Diskriminierung II: Porsche entlässt Azubi wegen fremdenfeindlicher Äußerungen auf Facebook

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.07.2015
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDiskriminierungfacebook18|6004 Aufrufe

In Österreich wird das Thema Asyl derzeit mindestens so kontrovers diskutiert wie hierzulande. Auch in unserem Nachbarland ist die Zahl asylsuchender Menschen in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Viele können nur notdürftig in Behelfsunterkünften untergebracht werden. Während der Hitzewelle Anfang Juli hatte die Feuerwehr im oberösterreichischen Feldkirch den Kindern mit einer Wasserdusche bei 36 °C große Freude bereitet. Auf Facebook postete die Feuerwehr Fotos von der Aktion und erntete neben viel Lob auch den Kommentar: „Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung“.

Der Absender, ein angehender Kfz-Techniker bei Porsche, erhielt von seinem Ausbildungsbetrieb umgehend die Entlassung. „Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung strikt ab. Dieser Vorfall hat uns daher zum Handeln gezwungen“, sagte ein Sprecher von Porsche (Presseberichte hier).

In Deutschland wäre die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nur innerhalb der Probezeit, die maximal vier Monate betragen darf (§ 20 Satz 2 BBiG), unproblematisch möglich (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach Ablauf dieser Frist müsste das Verhalten des Auszubildenden einen „wichtigen Grund“ i.S. von § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, um die Kündigung rechtfertigen zu können. Ob eine solche außerdienstliche, ohne Bezug zum Ausbildungsverhältnis abgegebene Äußerung eines 17-Jährigen auf Facebook die fristlose Kündigung rechtfertigen könnte, ist nicht unzweifelhaft.

Nachtrag: Auf SpiegelOnline hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer ein Interview zu diesem Fall gegeben.

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18 Kommentare

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Angesichts der aktuellen Qualität, Arbeitswilligkeit und des Verhaltens vieler Azubis müsste man sich ernsthaft überlegen, ob die Regelung des § 22 Abs. 2 BBiG noch zeitgemäss ist. Einen derart ggf. rechtsradikalen. dummen und faulen Azubi hat man im Ernstfall jahrelang unkündbar am Hals.

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Nicht unbedingt! Nach neuerer selbstreferentieller Rechtsfindungsmethode vieler Arbeitsgerichte könnte man mit Aussicht auf Erfolg argumentieren, die Wohltat des § 22 Abs. 2 BBiG sei natürlich nur für vernünftige, fleissige und intelligente Azubis gedacht und will offensichtlich keine "rechtsradikalen, dummen und faulen Azubis" schützen. Wenn sich ein "rechtsradikaler, dummer oder fauler Azubi" auf § 22 Abs. 2 BBiG beruft, handelt er eindeutig "rechtsmißbräuchlich" und dürfe selbstredend ohne Weiteres gekündigt werden, wobei die Feststellung, ob ein Azubi "rechtsradikal, dumm oder faul" ist, selbstredend der freien Tatsachenfeststellung des jeweiligen Arbeitsgerichts obliegt. "Unionsrechtlich" ist das natürlich auch alles so zulässig...

Und jja. würde argumentieren, "Azubis agieren immer dreister", § 22 Abs. 2 BBiG schädige die deutsche Wirtschaft und ein Azubi, der sich darauf beruft sei "unerwünscht".

Ich hoffe, man bemerkt die böse, aber keineswegs grundlose, Ironie dieses Beitrags...

@Dr. R.
Die Ironie ist schon deshalb grundlos, weil der Azubi tatsächlich einen Ausbildungsvertrag geschlossen hat und es dann schlichtweg nicht darauf ankommt, ob er faul etc. ist.  Genug Zeit, um festzustellen, ob der Azubi dumm und faul ist, hat der Arbeitgeber ja in den ersten 4 Monaten Probezeit.

Das ist wieder einer Ihrer AGG-Bewerber-Vergleiche, der massiv hinkt, wie schon Ihre Beispiele zur "mangelnden Wohnabsicht" des Mieters etc. Irgendwelche Motive, Motivationen oder nicht vorhandene Motivation sind bei einem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag grds. irrelevant (wie sich u.a. aus 116 S. 1 BGB ergibt).

Übrigens war auch schon zur "culpa in contrahendo" wohl überwiegende Auffassung, dass gegenüber jemandem, der sich nur zum Unterstellen oder Aufwärmen oder zum Stehlen in ein Kaufhaus begibt, keine Schutzpflichten wegen Verkehrseröffnung zum Zweck der Vertragsanbahnung bestehen. So neu ist die Thematik  "ernst gemeinte Vertragsanbahnung" also nicht..

