Gerade noch rechtzeitig eingegangene Unterlagen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.10.2015
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2236 Aufrufe

Das LAG Hamm hat sich im Beschluss vom 9.9.2015 – 5 Ta 477/15  - mit der Frage befasst, wie lange Belege im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, die nach Ende der Instanz und nach Ablauf einer über das Instanzende hinausgehenden durch das Arbeitsgericht gesetzten Frist bei Gericht eingehen, noch zu berücksichtigen sind. Das LAG Hamm hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass diese Belege, wenn sie nach Fristablauf, aber vor Aufgabe des die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses zur Post eingehen,  bei der Prüfung noch zu berücksichtigen sind, wobei gegebenenfalls der Beschluss sogar dann noch zu ändern ist.

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