Was steckt hinter dem „Privacy Shield“? Hochkarätig besetztes Panel in Washington mit teilweise neuen Details und Akzenten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.02.2016

Seitdem der neue Titel „Privacy Shield“ für den vom EuGH im Schrems-Urteil geforderten Ersatz der Safe Harbor-Regelungen gefunden wurde, lichtet sich der Nebel jetzt ein wenig, was sich dahinter verbirgt, obgleich viele Fragen offen blieben. Dies liegt vor allem daran, dass der Text der Vereinbarung bis heute nicht veröffentlicht wurde - siehe im Blog schon hier. Daran änderte auch die Panel-Diskussion heute in Washington, D. C. bei SAIS nichts, die unter dem Titel „2016 Preview: Can Europe and the US Bridge the Digital Disconnect?“ stattfand. Dennoch ermöglichte die Veranstaltung einige Einblicke, da Ted Dean (US-Chefunterhändler, Department of Commerce), Julie Brill (Commissioner der Federal Trade Commission) und einige EU-Parlamentarier teilgenommen haben.

Mit Spannung wurden insbesondere die Äußerungen von Herrn Dean und Frau Brill erwartet, denen der Text der Vereinbarung schon bekannt ist.  Hier einige Kernaussagen auf US-amerikanischer und europäischer Seite:

USA:

  • Die US-Vertreter appellierten an die EU-Vertreter die US-Sicherheitsinteressen hinter der Datenkontrolle zu berücksichtigen. Diese seien nicht nur für die USA, sondern auch für die internationale Sicherheit von Bedeutung. Eine Adaption des EU-Datenschutzregimes sei schon vor diesem Hintergrund nicht möglich. Es gehe doch nur entsprechend der RiLi 95/6/EC um „Adäquanz“ der Datenschutzregeln, nicht um die Übernahme des EU-Rechts durch die Amerikaner. Die US-Vertreter beklagten, dass so wenig über den Datenschutz in den USA in Europa bekannt sei und selbst im Gutachten des Generalanwaltes Bot zum Schrems-Urteil krasse Fehreinschätzungen zur Überwachung in den USA zu finden seien.

    Primäres Ziel sei es weiterhin, den europäischen Bürgern einen wirksamen Rechtsbehelf zur Seite zu stellen, wen es Probleme mit dem Privacy Shield gibt. In diesem Zusammenhang soll der neue Ombudsmann im State Department „Intelligence Officers“ als Ansprechpartner in den US-Behörden erhalten, die ihn bei seinen Aufgaben unterstützen. Darüber hinaus soll es eine Schiedsgerichtsstelle geben, deren Entscheidungen unter der US-Jurisdiktion gemäß dem „Federal Arbitration Act“ überprüfbar sein sollen. Daneben kann der einzelne in Europa auch Beschwerde bei seiner Datenschutzbehörde einlegen, wenn er beim Unernehmen, das die Daten exportiert nicht weiterkommt. Die Behörde leitet dann die Beschwerde von dort über das Department of Commerce als „Verkehrspolizist“ an die Federal Trade Commission zur Stellungnahme und Abarbeitung weiter.

Europa:

  • Von europäischer Seite wurde betont, dass der Rechtsbehelf für EU-Bürger „effektiv und bezahlbar“ sein muss. Es reiche nicht, einen Rechtsbehelf zur Verfügung zu stellen, wenn er nicht wahrgenommen werden könnte. Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass „ex-ante“ schon Verstöße verhindert werden müssen, bevor sie im Nachhinein angefochten werden könnten. Das soll u.a. die jährliche gemeinsame Überprüfung des Rechtsrahmens des Privacy Shields gewährleisten.

  • Zudem wurde die Rechtssicherheit ein etwaigen Vereinbarung hinterfragt. Bedenken ergäben sich einerseits aus den anstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA und der Frage, ob der nächste Präsident/ die nächste Präsidentin die Politik fortsetzen werden. Andererseits müsse die rechtsdogmatische Verankerung geprüft werden (reicht ein diplomatischer Briefwechsel?).

Was meinen Sie: Wird der Privacy Shield gegenüber dem alten Safe Harbor erhebliche Verbesserungen  bringen?

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7 Kommentare

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getreu dem motto ... wir entscheiden selbst was datenschutz mäßig für euch europäer relevant ist und lassen uns nicht vorschreiben was wir machen dürfen und was nicht ... so liest sich das ganze für mich

 

wie ein besucher der in deine wohnug kommt und als erstes alle schränke öffnet um zu schaun was sich darin verbirgt ... man es ihm untersagt und er erwiedert ich entscheide selber was ich mache und du hast mir garnichts zu sagen

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