Verkehrsgerichtstag 2016: Die Empfehlungen sind online!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.01.2016
Rechtsgebiete: VerkehrsgerichtstagStrafrechtVerkehrsrecht1|2717 Aufrufe

Die Empfehlungen des VGT sind online und zwar hier.

Interessant aus meiner ganz subjektiven Sicht: Der VGT hat sich für die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei Blutprobenentnahmen ausgesprochen. Sehr gut! Ansonsten soll die AAK als Möglichkeit der Feststellung der Fahruntüchtigkeit weiter untersucht werden. Ich denke: Angemessene Lösung. 

Dann wird verlangt: Regelmäßige MPU nach Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille (statt bislang 1,6 Promille). Haben sich da die Verkehrspsychologen mal wieder durchgesetzt, wie man das schon von vergangenen VGTs lesen konnte??? Aus meiner Sicht bedauerlich ist dann auch, dass der Alkohol-Interlock immer noch abgelehnt wird...na ja...man wird sicher lesen, warum.

Im Arbeitskreis V zum neuen Mess- und Eichwesen hat sich offensichtlich die Anwaltschaft durchgesetzt: "... Bei Inverkehrbringen neuer oder veränderter Geschwindigkeitsmessgeräte ist die Rechtsprechung zum „standardisierten Messverfahren“ vorerst nicht anzuwenden. Der Arbeitskreis fordert erneut bundeseinheitliche, ausführliche Messprotokolle.
Diese verbindlichen Vorgaben für die Messprotokolle müssen Bestandteil der Gebrauchsanweisung
werden. Die den Verwender treffende Pflicht zum Führen einer Geräteakte ist in die Gebrauchsanweisung
aufzunehmen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert sicherzustellen, dass alle für die Überprüfung
des Messergebnisses erforderlichen Daten gespeichund dem Betroffenen im Einzelfall auf Antrag zur Verfügung gestellt werden...." Mal schauen, ob das in der Praxis wirklich durchgesetzt werden kann. Ich habe da so meine Zweifel...

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1 Kommentar

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Erstmals habe ich die Ergebnisse eines VGT gelesen. Die sind ja reichlich dünn und weitgehend herzlich wenig überzeugend. Richtig ist allerdings die Forderung nach der Abschaffung des Richtervorbehaltes bei Blutprobenentnahmen

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