von Polizeibeamten führen kann: Heute tritt Verjährung ein.

3. Das Ganze wirft ein sehr bedenkliches Licht auf die Aktionen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte bei Vorstellung der Anklageschrift im Jahr 2014 in einer Pressekonferenz entgegen den offenkundigen Tatsachen verkündet:

"Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade."

Ich habe diese Äußerung bereits als FALSCH kommentiert und zudem festgestellt, dass sich diese Folgerung auch nicht dem Still-Gutachten entnehmen lässt. Still scheint dies nun auf Rückfrage zu bestätigen.

Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 5900 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 6900 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 12300 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 14200 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 11600 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 26000 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 36000 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 21500 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 35000 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 42000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

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98 Kommentare

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http://www.strafprozess.ch/raser-zu-recht-wegen-eventualvorsatzlicher-to...

Da hier von Herrn Henning Müller, der Vergleich mit maximal fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr gemacht wurde, in der Schweiz ist auch eventualvorsätzlich Tötung möglich. Vgl. "Nur die blosse Hoffnung, dass durch glückliche Fügung der Erfolg nicht eintritt."

Bei defekten oder nicht betriebsbereiten sicherheitstechnischen Anlagen wie Notbeleuchtung, Brandschutzeinrichtungen und auch Alarmierungseinrichtungen muss der Betreiber in allen Bundesländern der BRD gemäß der jeweils gültigen VStättVO bzw. SBauVO den Betrieb der Versammlungsstätte einstellen.

 

0

Gelten VStättVO bzw. SBauVO auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel?

Lieber Meisterfür Veranstlatungstechnik,

 

 

was Sie hier äussern ist nicht richtig, bei Ausfall oder technsichen Einschränkungen von sicherheitsrelevanten Einrichtungen bei bestehenden Versammlungsstätten muss der Betreiber die Funktionssicherheit der Einrichtung sicherstellen. Durch welche Massnahmen dies gemacht wird, ist ihm freigestellt.

Für alle sicherheitsrelvanten Einrichtungen gibt es songenannte Kompensationsmassnahmen, die dann einzuleiten sind.

Fällt in einem Theater die Sprinkleranlage aus, müssen eben z.B. die Löschmöglichkeiten durch Vergleichsmaßnahmen sichergestellt werden.

Fällt in einem Kongresszentrum die Notbeleuchtung aus, müssen schlimmstenfalls in allen Bereichen Personen mit akkubetriebenen Handlampen positioniert werden.

Die Aufzählung diesbezüglich ist endlos, der Betrieb wird keinesfalls eingestellt.

Diese Annahme ist völlig lebensfremd.

In welcher Institution sind Sie beschäftigt, dass Sie derartige Ideen verbreiten?

 

 

Ist alles schon vorgekommen. 

 

4

Sehr geehrter Der Klenk

Der Klenk schrieb:
  ...... Unqualifiziert mögen "solche Spezialisten" zwar nicht gewesen sein. Aber stellen Sie sich vor, diese Spezialisten verfügen - ich nenne jetzt stellvertretend einfach mal die Herrn Schreckenberg und Klüpfel - teils sogar über Professoren- und Doktorentitel, und dennoch waren sie Teil des kollektiven Wegschauens und Schönrechnens, das die Katastrophe erst ermöglichte.

 

 

Man höre und staune...."mögen...zwar nicht gewesen sein." Sie schreiben eine VERMUTUNG und enden dann

Der Klenk schrieb:
....Man höre und staune, die Eliten haben versagt!

im Darlegen einer vorgelblichen Tatsache.

 

Was läßt Sie jetzt Staunen? Ihre eigenen Unterstellungen?

 

Ich vermute genau wie Sie, nur mit dem Unterschied, dass ich niemanden unqualifiziert vorverurteile.

Von daher halte ich es für sachlich richtiger zu schreiben: " Unter der Beteiligung solcher Spezialisten wären die Fehlplanungen, die Sie unterstellen, sicherlich aufgefallen."

 

Noch ist keine Ihrer Unterstellungen bewiesen, behalten Sie bitte immer, die auch von dem juristischen Fachmann als "ungewöhnlich" beschriebene Dauer des Zwischenverfahrens im Kopf.

Offensichtlich sehen sich die befassten Richter nicht in der Lage  uneingeschränkt den öffentlichen Vorverurteilungen zu folgen.

Die Gründe dafür sind der Öffentlichkeit noch nicht bekannt.

Deshalb halte ich Zurückhaltung in der Bewertung der Vorgänge die zum 24.07.2010 führten für angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

0

Hallo Versicherungsvertreter,

in einem Rahmen wie diesem halte ich es für zulässig und eigentlich auch für selbstverständlich, persönliche Meinungen und Bewertungen einfließen zu lassen. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Gericht davon nicht in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigen lässt.

Und pardon, aber angesichts des Resultats von 21 Toten und Hunderten Verletzten halte ich es für keine unzulässige Unterstellung, dass die Verantwortlichen bei den Planungen auf breiter Linie versagt haben. Das ist meiner Meinung nach ebenso offenkundig wie die Tatsache, dass das Unglück nicht durch ein Unwetter herbeigeführt wurde. Über die juristischen Folgen des Versagens habe ich natürlich nicht zu befinden.

Im Übrigen vermag ich die von Ihnen angemahnte Zurückhaltung in Ihrer eigenen Aussage nicht zu erkennen, wenn Sie lapidar feststellen, dass die Planungen allein aufgrund der formalen Qualifikation beteiligter Personen so schlecht ja wohl nicht gewesen sein könnten.

Gruß

Klenk

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Sehr geehrter Der Klenk

 

Klenk schrieb:

 

....Und pardon, aber angesichts des Resultats von 21 Toten und Hunderten Verletzten halte ich es für keine unzulässige Unterstellung, dass die Verantwortlichen bei den Planungen auf breiter Linie versagt haben. Das ist meiner Meinung nach ebenso offenkundig wie die Tatsache, dass das Unglück nicht durch ein Unwetter herbeigeführt wurde. ....

 

Was Sie ausführen überzeugt mich nicht.
Denken Sie bitte Ihre Ausführungen zu ende.

Dann ergibt sich folgende Behauptung:
Bei der Loveparade waren auf Seiten des Veranstalters die unterschiedlichsten Fachleute für Veranstaltungs -Planung und Durchführung aktiv.
Der Veranstalter hat bei einem durchaus respektablen  Unternehmen ein Brandschutzgutachten erstellen lassen.
Eine international renommierte Firma  ( Traffgo)hat eine Entfluchtungsanalyse erstellt.
Verschiedene Ingenieure für Rettungswesen haben einen Einsatzplan für vermutlich mehr als 1ooo Rettungssanitäter erarbeitet.
Es haben, ich glaube es waren, fünf Sicherheitsunternehmen auf der Veranstaltung mit ihrem Personal gearbeitet.
Diese Unternehmen müssen den Einsatz von angegeben 1000 Sicherheitskräften geplant haben.
Die Leitung der Duisburger Feuerwehr hat die nicht polizeilichen Maßnahmen an diesem Tag für Duisburg und auch für die Veranstaltung vorbereitet.
Die Stadt Duisburg hat Dr. Schreckenberg , was ja kein unbekannter Wissenschaftler in diesem Bereich ist, über die städtischen-  und die Veranstalter- Planungen drübersehen lassen.
Die Landespolizei hat bis zu 4000 Beamte im Einsatz gehabt, die Bundespolizei vermutlich bis zu 1000 Beamte.
Auch dieser Einsatz wird langfristig vorbereitet und geplant.
Das Bauamt einer bundesdeutschen Großstadt war drei einhalb Monate mit der Prüfung der Planung beschäftigt.