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@gaestchen

Ihre Bemühungen, die AGG-Hopper-Rechtsprechung zu rechtfertigen, sind nur noch amüsant. Und wenn ich in ein Kaufhaus schlendere, weil mir kalt ist und der Zug erst in einer Stunde kommt, haftet mir das Kaufhaus selbstverständlich aus c.i.c. Wenn das in Ihrem Repetitorium anders läuft, sagen Sie Ihrem Repetitor bitte schöne Grüsse von mir, er soll mal wieder seinen Medicus oder sonst seriöse Literatur zur Hand nehmen und seinen Eleven mal etwas von richtigem Recht erzählen, was offenbar leider seit einigen Jahren nirgendwo mehr der Fall ist...

Dr. Rübenach schrieb:
[...]Und wenn ich in ein Kaufhaus schlendere, weil mir kalt ist und der Zug erst in einer Stunde kommt, haftet mir das Kaufhaus selbstverständlich aus c.i.c. Wenn das in Ihrem Repetitorium anders läuft, sagen Sie Ihrem Repetitor bitte schöne Grüsse von mir, er soll mal wieder seinen Medicus oder sonst seriöse Literatur zur Hand nehmen und seinen Eleven mal etwas von richtigem Recht erzählen, was offenbar leider seit einigen Jahren nirgendwo mehr der Fall ist...</p>

Ihre Quelle dafür? Laut Palandt, 72. Aufl, § 311 Rn. 11 u. 23:

Quote:
Dch das SMG hat die Haftg für c.i.c. in II (u III) eine normative Grundlage erhalten.[...]

Quote:
[...]Nr. 2 gilt auch, wenn ein potentieller Kunde das GeschLokal (Büro) eines Untern aufsucht. Der Schutz beginnt mit Erreichen des Eingangsbereichs der Verkaufsräume ([...]). Er setzt voraus, dass der Kund die Räume zur Anbahnung geschäftl Kontakte betritt (BGH NJW 76, 712, Köln, VRS 87, 164, str), u erstreckt sich in entspr Anwendg von § 328 auch auf BegleitPers ([...]).[...]

Eine Sonderverbindung nach II Nr. 3 scheint nach den aufgeführten Beispielen auch nicht gegeben (Rn. 24).

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Vielleicht würde bei dem frierenden "Kunden" mit etwas weniger Forschheit als bewiesen angenommen, er habe keinesfalls etwas erwerben wollen, als beim "AGG-Hopper" angenommen wird, er habe sich nur zum Schein beworben.

 

Auf rein pragmatischer Ebene dürfte nahezu jeder Kunde zu dem - notfalls in Dehnung oder Missachtung der objektiven Wahrheit - behaupten können, zumindest die Möglichkeit eines Erwerbs in Betracht gezogen zu haben. Mindestens bei vielen Einzelhändlern wäre das kaum zu bezweifeln oder auch nur ernsthaft zu bestreiten, zumal Kaufhäuser auch oder sogar gerade auf den Spontankauf abstellen. Ausnahmen bestünden vielleicht bei sehr, sehr zielgruppenspezifischen Geschäften.

 

Ist der Maßstab beim AGG-Hopping auch so? Oder wird ein mögliches Interesse vielleicht schneller verneint?

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@Dr.Rübenach:

 

Ironie ist angekommen und berechtigt. Ich lese schon die Schlagzeile in der FAZ:

 

Ausbilder wehren sich gegen "rechtsmissbräuchlich" agierende dreiste Azubis und retten unsere abendländische Werteordnung.

 

Dann folgt eine Predigt über die "Janusköpfigkeit" des Gesetzes und den schamlosen und faulen Azubis, die natürlich zumeist aus Südeuropa kommen und das Gesetz ausnutzen, dann aber in letzter Sekunde durch unsere "heiligen Gerichte" gestoppt werden.

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Ich verstehe die Polarisierung in allen threats zu AGG fragen nicht. Also:

 

Unterstellen wir mal, dass der "AGG Hopper" keiner ist, sondern ein Mensch der Ansprüche geltend macht, weil er sich diskriminiert fühlt und in der Regel sein Klagebegehren "rund kriegt", der Anspruchsgegner bewisfällig bleibt, vor allem weil die erhobene Vorwürfe aufgrund unstreitiger Versäumnisse nicht widerlegt werden können, dann kommen "wir ausgebildeten Juristen" zu einer stattgebenden Entscheidung. 

