Kein Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen die eigene Partei durch einen Patentanwalt
von , veröffentlicht am 16.09.2015Der BGH hat im Beschluss vom 25.08.2015 – X ZB 5/14 - die Streitfrage entschieden, ob auch ein Patentanwalt seine Vergütung für die Vertretung einer Partei oder die Mitwirkung bei einer Vertretung einer Partei im gerichtlichen Verfahren gemäß § 11 RVG gegen den Auftraggeber festsetzten lassen kann. Der BGH hat sich der Auffassung angeschlossen, dass der Patentanwalt nicht auf § 11 RVG zurückgreifen kann. Selbst wenn der Patentanwalt unter Heranziehung der Vergütungsvorschriften des RVG abrechne und eine entsprechende Festsetzung begehre, treffe er damit nach § 315 I, § 316 BGB die ihm überlassene Leistungsbestimmung einseitig nach billigem Ermessen. Auch für eine analoge Anwendung des § 11 RVG auf Patentanwälte sah der BGH keinen Raum.
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