Wenn man Ihren Überlegungen folgt, müssten alle Personen aus den oben angeführten Gruppen und Institutionen von kollektiver fachlicher Amnesie befallen gewesen sein.
Niemand hat die doch so offensichtlichen Planungsfehler gesehen , oder sehen wollen.
Alle haben alles abgenickt und weggesehen.

Sie werden verstehen , dass ich das bei sachlicher Betrachtung für unmöglich halte.

Fakt ist jedoch , es sind 21 Menschen ohne eigenes zutun verstorben, es sind unzählige körperlich oder seelisch verletzt und Wir wissen bis heute nicht, was am 24.07.2010 wirklich dazu geführt hat,
dass so eine Katastrophe geschehen konnte.

Es gibt unterschiedliche Erklärungsmodelle, aber Ihre Version erscheint mir bei rein deduktiver Betrachtung als eine der unwahrscheinlichsten.

Mit freundlichen Grüßen

 

3

Versicherungsvertreter schrieb:

Bei der Loveparade waren auf Seiten des Veranstalters die unterschiedlichsten Fachleute für Veranstaltungs -Planung und Durchführung aktiv.
Der Veranstalter hat bei einem durchaus respektablen  Unternehmen ein Brandschutzgutachten erstellen lassen.
Eine international renommierte Firma  ( Traffgo)hat eine Entfluchtungsanalyse erstellt.
(...)
Die Stadt Duisburg hat Dr. Schreckenberg , was ja kein unbekannter Wissenschaftler in diesem Bereich ist, über die städtischen-  und die Veranstalter- Planungen drübersehen lassen.

Das Bauamt einer bundesdeutschen Großstadt war drei einhalb Monate mit der Prüfung der Planung beschäftigt.

Lieber Versicherungsvertreter,
in ihrer Argumentation stellen sie im wesentlichen auf die Reputation der am Genehmigungsverfahren beteiligten Personen ab.
Für Traffgo, Schreckenberg und die Brandschutzgutachter gilt:
Traffgo und Schreckenberg haben sich nie wie Professor Still, das Gesamtkonzept des Zu- und Abgangs angesehen, sondern nur einzelne Aspekte. Wie es sich für Dienstleister gehört und gut bezahlt wird.

Der Brandschutzgutachter hat bestimmte Auflagen, z.B. die erwähnte ELA Anlage in sein Konzept geschrieben, die aber nie eingerichtet wurden. 
Da nützt alle Reputation wenig und insofern ist geschehen, was nach Ihrer Aufzählung eigentlich nicht hätte passieren dürfen:

Versicherungsvertreter schrieb:
Fakt ist jedoch , es sind 21 Menschen ohne eigenes zutun verstorben, es sind unzählige körperlich oder seelisch verletzt und Wir wissen bis heute nicht, was am 24.07.2010 wirklich dazu geführt hat, dass so eine Katastrophe geschehen konnte. 

Das mag auf sie zutreffen? Die Community, die hier unter Professor Müllers hervorragender Moderation seit fünf Jahren diskutiert weiss schon ein wenig mehr:

Die Planer auf Seiten Lopavents haben ein nicht funktionierendes Zu- und Abgabgskonzept vorgelegt.
Die Bauverwaltung hat weggesehen und genehmigt.
Die im ersten Abschnitt erwähnten weiteren Experten haben diesem Durchwinkprozess zugeliefert, ohne eine Gesamtschau zu verantworten.

Das ist die Geschichte von Fehlplanung und Fehlgenehmigung.

Ich kenne ausser Menschen, die in Haftung genommen können eigentlich niemand, der das bestreitet. 
Mit Ausnahme der für teures Geld von der Stadt Duisburg eingekauften Juristen.

Eine ganz andere Frage ist, wem man jetzt strafrechtlich welche Tatbestände zuordnen kann und wie ein Strafverfahren letztinstanzlich ausgeht. 

 

Sehr geehrter Leser,
 

mein Post zur verpflichtenden Einstellung des Betriebes der Versammliungsstätte deckt sich 1:1 mit dem seit Jahren geletende Recht. Bei sicherheitstechnischen Anlagen handelt es sich um Anlagen, die nicht kompensiert werden können und dürfen. Eine Sprinkleranlage kann nicht durch etwas anderes ersetzt werden. Eine zertifitzierte und geprüfte Notbeleuchtung kann nicht durch ein paar Handlampen ersetzt werden. Gängige angewandte Praxis und Ausbildungsinhalte erklären deutlich, dass ein solcher vorsätzlicher Gesetzesverstoß strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen für die Verantwortlichen nach sich zieht. Bereits ohne Folgen für Beschäftigte und Besucher sind solche Verstöße bereits in allen VStättVOs und SBauVOs mit Bussgeldern belegt.

Aus langjähriger Tätigkeit kenne ich, dass technische Bühnenvorstände (Meister für Veranstaltungstechnik; Ingenieure Veranstaltungstechnik) bei defekten oder nicht vorhandenen sicherheitstechnischen Anlagen sofort die Haftung ablehnen und den Arbeitgeber auffordern, sofort Abhilfe zu schaffen oder den Betrieb einzustellen. Bisher ist man in der Branche zu Recht davon ausgegangen, dass es nach Unglücken, bei denen vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verschulden nachweisbar ist, auch zu Verurteilungen kommt. Die jetzige sehr lange Dauer bis zum Prozess trägt da nicht zur Klärung der Verantwortung und zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins bei.

Typisch bei Unglücken ist eine vorher gehende "bad practice" im Betrieben. Wenn klar formulierte Gesetze mit Mindestanforderungen nicht erfüllt werden und man meint "aus Erfahrung" beurteilen zu können, an welche Regeln man sich nicht halten muss, werden Voraussetzungen für Unglücke geschaffen. Wenn es 10 oder 20 Jahre lang angeblich immer "gut" geht und im 11ten oder 21ten Jahr kommt hierdurch ein Mensch zu Schaden, dann wird man verurteilt. Ein Hinweis vor Gericht, man habe aber 10 oder 20 Jahre "erfolgreich" gegen Gesetze verstoßen, ist eher strafverschärfend.

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Sehr geehrter Versicherungsvertreter,

der Zweck einer Planung ist, die Grundlagen für eine erfolgreiche Durchführung zu schaffen. Eine Veranstaltung mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten ohne jede äußere Unfallursache ist desaströs und eben nicht erfolgreich gewesen. Diese Opferzahlen könnte man bei einem Meteoriteneinschlag erdulden - den kann man nicht verhindern.

