Arbitration and Mediation - Both a Blessing and a Curse? Due Process and Use of ADR - Konferenz am 21.9.2015 in Frankfurt am Main

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 09.09.2015

Der Konferenztitel kommt etwas sperrig daher, Zielsetzung und Inhalte der Konferenz sind es keineswegs. Denn die Kombination von Schiedsverfahren, Mediation und anderen Methoden der Alternativen Streitbeilegung wird den wechselseitigen Blick weiten, Verständnis und Verständigung schaffen, bewegen wir uns doch gerade bei Wirtschaftskonflikten im gleichen Feld. Gemeinsam, sozusagen interdisziplinär, zu überlegen, inwieweit der Einsatz außergerichtlicher Streitbeilegung, gleich welcher Couleur, mit dem Rechtsstaatsprinzip kollidiert, ist ein spannendes und weites Feld.

Keynote Speaker Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Präsident Bundesverfassungsgericht a.D., wird die Veranstaltung eröffnen. Er will die Frage beleuchten, inwieweit außergerichtliche Verfahren, wie Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, Adjudikation sich in der Praxis auswirken und ob diese auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz Auswirkungen haben. Dr. Anke Meier, LL.M. wird uns mit den aktuell außerordentlich intensiv diskutierten Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit bei den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA  vertraut machen. Insbesondere die geplanten Schiedsverfahren zwischen Investoren einerseits und Staaten andererseits stoßen hier auf intensive Kritik. Ein weiteres brennendes Thema der außergerichtlichen Streitbeilegung sind Verbraucherstreitigkeiten. Wir hatten darüber im Zusammenhang mit der ODR-Verordnung und der ADR-Richtlinie bereits beim Anwaltstag in Hamburg intensiv diskutiert. Prof. Dr. Ulla Gläßer, LL.M. wird uns den normativen Rahmen und die Entwicklung in der Praxis vorstellen.

Eine bei Schiedsverfahren immer wieder diskutierte Frage stellen ist die Durchsetzung prozeduraler Verfahrensgrundsätze. Hierzu kommt mehr als prominenten Referenten. Dr. Hans-Patrick Schroeder, M.L.E. gewinnen. Chitra Radhakishun ist als Projektmanager der United Nations Conference on Trade and Development (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung bzw. kurz Welthandels- und Entwicklungskonferenz) der ideale Referent, über Streitschlichtung bei Auseinandersetzungen im internationalen Handel, internationalen Investitionen oder geistigem Eigentum zu berichten. Ein Länderbericht aus der Schweiz zur Nutzung von Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation wird uns Birgit Sambeth-Glasner als Vizepräsidentin der Swiss Chamber of Commer-cial Mediation (SCCM) geben.

Gerade die Reaktionen auf TTIP und CETA zeigten das Unbehagen weiter Teile der Bevölkerung mit der Streitbeilegung in Wirtschaftsangelegenheiten, die „hinter verschlossenen Türen“ stattfindet. Selbst wenn man die spezielle Situation der Investitionsstreitigkeiten berücksichtigt, hat sich dennoch im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit ein Gegenwind entwickelt, der auch der Mediation und anderen ADR-Methoden dauerhaft Probleme bereiten könnte. Wie schaffen wir Vertrauen in die Vertraulichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie erhöhen wir damit deren Nutzungsgrad in Wirtschaftskonflikten? Diese und andere Fragen kommen in Frankfurt zur Diskussion.

Hinzu kommt der Blick über die Grenzen, ebenfalls eine Zielsetzung dieser Konferenz. Cross Border voneinander lernen, Erfahrungen austauschen und den internationalen ADR-Markt erschließen ist nicht nur zeitgemäß, sondern in Zeiten globalisierter Wirtschaftskonflikte unabdingbar.

Die Teilnehmer erwartet ein spannendes Programm mit hochkarätigen Referenten, welches eine höchstmögliche Teilnehmerzahl verdient.

Weitere Information und Anmeldung hier.

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