 

Nun denken sich manche ausgebildeten Juristen "ich habe ein Unbehagen", weil sie sich vielleicht nicht vorstellen können, wie es ist diskriminiert zu werden - es nie selbst erfahren haben - verwurzelt sind ineiner Rechtstradition, die einen Strafschadensersatzanspruch wie er im AGG zu finden ist ablehnen - sonst wird ist es ja wie in den USA - und alles, aber  auch alles unternehmen, um nicht eine Entscheidung wider ihr Rechtsgefühl zu treffen.

 

Was ich daran unerträglich finde ist die offensichtliche Willkür, der sich alle aus dem Lager der "Das ist nur Rechtsmissbrauch" verschließen. In allen anderen Rechtsgebieten, vor allem im Strafrecht herrscht jedenfalls ein ausgesprochener - nicht immer gelebter - Konsens, dass wir uns an die Regeln halten müssen: Was nicht bewiesenist, dass kann nicht Grundlage einer Entscheidung werden. 

 

Weshalb fällt es so schwer zu sagen,"wir nehmen möglicheFehlentscheidungen hin", weil wir das Anliegen des Diskriminierungsschutzes akzeptieren und lieber für diesen zweck einige "AGG-Hopper" obsiegen lassen, als auch nir eine berechtigte Klage willkürlich abzuweisen, weil sich ein "Unbehagen" regt.

 

 

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Gast schrieb:

Ich verstehe die Polarisierung in allen threats zu AGG fragen nicht.

Ich verstehe nicht, wieso die Moderation in einem Thread, wo es eigentlich gar nicht ums AGG geht,  zuläßt, dass ein Nutzer den Thread für seinen persönlichen Rachefeldzug gegen die deutsche Rechtsprechung kapert und die gesamte Diskussion ins Off-Topic abdriften läßt. 

Ich erwarte ja nicht, dass sowas gelöscht wird, immerhin ist es eine juristische Frage. Aber es ist ja nicht so, als gäbe es keine passenden Threads zum Thema, auf die man einfach mal verweisen könnte.

 

Ich hoffe, mir will jetzt nicht irgendwer erklären, dass die Aussagen des Azubis ja als "Weltanschauung" vom AGG gedeckt sind? Oder vielleicht sollen solche Aussagen in Zukunft wahlweise mit "Unreife der Jugend" oder "Altersbedingter Senilität" entschuldigt werden?

 

Christian.Rolfs schrieb:

Ob eine solche außerdienstliche, ohne Bezug zum Ausbildungsverhältnis abgegebene Äußerung eines 17-Jährigen auf Facebook die fristlose Kündigung rechtfertigen könnte, ist nicht unzweifelhaft.

Dabei spielt sicher eine große Rolle, ob der Azubi seinen (Ex-)Arbeitgeber im Profil benannt hat. Denn der Arbeitgeber ist beim Blick aufs FB-Profil sofort erkennbar und dann ist durchaus eine Verbindung zum Ausbildungsverhältnis hergestellt. Gerade bei so (vorsichtig ausgedrückt) kontroversen Äußerungen ist es gar nicht selten, dass diejenigen, die den Schreiber nicht persönlich kennen, auch mal einen Blick ins Profil werfen, um denjenigen einzuschätzen.
Von solchen Details würde es dann bei einem Fall in Deutschland (mit) abhängen, ob eine Kündigung möglich ist.

@Gast, Sie haben völlig recht! Vor allem kommt hinzu, dass die Arbeitgeber in den Fällen diskriminierender Stellenausschreibungen immer gegen § 11 AGG verstossen: "Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden." Wer gegen ein Gesetz verstösst, wird bestraft. So war das schon immer seit Drakon und Hammurabi.

Die Chuzpe, mit der sich solche Arbeitgeber gegen die daraus rechtstechnisch erwachsende Sanktion wehren, ist unerträglich. Nach dieser verqueren Weltsicht ist nicht der Täter des Verstosses "schuld", sondern der, der die Tat aufdeckt als "AGG-Hopper". Damit setzt sich nicht das Recht, sondern das Unrecht durch. Das ist kein Rechtsstaat, das führt zum Unrechtsstaat. Ich verstehe nicht, welche merkwürdige Sorte studierter Juristen daran Zweifel haben kann. Ein Rechtsverstoss führt zur Strafe. Punkt. Aus. Amen. Wie kann man daran nur zweifeln? Sollen wir uns mangels funktionierenden Rechts etwa wieder gegenseitig die Köpfe einschlagen?