Die Reputation der verantwortlichen Fachplaner, Experten und Aufsichtsbehörden ist nach einer solchen Katastrophe eher beschädigt und eben nicht mehr makellos. Es wäre die Aufgabe dieser Personen gewesen, Gefahren zu erkennen, aufzuzeigen und durch Korrekturen an der Planung zu beheben. Gehen Sie beruhigt auf eine Veranstaltung, wenn Ihnen Verantwortliche als Referenz die Loveparade 2010 nennen? Würden Sie eine Veranstaltung mit diesen Verantwortlichen heute versichern?

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Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik,

Sie schrieben:

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Sehr geehrter Versicherungsvertreter,

der Zweck einer Planung ist, die Grundlagen für eine erfolgreiche Durchführung zu schaffen. Eine Veranstaltung mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten ohne jede äußere Unfallursache ist desaströs und eben nicht erfolgreich gewesen.

 

Es gab einen "äusseren " Anlaß. 

Die Polizeisperren im Tunnel und auf der Rampe.

Lesen Sie bitte das Protokoll der Sicherheitsgruppe Loveparade. Ich glaube Anlage 12.

Dort steht, dass eine Sperrung der Karl-Lehr-Straße nur an den Strasseneinmündungen zu erfolgen hat.

Das war im März 2010!

Hat die Polizei diese Absprache vergessen?

Des Weiteren steht dort, dass über die Verantwortlichkeit für den Bereich der Karl-Lehr-Strasse noch entschieden werden muss. Wie gesagt März 2010.

Die Polizei hat übrigens im Juli 2010 eine Anfrage nach einer Beschallungsanlage für den Bereich  Karl-Lehr-Strasse bei der Firma MTS in Rath in Auftrag gegeben.

Warum hat die Polizei das getan? War sie für den Tunnel zuständig?

Warum verschweigt das Innenminnisterium NRW diese Fakten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Rohn,

die SBauVO NRW war Grundlage von Bauantrag und Genehmigung der Loveparade. Gemäß diesem Gesetz war das Gelände der Loveparade eine Versammlungsstätte - siehe SBauVO §2 (1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11775&vd_.... Im Detail geregelt sind in der SBauVO u.a. die Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz, Siherheitskonzept, Zustand der Versammlungsstätte, Beleuchtung, Alarmierungseinrichtungen wie die besagte ELA. Ebenfalls geregelt sind die Verantwortlichkeit von Betreiber und Personal.

Knapp zusammengefasst: Planung und Ausführung entsprachen in vielen Punkten nicht der SBauVO. Deswegen werden ja unter anderem auch die Mitarbeiter des Bauamtes beschuldigt, 

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Exzellente Zusammenfassung, Herr Müller, präzise und auf den Punkt. Besser als was ich von den Professoren Still, Helbing und anderen Experten gelesen habe.

 

Ich hätte nur zwei Ergänzungen: 1) es war auch Staatsversagen, weil die Polizei nicht den schon lange geforderten Digitalfunk hatte, ist ihr Kommunikationssystem zusammengebrochen. Und auch heute noch funktioniert er nicht. http://www.welt.de/politik/deutschland/article131472860/Deutschland-vers... Das lässt mich wirklich schaudern. Was würde passieren, wenn wir es mit einer wirklich großen Katastrophe zu tun hätten z.B. einem Erdbeben wie jenem von Basel 1356? Was wäre bei der Loveparade passiert, wenn die Polizei durchweg hätte sicher kommunizieren können? Ja, ein Stück weit war Deutschland schlichtweg noch nicht so weit, dass eine solche Veranstaltung ausgerichtet werden konnte.

 

Punkt 2) Sind die Besucher wirklich bedeutungslos für das Zustandekommen der Katastrophe? Ich will damit den Besuchern weder eine Schuld zuweisen noch die Fehler von Planern, Veranstalter, Behörden und Polizei relativieren. Aber ich habe mich gefragt, ob eine gleich große Anzahl Besucher eines Kirchentages auch Polizeisperren überrannt hätten, oder ob sie einfach stehen geblieben wären, wenn jemand "Stopp" gerufen hätte? Ich glaube letzteres. Ergo spielen auch die Besucher eine Rolle. Das ist natürlich eine komplexe Sache, da dieselbe Person sich als Besucher der Loveparade und als Besucher des Kirchentages unterschiedlich verhalten können, wodurch das Spotlicht auf die Art der Veranstaltung schwenkt. Aber auch mit dieser Einschränkung - gerade mit dieser Einschränkung - folgt für mich aus der Loveparade, dass es in der Schule eine Veranstaltungserziehung geben muss, so wie es eine Verkehrserziehung gibt. Polizeisperren, Ordner und Schilder auf Großveranstaltungen müssen für die Bevölkerung den Stellenwert wie den einer Ampel (für den Autofahrer) bekommen. Man leistet unbedingt Folge.

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Die Auswahl von Keith Still als Gutachter hat vordergründig einen neutralen Schiedsrichter auf den Platz gebracht, alleine dadurch, dass er so wenig wie es nur geht mit dem NRW-Sumpf zu tun hat. Allerdings - und ich schrieb das schon vor Jahren hier - scheint mir diese Auswahl auch ein strategischer Schachzug der Staatsanwaltschaft zu sein, um die Polizei aus der Schusslinie zu halten.

 

"Wenn ich einen Hammer habe, sieht jedes Problem aus wie ein Nagel." Keith Still ist Experte für "Crowd Dynamics". Aber er ist kein Experte für die Arbeit von Einsatzkräften, auch nicht der Polizei und als Brite schon garnicht der deutschen Polizei. Es muss einem gewieften Taktiker von vornherein klar gewesen sein, dass in Stills Gutachten alles mögliche stehen wird, aber kaum etwas über die Polizei. Befragen Sie einen Blinden als Menschen, dann wird er vielleicht darüber sprechen, wie er sich Farben vorstellt. Befragen Sie ihn aber als Experten. Dann wird er wird viel über Akustik erzählen. Aber nichts über Farben.

 

Das was über das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Laufe der letzten ca. 12 Monate bekannt geworden ist, stützt diese These.

 

Angenommen ich hätte Recht. Angenommen es ließen sich Belege für ein solches gezieltes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft finden. Würde das die Verjährung wieder aufheben?

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Erster Loveparade-Zivilprozess "Keine Aussicht auf Erfolg"

Der Vorsitzende Richter des Verfahrens, Stefan Ulrich, machte gleich zu Beginn sämtliche Hoffnungen des Klägers zunichte: "Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg."

 

Der Vorsitzende Richter führte aus, dass der Feuerwehrmann kein unmittelbar Betroffener gewesen sei. Darüber hinaus betonte Richter Ulrich: "Bei Ihnen ging es um ein typisches Berufsrisiko." Als Feuerwehrmann könne man keinen Schadenersatz geltend machen, wenn man durch einen Einsatz mitansehen müsse, wie andere zu Tode kommen oder körperlich verletzt werden. "Es ist sehr tragisch, dass sie daraufhin psychisch erkrankt sind, aber auf Grundlage unseres Schadenersatzrechts können Sie bei den Veranstaltern sowie beim Land NRW keine Ansprüche geltend machen."

