Arbeitnehmerrechte in Europa - im Vergleich

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 22.02.2016

Wo steht Deutschland bei den Rechten der Arbeitnehmer? Im weltweiten Vergleich sicher nicht schlecht, und erwartungsgemäß weit vor den USA. Aber in Europa? Liegen nicht nur die skandinavischen Länder sowie Frankreich und Spanien, sondern selbst die Niederlande und Österreich vor Deutschland, sagt eine jetzt in der FAZ veröffentlichte Studie.

Untersucht wurden dabei die sozialen Leistungen des Arbeitgebers (und teilweise der Sozialversicherung) wie Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitslosengeld. Die Studie hat jeweils die Höhe der Leistungen und den (maximalen) Bezugszeitraum miteinander verglichen. Nicht mit eingeflossen sind Aspekte wie regelmäßige Wochenarbeitszeit, Kündigungsschutz, Zulässigkeit von Befristungen oder Ansprüche auf Teilzeitarbeit, ebenso wenig die tatsächliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche (Kosten und Dauer arbeitsgerichtlicher Verfahren) sowie das kollektive Arbeitsrecht (Verbreitung und Einfluss von Gewerkschaften, Rechte der Betriebsräte, Mitbestimmung im Unternehmen).

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1 Kommentar

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Vielen Dank für den Link, Herr Dr. Rolfs. Ich finde die dort auffindbaren Übersichten zwar sehr interessant, kann mich jedoch dem Grundtenor der Studie nicht anschließen, da ich die von Ihnen genannten nicht einbezogenen Kategorien zumindest teilweise für sehr wichtig halte, um die "Arbeitnehmerrechte" tatsächlich zu beurteilen. Aus meiner täglichen Praxis kann ich zwar nur einen Vergleich mit der Schweiz und mit Dänemark ziehen, aber um Kündigungsschutz und Teilzeitanspruch herauszugreifen stehen wir in Deutschland schon mit einem Gesamtpaket sehr gut da, während in anderen europäischen Ländern die Arbeitnehmerrechte eher einer Achterbahnfahrt gleichen.

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