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Ich glaube nicht, daß die Polarisierung tatsächlich derartig groß ist. Es mag einen Schein der Polarisierung geben, weil bisher ein kleiner Teil der Meinungsvertreter den Großteil der Medinpräsenz ausgemacht hat. Für diesen kleinen Teil der Bevölkerung geht es um vorgebliche Werte wie beispielsweise der vielzitierten 'Werte des Abendlandes'.Wenn man dann berücksichtigt, daß diese Werte vielleicht auch nur vorgeschoben sind, um für bestimmte Interessensvertreter 'öffentliche Meimungsmache' zu produzieren, dann ja bleibt nicht mehr viel übrig. Übrig bleiben dann nur diejenigen, die tatsächlich ein Problem/ Vorurteile gegenüber den benachteiligten Gruppen haben oder diejenigen, die einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung einfach nicht gönnen. Das sind dann diejenigen, die nachts das neue Auto des Nachbarn zerkratzen.

 

ich Frage mich schon, welche gravierenden Werte des Abendlandes denn in Gefahr sein sollen, wenn ein Wirtschaftsunternehmen einem abgelehnten Bewerber ein paar Tausend EUR Entschädigung zahlen soll. 

 

Hat denn jemals schon jemand hinterfragt, welche immensen Beträge in Unternehmen für sinnlose Rechtsberatung ausgegeben werden. Stellt es ein Verfall unserer Werteordnung dar, wenn die erteilte Rechtsberatung, wie in der Praxis üblich, aufgebläht wird, um abrechenbare Beratungsstunden zu produzieren? 

 

Was ist mit dem Headhunterunwesen? Da werden schnell mal sechsstellige Summen zum Fenster herausgeworfen, weil ein Headhunter einen Kandidaten schönredet, indem er diesen nur im Lichte von schwachen Kandidaten präsentiert. Oder den Unternehmen wird die Mähr vom Fachkräftemangel unter die Nase gerieben, um dem Erfordernis eines Headhunters Nachdruck zu verleihen. Ist das nicht ein viel größerer Verfall unserer Werteordnung? Wenn für diesen offensichtlichen Betrug am Unternehmen und am Bewerber immense Summen zum Fenster herausgeworfen werden.

Vielleicht sollte man mal die Kosten gegenüber stellen.Mal die Rechnung aufmachen, was Unternehmen für Entschädigungszahlungen für abgelehnte Bewerber aufwenden. Was sie aber im Gegenzug für überflüssige Rechtsberatungskosten aufwenden, für künstlich geschürtem Fortbildungsbedarf oder aber für erfolglose Headhunter.

 

 

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@I.S.:

 

Als Überschrift für diese Thematik wurde doch "Diskriminierung II" gewählt. Aus meiner Sicht berechtigterweise, denn es geht ja um die Thematik der mutmaßlichen"Fremdenfeindlichkeit" eines Azubis. Fremdenfeindlichkeit ist aus meiner Sicht eine Ausformung von Diskriminierung. Das AGG ist unser Antidiskriminierungsgesetz, sodass ich Ihren Einwand nicht nachvollziehen kann.

 

Daß es thematisch vielleicht zu Ausuferungen kommen kann, mag dem Umstand geschuldet sein, daß sich in diesem blog auch Journalisten tummeln bzw. solche, die sich als Journalisten bezeichnen.

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 „Flammenwerfer wäre da die bessere Lösung“.

 

Als Jugendliche haben wir allesamt - ohne Ausnahme - die gleichen unsäglich dummen Sprüche geklopft und solche Witze gerissen. Nun ja, es gab damals noch kein facebook und wir waren darauf bedacht, dass solche Sprüche unter uns blieben. Aber in Anbetracht des Alters des Jugendlichen kann ich beim besten Willen nichts elementar Verwerfliches an solchen dummen Witzen erkennen. Schon gar nicht kann ich darin einen Kündigungsgrund erkennen. Es sollte genügen, dass der Jugendliche sich öffentlich für das Posten seines dummen Spruches entschuldigt hat, und gut ist es. Ggf. halt noch eine Abmahnung für den Wiederholungsfall, dann hat der Junge genug fürs Leben gelernt.

Wenn gestandene Juristen sich über diesen Jugendlichen ereifern, so haben diese offenbar keine eigene Jugend gehabt. Und Personalchef und Pressesprecher von Porsche sollten sich schämen, einem jungen Menschen wegen eines solchen dummen Jugendwitzes die Zukunft zu versauen.

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http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/jobverlust-nach-posting-zu-harte-reaktion/143.760.213

 

Gemeinsam mit Gleichgesinnten hat der Tiroler S.T. (Name der Redaktion bekannt) kürzlich eine Gruppe ins Leben gerufen, die im Internet aktiv nach Hetz-Postings oder Fällen von NS-Wiederbetätigung stöbert. Gerät jemand in Verdacht, strafrechtlich relevante Inhalte online gestellt zu haben, wird er beim Verfassungsschutz angezeigt.