 

http://www1.wdr.de/themen/aktuell/loveparade-zivilverfahren-100.html

 

Insgesamt sind 19 Zivilverfahren am Duisburger Gericht anhängig. Die weiteren Verfahren, die in diesem Jahr verhandelt werden, werden ebenfalls von der Bochumer Anwältin Bärbel Schönhof vertreten. Ein mögliches Strafverfahren wird erst für das nächste Jahr erwartet.

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Sehr geehrte/r Flusspferd,

Sie haben zwei Aspekte angesprochen.

1. Digitaler Behördenfunk (BOS-Funk): die mangelhafte Ausstattung in Deutschland ist seit Jahren mehr als peinlich. 2004 waren die einzigen Länder in Europa ohne digitalen BOS-Funk Albanien und Deutschland. Polizeibeamte nutzen offensichtlich ihre privaten Handys als Ersatz. Allerdings würde man eine Veranstaltung - wenn man vernünftig plant - ohnehin mit einer drahtgebundenen Intercom-Anlage mit ausreichenden Kanälen ausstatten. Ordner und Sicherheitskräfte haben bei einer Veranstaltung mehrere feste Positionen, die permanent besetzt sind und bleiben. Von diesen Positionen aus werden dann Ordner bzw. Sicherheitskräfte dirigiert. Die drahtlose Kommunikation ist nur in Teilbereichen erforderlich. Sowohl für drahtgebundene als auch Funk-Kommunikation gibt es professionelle Anbieter. Der weltweit wichtigste Anbieter, der z.B. alle Olympiaden und Formel 1 Rennen technisch und personell bedient, kommt aus NRW. Bei der Planung der Veranstaltung ist hier offensichtlich "gespart" worden.

2. Besucher haben keine Chance stehen zu bleiben, wenn die Anzahl der Menschen pro Quadratmeter über einen bestimmten Wert steigt. Sie werden Teil einer Menge, die nur noch phsikalischen Gesetzen unterliegt. Stapelt man zu viele rohe Eier übereinander, werden einige zerquetscht. Die rohen Eier hatten dann übrigens keine Panik und haben sich auch nicht undiszipliniert verhalten. Wie man Veranstaltungen sicher plant, ist seit Jahrzehnten bekannt. Man sorgt z.B. dafür,

- dass keine höhere Dichte als 2 Personen pro Quadratmeter auftritt,

- sorgt für ausreichende Notausgänge/ Rettungswege, so dass bei Gefahr jedweder Art die Besucher einfach den gefährdeten Bereich verlassen können

- und organisiert eine Steuerung der Veranstaltung mit Ordnern und natürlich mit einer ELA-Anlage, damit man die Besucher auch tatsächlich ansprechen kann.

Ganz einfach: man hält sich als Veranstalter an die geltende VStättVO oder SBauVO. Kirchentage können übrigens extrem gefährlich sein. Wenn der Papst aufhört zu reden und 1,1 Mio. Besucher versuchen gleichzeitig das Gelände zu verlassen, dann hat man genau dieselben Verdichtungen in der Menschenmenge wie bei der Loveparade.

4

Guten Tag die Runde, 

zum Meister ist Folgendes zu sagen:

 

Die Firma Riedel, das ist nämlich der Anbieter aus NRW, hat das digitale Funksystem des Veranstalters der Loveparade aufgesetzt. Das machen die seit annodutz.

Gespart worden ist diesbezüglich offensichtlich nix.

Das Funksystem  ist bekanntlicher Weise auch nicht ausgefallen, weil Riedel eben ein professionelles Systemunternehmen ist.

 

Ausserdem empfehle ich einfach einmal die DIN EN 13200 zu lesen...

DAS ist die Norm die auch schon 2010 galt.

In der Fassung von 2006 waren es noch 4,7 P/qm.

Ab 2011 sind es 3,5 P/qm und höchstens 4,7P/qm aber das war nach Duisburg.

Diese Norm läßt 4,7 Personen je qm zu.

Wie das bei Eiern ist weiß ich nicht, aber darauf bezieht die DIN 13200 sich auch nicht.

 

Wenn es auf der Loveparade keine "ELA" gegeben hat?

War das eine Veranstaltung für Gehörlose?

 

Grüße

 

 

5

Leser schrieb:

Die Firma Riedel, das ist nämlich der Anbieter aus NRW, hat das digitale Funksystem des Veranstalters der Loveparade aufgesetzt. Das machen die seit annodutz.

Gespart worden ist diesbezüglich offensichtlich nix.

Das Funksystem  ist bekanntlicher Weise auch nicht ausgefallen, weil Riedel eben ein professionelles Systemunternehmen ist. 

Der Bündelfunk des Veranstalters war top.
Im Gegensatz zum Funkverkehr der Polizei gibt es davon jedoch keine Aufzeichnung.
Man kann nur ermitteln, welches Bündelfunkgerät wann mit welchem anderen wie lange kommuniziert hat. Aber:
über die Inhalte, keine Erkenntnisse.
Ist diese "Nichtaufzeichnung" Standard?
Oder hat man sich die (im doppelten Sinne) gespart?

In der Organisation des Bündelfunkes soiegelt sich die systematische Abtrennung des Eingangsbereiches vom Rest des Veranstaltungsgeländes wieder.

Der Crowdmanager am Fuss der Rampe war über Bündelfunk mit dem Gelände vernetzt. Konnte aber (nur) mit einem anderen Funkkreis mit den Bereichsleitern an den Eingängen Ost und West sprechen. 

Leser schrieb:

Wenn es auf der Loveparade keine "ELA" gegeben hat?

War das eine Veranstaltung für Gehörlose?

Man konnte auf der Loveparade zwar an vielen Stellen ausser den wummernden Beats nichts hören.
Trotzdem war das Angebot nicht auf "Gehörlose" beschränkt.
Gerade bei dem veranstaltungimmanenten Krach wäre eine Vorrangschaltung einer ELA Anlage unverzichtbar gewesen.

Konsequent hat das Bauamt der Stadt Duisburg diese mehrfach schriftlich vom Veranstalter Lopavent gefordert. Das Brandschutzgutachten setzt sie voraus.

Welche Absprachen es zur Abnahme ohne ELA  gegeben hat, ist nicht bekannt.

Möglich dass man zu deren Verzichtbarkeit einen Konsens hergestellt hatte, möglich aber auch, das Lopavent es mit deren Nichteinbau darauf ankommen lies. In jedem Fall liegt hier, wem auch immer individuell zuzuordnen ein Versäumnis der Duisburger Bauverwaltung vor.

Dass dies von der Bauverwaltung bis heute nicht aufgeklärt wird ist kaum zu glauben.

Hallo Herr Evers,

 

woher haben Sie diese Erkennnisse?

Ist das irgendwo veröffentlicht worden?

 

Ansonsten, das Nachvollziehen  der Funkkontakte ist beim digital Funk, kein Problem mehr.

Sprachaufzeichnungen wären sicher technisch möglich, sind aber nicht üblich, wegen des Datenschutzes bekommen Sie nicht einmal die Verbindungsnachweise, die das System schreibt zu sehen.

Von daher wundert mich Ihr Beitrag.

