520 Jahre Ewiger Landfriede

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 07.08.2015

Am 7. August 1495 wurde auf dem Reichstag zu Worms der Ewige Landfrieden durch ein Reichsgesetz eingeführt. Dies war der Abschluss der Landfriedensbewegung, die bereits im zwölften Jahrhundert begonnen hatte. Streitigkeiten innerhalb des  Reiches sollten nicht mehr durch Fehden ausgetragen werden. Vielmehr wurde dafür eine staatliche Gerichtsbarkeit geschaffen. Auseinandersetzungen sollten auf dem Rechtsweg entschieden werden. Deshalb wurde auch als oberste Gerichtsbarkeit das Reichskammergericht eingeführt. Bis zur Durchsetzung des Landfriedens vergingen allerdings noch einige Generationen, in denen weiterhin Fehden geführt wurden. Heute erinnert § 125 StGB an den Landfrieden. Der Ewige Landfriede regelt im heutigen Sinne das Gewaltmonopol des Staates. In anderen Ländern gab es in dieser Zeit ähnliche Bestrebungen.

Interessant ist aus heutiger Sicht auch das Gesetz selbst. Es besteht aus lediglich zwölf Paragrafen, die durch ihre Kürze und Prägnanz auffallen. Zentrale Vorschrift ist § 1

Niemand, egal von welcher gesellschaftlicher Stellung, darf jemand anderen bekriegen oder sonstiges Leid zufügen.

Für Verstöße wird nach § 3 in jedem Fall die Reichsacht als feste Strafe festgelegt. Dies bedeutet den Ausschluss des Delinquenten aus dem Reich. Der Betreffende war danach vogelfrei und schutzlos. § 9 beinhaltet die Ewigkeitsregelung, wonach kein späteres Gesetz den Landfrieden außer Kraft setzen darf.

Neben der goldenen Bulle war dieses Reichsgesetz eines der Grundgesetze des Heiligen römischen Reichs. Das Reich entwickelte sich damit zu einer echten Rechtsgemeinschaft.

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Vielen Dank für diesen schönen Beitrag! Anzumerken wäre noch, dass 1495 nicht das Reichsgericht, sondern das Reichskammergericht gegründet wurde.

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