Der spektakulärste Fang, der den Internet-Beobachtern bisher ins Netz gegangen ist, war der eines 17-jährigen Lehrlings aus dem Bezirk Wels-Land. Der angehende Kfz-Techniker soll auf der Facebook-Seite eines Radiosenders zum Foto einer Wasserdusche des in Feldkirchen gestrandeten Flüchtlingsmädchens Dunja, 6, geschrieben haben: "Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung." T. erstattete daraufhin nicht nur Anzeige, sondern machte auch den Arbeitgeber des Burschen, die Firma Porsche in Wels, auf den menschenverachtenden Kommentar aufmerksam.

 

Die Konsequenz war, dass die Unternehmensleitung den jungen Mann – trotz einer Entschuldigung – vor die Tür setzte. Sein Lehrvertrag wurde mit sofortiger Wirkung vorzeitig beendet. "Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung ab. Dieser Vorfall hat uns zum Handeln gezwungen", erklärte Porsche-Sprecher Richard Mieling auf KURIER-Anfrage.

Über diese Vorgangsweise ist T. aber nicht ganz glücklich: "Dass Porsche derart hart agiert, liegt nicht in meinem Sinne. Eine Verwarnung hätte es auch getan."

Ihm sei es nicht darum gegangen, dem jungen Mann seine beruflichen Zukunftschancen zu rauben, sondern seinem Treiben Einhalt zu gebieten und ihn zum Nachdenken zu bewegen.

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Naja. Der Kommentar: "Wir lehnen jegliche Art von Diskriminierung" ab klingt etwas scheinheilig. Mich würde da mal die Anzahl der Frauen in der Führungsetage von Porsche interessieren.

 

Mir scheint, als ob der Vorfall missbraucht wurde, um Porsche in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Daß man hierfür einen 17-jährigen Lehrling opfern muss, ist etwas erbärmlich und aus meiner sicht auch heuchlerisch.

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Da ist Mitleid völlig unangebracht. Wer Migranten den Flammenwerfer oder die Gaskammer etc. an den Hals wünscht, ist für eine international tätige Firma untragbar. Mit unscheinbarer Diskriminierung hat das wenig zu tun, das ist der pure Ausländerhass!

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Leser schrieb:

Da ist Mitleid völlig unangebracht. Wer Migranten den Flammenwerfer oder die Gaskammer etc. an den Hals wünscht, ist für eine international tätige Firma untragbar. Mit unscheinbarer Diskriminierung hat das wenig zu tun, das ist der pure Ausländerhass!

 

Ich glaube nicht, dass dieser Jugendliche Ausländer hasst. Ja, vielleicht hasst er Asylanten. Vielleicht hasst er auch nur überfüllte Aufnahmelager und die damit verbundenen Probleme. Vielleicht hasst er auch nur den Zuzug von unqualifizierten Flüchtlingen, die dem Staat und dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Vielleicht wünscht er sich den geregelten Zuzug von qualifiierten Ausländern und lehnt nur Wirtschaftsflüchtlinge oder Sozialschmarotzer jeglicher Nationalität ab. Wer weiß.

Aus solch einem zugegeben geschmacklosen Facebook-Post jetzt "puren Ausländerhass" zu konstruieren, erscheint doch etwas gewagt und über das Ziel hinausgeschossen.

Aber wie wäre es denn, wenn er auf den Flammenwerfer verzichtet hätte und sich etwas gewählter ausgedrückt hätte, z.B. "ich wünschte, die blieben dort wo der Pfeffer wächst"? Wäre das für Sie erträglicher?

Sollte ein solcher Lehrling bei Porsche weiter arbeiten dürfen, oder müsste er auch wegen offenkundiger Ablehnung von Asylanten seinen Hut nehmen? Wie weit möchten Sie denn unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken? Ist "Pfeffer wächst" als Meinungsbekundung für einen jungen Lehrling noch erlaubt, oder sollte auch da die Sittenpolizei eingreifen und dem Lehrling die Grenzen des Grundgesetzes aufzeigen (Österreich hat ja wohl etwas Vergleichbares wie das GG)?

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Zwischen "ich wünsche mir, dass sie bleiben wo der Pfeffer wächst" und "ich sähe sie lieber durch andere Menschen hier in Lagern bei lebendigem Leibe verbrannt" ist durchaus ein großer Unterschied. Ersteres ist kein Verbrechen.

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