Haben Sie Unterlagen von der Firma Riedel diesbezüglich?

Das wäre interessant. Falls Riedel diese Daten veröffentlicht hätte.

Grüße

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Leser schrieb:

woher haben Sie diese Erkennnisse?

Ist das irgendwo veröffentlicht worden?

Haben Sie Unterlagen von der Firma Riedel diesbezüglich?

Das wäre interessant. Falls Riedel diese Daten veröffentlicht hätte.


Niemand hat die Daten bisher veröffentlicht. Polizei und Staatsanwaltschaft haben so ziemlich alles gesichert, was sich sichern lies. Insofern wird man in den Prozess einführen können, wer wann mit wem wie lange gesprochen hat. Zu den Inhalten ausgesagt hat aber bisher nur der Crowdmanager Carsten W. der nicht länger zu den Beschuldigten zählt.

Hallo Herr 'Evers,

 

jetzt verstehe ich, Sie haben Akteneinsicht.

Sie Schelm, das ist aber auch nicht wirklich korrekt oder?

Naja als Journalist hat man eben so seine Kanäle.

Das ist aber auch nicht wirklich mit der Strafprozessordnung zu vereinbaren.

Zu unterstellen , dass die Polizei diese Daten gesichert hätte , ist  äusserst naiv, die unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und da kommt niemand ohne richterlichen Beschluß ran, also anzunehmen die Ermittler hätten das einfach mal so vorliegen ist nicht glaubwürdig.

 

Ich selbst habe einmal versucht als Kunde von Riedel , an MEINE Daten bzw. die Daten meiner Veranstaltung ranzukommen, da ging garnichts.

Grüße..........

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Leser schrieb:

jetzt verstehe ich, Sie haben Akteneinsicht.

Sie Schelm, das ist aber auch nicht wirklich korrekt oder?

Naja als Journalist hat man eben so seine Kanäle.

Das ist aber auch nicht wirklich mit der Strafprozessordnung zu vereinbaren.

Zu unterstellen , dass die Polizei diese Daten gesichert hätte , ist  äusserst naiv, die unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und da kommt niemand ohne richterlichen Beschluß ran, also anzunehmen die Ermittler hätten das einfach mal so vorliegen ist nicht glaubwürdig.

"Akteneinsicht" habe ich nicht.
Aber:
nvestigativer Journalismus könnte nicht funktionieren ohne Informanten und Quellen und deren Schutz.
Und wenn es nicht gerade um Geheimnisverat geht scheint das ja auch weitgehend akzeptiert. Das gilt hier in Deutschland -im Gegensatz zu Großbritannien- selbst für die Dokumente von Herrn Snowden bei verschiedenen KollegInnen und Redaktionen.

Gerade die Strafprozessordnung schützt unsere Arbeit in den Paragraphen §53:

Quote:

Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
(...)
5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben
Die in Satz 1 Nr. 5 genannten Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt.

und §97:

Quote:

Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Personen reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken, Ton-, Bild- und Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen, die sich im Gewahrsam dieser Personen oder der Redaktion, des Verlages, der Druckerei oder der Rundfunkanstalt befinden, unzulässig. Absatz 2 Satz 3 und § 160a Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend, die Beteiligungsregelung in Absatz 2 Satz 3 jedoch nur dann, wenn die bestimmten Tatsachen einen dringenden Verdacht der Beteiligung begründen; die Beschlagnahme ist jedoch auch in diesen Fällen nur zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Grundrechte aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Unter der Überschrift
"Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen" 
hat es am 13. Juli 2015 dazu zwei präzisierendee Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes gegeben:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...

Ich gehe davon aus, dass seinerzeit für die Beschlagnamen der Bündelfunkdaten ordnungsgemäße richterliche Beschlüsse gab.

Leser schrieb:

Ich selbst habe einmal versucht als Kunde von Riedel , an MEINE Daten bzw. die Daten meiner Veranstaltung ranzukommen, da ging garnichts.

Das finde ich erstaunlich. Schliesslich sind die Daten ja in Ihrem Auftrag produziert worden und das Bündelfunkunternehmen nur Dienstleister.

Jedenfalls hätten wir eine Aufzeichnung des Bündelfunkes des Veranstalters in ähnlicher (oder gar besserer) Qualität wie den Funkverkehr der Polizei:
wir wären ein Stück weiter bei der Aufklärung der Loveparade-Katastrophe.

decologne schrieb:

Und wenn es nicht gerade um Geheimnisverat geht scheint das ja auch weitgehend akzeptiert.

Sogar bei Geheimnisverrat wird die Presse besonders geschützt. Und das ist auch gut so.

§ 353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht ("Geheimnisverrat")

Quote:

(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.

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Hallo Herr Evers,

 

sei es drum, ist auch egal wo Sie Ihre Informationen beziehen.

 

Ich befürchte den Loveparade Opfern wird es nicht anders gehen als im Spiegel beschrieben.

Der  englische Gutachter der Staatsanwaltschaft  in Duisburg, wird in England offensichtlich nicht zu Rate gezogen, das läßt tief blicken.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/hillsborough-tragoedie-verantwortli...

 

http://www.spiegel.de/sport/fussball/hillsborough-tragoedie-soll-neu-auf...

 

Grüße....

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Leser schrieb:

Ich befürchte den Loveparade Opfern wird es nicht anders gehen als im Spiegel beschrieben.

Die meisten Verletzten und Traumatisierten wollen ihre Schadenersatzansprüche im Adhäsionsverfahren im Zusammenhang des Strafprozesses durchsetzen. 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gericht in Duisburg den Strafprozess nicht eröffnet.

In jedem Fall:
im Blog hier geht es um Aufklärung und nicht um Prognosen oder gar Hellseherei.

Hallo Herr Evers,

 

ich vergaß....die Verbindungsdaten hat in keinem Fall der Dienstleister, z.B. die Firma Riedel, die Verbindungsdaten liegen bei der Bundesnetzagentur und mit der haben sie als Kunde kein Dienstleisterverhältnis.

Die BNA darf Verbindungsdaten nicht herausgeben.

 

Grüße

 

0

Sehr geehrter Leser,

Normen sind technische Regeln. Gesetze wie die VsStättVO oder SBauVO stehen über diesen technischen Regeln. In allen VStättVOs und SBauVOs sind seit Jahrzehnten 2 Personen pro Quadratmeter als Obergrenze gesetzlich verankert. Statisch muss z.B. eine Tribüne mehr aushalten.

Das Hillsborough Disaster war vor 26 Jahren, seitdem sind die Stadien im Großbritannien massiv verändert worden - auch wegen der Lehren aus diesem (und anderen) Unglücksfällen.

 

4

Na, der Konflikt um 2 oder 4,7 Personen pro Quadratmeter lässt sich doch ganz einfach auflösen.

Natürlich steht in der VStättVO 2 P/qm als Obergrenze. Aber das ist der Durchschnitt für das gesamte Veranstaltungsgelände und das ist mitunter recht groß. Lokal können dadurch deutlich größere Dichten auftreten. Das passiert auch und das ist auch deutlich oberhalb der 2 P/qm noch kein Problem. Auch bei 3 P/qm gibt es noch keinen physischen Druck und es kann auch noch keinen Dominoeffekt umkippender Menschen geben. Und selbst bei 4 P/qm dürfte das Domino nach wenigen beteiligten Personen auslaufen.

