Bundesrat stärkt Nahles den Rücken und fordert ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.02.2016

Die Arbeitsministerin wähnte sich schon am Ziel. Der Gesetzentwurf gegen Missbrauch der Leiharbeit und Werkverträgen liegt in einer überarbeiteten Fassung vor, die offenbar auch von den Sozialpartnern mitgetragen würde. Es war geplant, den Referentenentwurf schon in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung zu geben. Jedoch musste dieser Plan erst einmal auf Eis gelegt werden, nachdem die CSU signalisiert hatte, sie könne dem Entwurf nicht zustimmen. Schützenhilfe hat die Bundesarbeitsministerin jetzt vom Bundesrat erhalten, der in seiner Sitzung vom 26.2.2016 eine Entschließung zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch der Leiharbeit (BR-Drucks. 89/16) verabschiedet hat. Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen. Mit einer Entschließung fordert er daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern. Der Gesetzentwurf solle unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den so genannten "Equal-Pay"-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen. Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die „Vorratsverleiherlaubnis“ abschaffen. In der Vergangenheit seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen genutzt worden, heißt es in der Entschließung. Stammbelegschaften würden durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, die in der Regel sogar noch schlechtere Löhne erhielten als Leiharbeitskräfte. Diese wiederum bekämen schon durchschnittlich 43 Prozent weniger als Festangestellte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und führe die Betroffenen damit oftmals direkt in den Hartz-IV-Bezug. Der Bundesrat hatte bereits im September 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung (BR-Drucksache 687/13 (B)) beschlossen, den der Deutsche Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. E

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