Aber gerade wissend um die Möglichkeit lokaler Verdichtungen hat der Gesetzgeber die veranstaltungsgeländeweite Obergrenze auf die eigentlich moderaten 2 P/qm festgelegt. Mit stetig wachsenden Veranstaltungen stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht einer Höchstgrenze für eine Segmentierung und Überwachung der 2 P/qm in den einzelnen Segmenten bedarf. Hier hat die VStättVO u.U. eine Lücke, die von vielen Veranstaltern eigeninitiativ geschlossen wird (man denke an zahlreiche Musikfestivals, die den Bereich vor der Bühne von sich aus segmentieren und die Personenzahl darin kontrollieren).

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Werter Meister,

Ihre Oberlehrer Attitüde ist immer wieder erheiternd.

Natürlich habe wir in der Frage der Wertigkeit, von Gesetzen , Verordnungen und technischen Regeln keinen Dissens.
Nur kurz.
Die SbauVo NRW gilt nicht seit Jahrzehnten sondern seit 2009.
Die VStättVo NRW war von 2002 und galt bis 2009, den Inhalt älterer Versionen aus NRW keine ich leider nicht.
Da die Bauordnung Ländersache ist, gibt es in Deutschland keine einhellige Vorschrift, sie ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es gibt auch Bundesländer die die max . Besucheranzahl nicht eindeutig regeln.
Jedenfalls nicht bei Anlagen im Freien.

Von daher ist der Rückgriff auf z.B. die Din Norm in jedem Fall ratsam.
Wie wir wissen, ist die Anwendungspraxis ja auch von Fall zu Fall unterschiedlich,
Openair Festivals wären ohne den Din-Ansatz garnicht denkbar und die Veranstaltungsorte werden dementsprechend von den Behörden abgenommen.
Mein Kommentar mit der Din EN 13200 bezieht sich auf die Tatsache, dass die Gesetze eben oftmals nur sehr allgemeine Regeln vorgeben,
Verordnungen als Verwaltungserlasse , oftmals in den Festlegungen konkreter werden und für alles, was die Verordnungen nicht erfassen,
der Gesetzgeber davon ausgeht, dass privatrechtliche Institutionen technische Regeln vorgeben,
an die man sich in der Ausgestaltung technischen Lebens halten muss.

So geht die MBO der Bundesbauminister Konferenz von 2012, trotz der Ereignisse in Duisburg davon aus,
dass eine Anlage wie in Duisburg nicht mehr von der Bauordnung, bzw. MVStättVo erfasst und geregelt wird.
NRW hat diese MBO bisher noch nicht übernommen. Ist aber auch nur eine Frage der Zeit.
Dann helfen nur z.B. die DinEn-Normen.
Weil der Gesetzgeber seiner Verpflichtung die Regeln unter denen wir leben entsprechend auszugestalten immer weniger nachkommt.
Ich glaube das Modewort ist in dem Fall …"im Zuge der europäischen Anpassung“... ist dies oder das nicht mehr zeitgemäß.
Aber zurück zur Parade.
Es ist ja auch unstrittig, dass zu keiner Zeit mehr als maximal 140tausend Personen auf dem Gelände in Duisburg waren, so jedenfalls sehen es die entsprechenden
Fachverbände.
Damit trifft der Vorwurf, der Veranstalter hätte die zulässige Personendichte von 2P/qm überschritte, nicht.

http://www.vfdb.de/download/AnalyseLoveparade2010.pdf
http://www.vfdb.de/download/TB_13_01_Grossveranstaltungen.pdf

Die Besucherströme waren ja zu keiner Zeit größer, als die betreffenden Bereiche hätten verkraften können.
http://www.vfdb.de/download/eva/PersonenstromanalyseLoveparade.doc

Auch ist der Besucherstrom zur Zeit der Katastrophe ja, wie auf den den Videobildern sehen kann, völlig zum Erliegen gekommen.
Die Besucher sind eingekesselt worden.

Geplant hatte das mit Sicherheit niemand.
Also kann nach den bisherigen bekannten Erkenntnissen nicht von „Fehlplanung“ gesprochen werden.
Jedem vernünftig denkenden Menschen ist doch klar gewesen, dass die Medienzahl von 1,4 Millionen Ravern, völliger Blödsinn war.
Alle Veranstalter „lügen“ mit diesen Besucherzahlen, ob es der Vatikan auf dem Markusplatz, die public Viewings oder die Sylversterfeiern in Berlin oder sonst wo sind, all
diese Zahlen sind „hochgelogen“.

Die Frage was dort am Rampenzugang wirklich geschehen ist, wer dafür verantwortlich ist
und wer dafür gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja noch nicht abschließend geklärt.

@Flusspferd.

Ne, das sind keine „Eigeninitiativen" von Veranstaltern, das ist die Umsetzung der geltenden Regeln und Verordnungen
bezüglich Abschrankungen innerhalb von Besucherarealen.
Von sich aus macht kein Veranstalter so etwas, weil da nämlich sein Geld kostet.
Aber Gottseidank haben wir immer eine gute Handhabe diese Bereiche vor den Bühnen zu gestalten, weil die Vorgaben eindeutig sind.

Grüße

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Lieber Leser,

 

unter den von Ihnen dargestellten Aspekten, wird auch die Absurdität der Zahlenspiele des englischen Gutachters deutlich.

Er schreibt in seinem Abschlußbericht  von 45 bis 48 Tausend Menschen, die  auf der Unglücksrampe zusammengedrängt worden seien.

Die von Ihnen dargelegten Berechnungen  des VFDB zeigen deutlich, dass es so nicht gewesen sein kann.

 

Vielleicht ist das einer der Gründe, warum die Entscheidung des Gerichts über Zulassung der Anklage so abstrus lange Zeit braucht.

0

Sehr geehrter Leser,

die Sonderbauverordnung SBauVO 2009 deckt sich weitgehend mit der älteren Musterversammlungsstättenverordnung MStättVO und diese relativ weitgehend mit den Versammlungsstättenverordnungen der Länder davor. Ich kenne aus der Praxis noch die VStättVO NRW, die seit 1972 bis zur MVStättVO galt. Diese fußte auf älteren Versammlungsstättenverordnungen bis hin zurück ins Kaiserreich. Der sichere Maximal-Wert von 2 Personen pro Quadratmeter war eine Erkenntnis aus dem 19.Jahrhundert, unter anderen aus der Analyse des Brands des Wiener Ringtheaters 1881.

Der Wert von maximal 2 Personen pro Quadratmeter hat sich seit Generationen in der Planung von sicheren Veranstaltungen bewährt und ist ebenso lange gesetzlich festgeschrieben: Versammlungsstätten verordnungen und Sonderbauverordnungen sind Gesetze. In allen Fassungen seit dem Kaiserreich wird der Verstoß gegen genau diese Anforderung von maximal 2 Personen pro Quadratmeter mit Bussgeldern bewehrt.

Die Gesetzeslage ist da sehr konkret. In meiner eigenen Weiterbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik habe ich erlebt, wie mein Jahrgang ausgebildet wurde. Das deckt sich sicherlich mit allen anderen Weiterbildungen dieser Qualifikation. Es wurde uns ausdrücklichst erklärt, dass und warum bei Rettungswegen und Personenzahl pro Fläche keine Abweichungen gesetzeskonform sein können. Ein sicherer Betrieb der Versammlungsstätte wird nämlich unmöglich. Das hat sich im Beruf später so bestätigt - ich habe erleben dürfen, wie mittlere und oberste Baubehörden korrigierend eingegriffen haben, wenn die untere Baubehörde irrtümlich meinte, Abweichungen genehmigen zu können.

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Sehr geehrter Versicherungsvertreter,

als äußeren Anlass bezeichne ich:

- Unwetter z.B. Starkregen, Sturm, Hagelschlag, Gewitter

- ein Brand, insbesondere mit starker Rauchentwicklung, Explosionswirkungen oder schneller Ausbreitung

- umstürzende Bauteile z.B. Lichtmasten, PA-Türme

- Verkehrsunfälle mit Auswirkungen in den Veranstaltungsbereich

- kriminelle und terroristische Angriffe

Eine gut und sicher geplante Versammlungsstätte muss den Besuchern gerade bei solchen Vorkommnissen Schutz bieten, indem ausreichend Rettungswege zur Verfügung stehen, um möglichst viele, am Besten alle Menschen retten zu können.

Kein solcher äußerer Anlass war bei der Loveparade gegeben. Das Einlass-System war überfordert. Die Polizei hat auf die Überfüllung reagiert - ob diese Reaktion richtig war, kann man in Frage stellen. Jedenfalls waren die Veranstaltungs-Organisation am Tag der Veranstaltung nicht in der Lage mittels Notfallplänen die Situation ohne Verluste von Menschenleben zu regulieren. Genau das war als Ergebnis aber gefordert. Auch im Ergebnis  zeigt sich für mich die nicht fachgerechte Planung. Den Menschen fehlten die Rettungswege und es fehlte eine Steuerung der Menschenmengen über die nicht vorhandene ELA mit Vorrangschaltung.

Es zeigt sich sogar, warum der Gesetzgeber die ELA/ Alarmierungsanlage zu Recht fordert. Mit einer Polizeikette funktioniert es eben nicht. Ich sehe die Polizeikette als hilflosen und letzten Versuch, zu retten, was nicht mehr zu retten war. Es wäre wichtig gewesen, dies im Prozess klären zu können.

Der Veranstalter darf bei der Kapazität und Belegung der Versammlungsstätte nicht beliebig lügen. Laut allen VStättVOs und SBauVOs muss er Übersichtspläne aushängen, in denen die Kapazität jedes Raumes ersichtlich ist - hier aus der jetzigen SBauVO NRW:

§ 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, Abschrankungen von Stehplätzen

(1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden.

(2) Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.

Ein solcher Bestuhlungsplan (auch bei Stehplätzen spricht man von Bestuhlungsplan) hing offensichtlich nicht aus. Bereits das ist eine Ordnungswidrigkeit. Es wäre sofort entlarvt worden, dass die Versammlungsstätte sehr viel weniger Plätze aufweist.

5

Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik,

Sie sind nicht umfassend informiert.
Zu Ihrer Kenntnis,
Berlin:
VStättVo ausser Kraft,. geltende Verordnung nimmt zu höchstzulässigen Besucherzahlen keine Stellung.
Rheinland-Pfalz:
Bezüglich Besucherzahlen keine Forderungen
Thüringen:
Es gilt die geltende MBO- MVstättVo  2012 —dort fiele das Veranstaltungsgelände in Duisburg nicht einmal unter unter den Geltungsbereich einer gesetzlichen Regelung.

Die derzeit aktuelle MBO-MVstättVO von 2012-
Anlagen wie in Duisburg fallen nicht unter die geltenden Regelungen.

Sie sehen, der Gesetzgeber folgt bedauerlicherweise nicht ihren theoretischen Überlegungen.
Sondern trifft von Ihren Vorstellungen abweichende Entscheidungen.

Gottseidank hat sich der Geltungsbereich der Gesetze in Deutschland aus der Kaiserzeit, !!!  bis zur BRD heutiger Zeit weiterentwickelt.
Lag dazwischen nicht noch eine Zeit deren Gesetze wir nun wirklich nicht mehr anwenden wollen?

Die Historie sieht auch etwas anders aus.
Lesen Sie selbst:

Zitat :
"Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die DIN 18600 „Versammlungsstätten“ erarbeitet, die in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen werden sollte, jedoch erst 1969 als Musterentwurf verabschiedet wurde. Ab Anfang der 1970er Jahre wurden dann in ersten Bundesländern die Versammlungsstättenverordnungen eingeführt. Mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen hatten alle Bundesländer bis 1979 eine länderspezifische Versammlungsstättenverordnung auf Grundlage des Musterentwurfs vorgelegt. In der DDR entwickelte sich parallel ein eigenständiges Baurecht („Sonderbauordnung für Versammlungsräume“). Der Versuch einer Überarbeitung Ende der 1980er Jahre strandete zunächst durch die Deutsche Wiedervereinigung. Anfang der 1990er Jahre wurde das Thema erneut aufgegriffen, da sich die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung ergab. Zwei Bereiche galten dabei als vorrangig: der Entwurf einer Musterbauordnung, und der einer Musterversammlungsstättenverordnung. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wurde daher beauftragt, die beiden Musterentwürfe zu erarbeiten.“

Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsstättenverordnung

Die Gesetzeslage ist da eben oft doch SEHR umkonkret, weil nämlich Ländersache und von daher manchmal verwirrend unterschiedlich.

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

 Das Einlass-System war überfordert. Die Polizei hat auf die Überfüllung reagiert - ob diese Reaktion richtig war, kann man in Frage stellen. …….

 Ich sehe die Polizeikette als hilflosen und letzten Versuch, zu retten, was nicht mehr zu retten war. Es wäre wichtig gewesen, dies im Prozess klären zu können.

Bitte sehen Sie sich  nochmals die Videos aus der Zeit kurz vor dem Einrichten der Polizeiketten unter der Brücke an.
https://www.youtube.com/watch?v=vH-Cqm7yfko&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=-IPYoR9_jjc&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=aI1PXXHoUFU&feature=youtu.be

Da war  von „Überfüllung" nicht zu sehen.

https://www.youtube.com/watch?v=uZDC_wK2JR4&feature=youtu.be

Ich würde behaupten, die Polizeiketten haben nicht irgendetwas verhindert, sondern sie haben die Überfüllung erst produziert und als die Karre im Dreck lag, haben die Polizisten offensichtlich ihre Arbeit eingestellt und die Besucher ihrem Schicksal überlassen.

Wenn man den Untersuchungen des VFDB folgt, gab es keinesfalls eine Überfüllung, sondern eher ein für den Veranstalter peinliches Offenlegen der realen  Besucherzahlen.
Womit der Mythos vom Millionenpublikum der Veranstaltungen in der Metropole Ruhr wohl endgültig widerlegt worden ist.

Das geltende StrWgNRW sieht „Rettungswege" auf öffentlichen Straßen nicht vor.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320100122085732243

Nach der derzeitig veröffentlichten Sachlage waren die Tunnel der Karl-Lehr-Straße öffentliches Straßenland, für das ein Sondernutzungsrecht bestand.
Damit sind für die öffentliches Sicherheit in diesem Bereich allein die BOS-Kräfte verantwortlich und keinesfalls irgendeine private Organisation. Z.B. ein Veranstalter.

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

​……………..Der Veranstalter darf bei der Kapazität und Belegung der Versammlungsstätte nicht beliebig lügen. Laut allen VStättVOs und SBauVOs muss er Übersichtspläne aushängen, in denen die Kapazität jedes Raumes ersichtlich ist - hier aus der jetzigen SBauVO NRW:

§ 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, Abschrankungen von Stehplätzen

(1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden.

(2) Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.

Ein solcher Bestuhlungsplan (auch bei Stehplätzen spricht man von Bestuhlungsplan) hing offensichtlich nicht aus. Bereits das ist eine Ordnungswidrigkeit. Es wäre sofort entlarvt worden, dass die Versammlungsstätte sehr viel weniger Plätze aufweist.

Zum besseren allgemeinen Verständnis, vielleicht posten Sie einmal einen „Bestuhlungsplan" von irgendeinem Rockfestival im Freien in Deutschland, vielleicht von Wacken? oder Hurrikan? oder von Rock am Ring?
Haben Sie schon einem auf einem Rock-Konzert( innen oder open air) Ihren Stehplatz auf irgendeinem ausgehängten Plan sehen können?

Und bitte wie sähe ein „Bestuhlungsplan" bei einem Umzug, wie die Loveparde ja im Grunde einer ist, aus?
Ich glaube, Sie sehen selbst , dass Ihre theoretischen Ausführungen eben sehr praxisfremd sind und mit dem realen Leben nichts zu tun haben.

Das mögen zwar ihrerseits fromme Wünsche sein, diese tragen aber keinesfalls zur Aufklärung der Katastrophe von Duisburg bei.

Ausserdem, bitte lesen Sie die Genehmigung des Nutzungsänderungsantrages noch einmal durch.
Dort finden Sie die Begründung, Zulassung von Abweichungen von den geltenden Regelungen nach §73 BO NRW.

https://file.wikileaks.org/file/loveparade2010/loveparade-2010-anlage-34...

Für eine qualifizierte Auseinandersetzung diesbezüglich empfehle ich die Seiten vom  Thomas Waetke:
http://eventfaq.de/vorhersage-der-besucherzahl/

http://eventfaq.de/19512-berechnung-der-besucherzahl/

http://eventfaq.de/7412-ueberschreiten-der-hoechstzulasesigen-besucherzahl/

http://eventfaq.de/28111-der-rettungsweg-im-freien/

Die Ausführungen von Thomas Waetke widersprechen Ihren Forderungen nicht, sind im Detail nur qualifizierter entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

 

0

*/

Eine Farce, die hier abläuft – man hätte daraus 3 verschiedene Verfahren machen sollen, je eines für jede Partei - unabhängig von einem Hauptschuldigen. Strafrechtlich relevante Handlungen, die zum bekannten Ergebnis führten, sind ja quasi auch in 3-facher Menge vorhanden.

 

Weil, selbst wenn die Planung und Genehmigung in Ordnung gewesen wären, hätte es zu einem unplanbaren Vorfall am oberen Rampenende kommen können, der eine mit 15:30 Uhr vergleichbare Situation geschaffen hätte. Die (falschen) Polizeimaßnahmen wären dann fast Alleinverursacher.
Man muss sich das mal vorstellen: Bei schlechtem Wetter wollte man die Tunnel auf der Rampe absperren mit einer PK3! Also hätte man auch den Nachschub an den Schleusen stoppen müssen! Warum hat man diese Schlechtwetter-Taktik nicht auch um 15:30 Uhr angewendet?

 

Ebenso hätte es ohne die (Problem-verlagernden) Polizeimaßnahmen nach 15:30 Uhr zu einer vergleichbaren Füllung des unteren Rampenbereichs kommen können, weil die Planung und Sicherung des Zu- und Abgangs und vor allem das Rampenkopf-Konzept unterdimensioniert war. Ein Aufeinanderprallen gleich starker entgegengesetzter Besucherströme im unteren Rampenbereich war m.E. jedoch nicht zu erwarten.

 

Auch eine per Lautsprecher durchgeführte Besucheransprache hätte die Treppen-, Container- und Mastflucht vielleicht verhindern können.

 

Ich bin immer noch der Meinung, dass eine polizeiverstärkte Schließung der Einlassschleusen um 15:30 Uhr die einzig sichere Lösung gewesen wäre. Die Leute in den Tunnels einzusperren und gleichzeitig den erweiterten Tunnelausgang aktiv zu verstopfen, war einfach verantwortungslos.
Tumulte an den Schleusen wären viel schneller auflösbar gewesen, weil es dort keine Mauern gab, notfalls hätte man den Zugang ab 15:30 Uhr für mehrere Stunden sperren und die Leute zurück in die Stadt schicken müssen. Eben genauso, als hätte es ein Unwetter gegeben.

 

Aufgrund der realen Besucherzahlen kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Ein- und Ausgangsbreiten bis zum Zeitpunkt der Katastrophe rechnerisch ausreichend waren. Allerdings hat der Durchfluss am Rampenkopf versagt, weil das Mitzieh-Prinzip niemals funktioniert hat.
Das ist so, wie ein Aufzug, der theoretisch jede Stunde 1000 Leute auf's Dach befördern kann, aber die halbe Zeit außer Betrieb ist bzw. wo das Ein- und Aussteigen nicht zügig von statten geht, weil es im z.B. verglasten Aufzug genauso attraktiv ist, wie auf dem Dach.

 

Ich kann mich nur wiederholen: Eine Farce – das Zeit schinden hat gerade erst begonnen – was die Polizei kann, können die andern beiden Parteien auch. Munition für die nächsten Jahre dürfte schon in Arbeit sein…

 

Man muss m.E. davon ausgehen, dass wesentlich mehr Personen „WEGGESCHAUT“ haben, als die jetzt übrig gebliebenen Angeklagten - und zwar auf Seiten von Veranstalter, Stadt, Polizei und Politik.

 

Alle haben auf Kosten der Besuchersicherheit nur ihre eigenen Interessen verfolgt und versucht, das Risiko und die Verantwortung möglichst einer anderen Partei zuzuschieben, sowohl planerisch, als auch operativ - auch durch Abwesenheit oder Platzierung von „Ersatzverantwortlichen“ innerhalb der eigenen Partei.

 

 

5

Quote:

Duisburg: Gericht lehnt Prozess um Love-Parade-Katastrophe ab

Das Landgericht Duisburg hat einen Prozess wegen der Katastrophe im Sommer 2010 abgelehnt. Die Kammer sieht keinen hinreichenden Tatverdacht bei den Angeklagten.

http://goo.gl/VSJ85a

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