Soll der Pressekodex zur Kriminalberichterstattung geändert werden?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.03.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologie72|9483 Aufrufe

Heute diskutiert das Plenum des Presserats, wie angekündigt, über die Frage, ob der Pressekodex in Punkt 12.1 reformiert werden sollte.   Bisher lautet die 12.1. wie folgt:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Auf der Seite „evangelisch.de“ kann man die Geschichte dieser Richtlinie nachvollziehen:

Die Gründe für und gegen die regelmäßige Erwähnung der Nationalität bzw. Herkunft oder Hautfarbe eines Straftatverdächtigen in einem Massenmedium dürften mittlerweile hinreichend bekannt sein. Die Presse sieht sich insbesondere dem Vorwurf ausgesetzt, sie würde bei der Berichterstattung über Straftaten ggf. verschweigen, dass diese von nach Deutschland geflüchteten Menschen begangen worden seien. Dass dies speziell in der Berichterstattung zu den Ereignissen in der Silvesternacht nicht zutrifft, hat Stefan Niggemeier (Übermedien) zutreffend dargelegt.

Ich will in dieser Diskussion auf  die Frage der kriminologischen Relevanz derjenigen Merkmale mutmaßlicher Straftäter eingehen, die überhaupt polizeilich registriert und  mitgeteilt werden.

Während empirisch abgesichert eine Vielzahl von Faktoren mit Kriminalität in Zusammenhang stehen, werden polizeilich nur ganz wenige solcher Faktoren überhaupt erfasst und dementsprechend auch der Öffentlichkeit mitgeteilt. Diese prominenten Daten sind v.a. Geschlecht, Alter und Nationalität von Tatverdächtigen. Andere Daten wie Bildung, sozioökonomischer Status und erst recht weniger offensichtliche Faktoren werden schon aus praktischen Gründen gar nicht erfasst und bleiben deshalb auch von vornherein verborgen.

Hinter der Verknüpfung von Straftatverdacht mit äußeren Merkmalen der verdächtigen Person bei gleichzeitigem Weglassen anderer Merkmale steckt, außer bei Fahnundungsmaßnahmen,  eine kriminologische Theorie, nämlich dass das registrierte/mitgeteilte Datum mit der Straftatbegehung nicht nur zufällig, sondern kausal verknüpft ist. D.h. die mitgeteilte Eigenschaft der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit oder Minderheitenzugehörigkeit wird zur einzigen oder wenigstens hervorstechenden Erklärung des Verhaltens.

Nur unter Zugrundelegung einer solchen Theorie kann das Verschweigen der Herkunft des Tatverdächtigen einen Vorwurf an die Presseorgane nach sich ziehen, es werde Bedeutsames verschwiegen. Niemand käme auf die Idee es der Presse vorzuwerfen, dass etwa die Schuhgröße von Tatverdächtigen nicht mitgeteilt würde.

Nun ist aber gerade die Theorie empirisch kaum haltbar, die nationale oder kulturelle Herkunft sei Ursache allgemeiner Kriminalität. Werden andere Merkmale (insbes. Bildungs-, Beschäftigungs- und Altersstruktur der nichtdeutschen Bevölkerung, Wohnortgröße, Anzeigewahrscheinlichkeit) berücksichtigt, ist die Kriminalitätsbelastung Nichtdeutscher gegenüber Deutschen mit daran angepassten Merkmalen nicht mehr erhöht. Die ungenaue Merkmalserfassung und -weitergabe an die Presseorgane kann aber zur Folge haben, dass Straftatenbegehung, die auch in der jeweiligen Nationalitätsgruppe eher selten anzutreffen ist, dieser ganzen Gruppe als fest stehendes Merkmal zugeschrieben wird. So wird dann der Straftatverdacht gegen einen arabischen Jugendlichen gegen alle Personen ausgeweitet, die das Merkmal „arabisch“ teilen. Es ist dann nicht nur die Sorge um Diskriminierung, die einer solchen Meldung entgegenstehen sollte, sondern auch die falsche Verknüpfung von Ursache und Wirkung, die hier aus Mangel an (weiteren) Informationen entsteht.

Daneben gibt es einen zahlenmäßig geringen, aber mit erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit beobachteten Bereich von Delikten, bei denen es eher nahe zu liegen scheint, dass die kulturelle Herkunft oder Prägung mit der Begehung zu tun hat. Als Beispiele können Delikte genannt werden, die von einem in Deutschland  nicht (mehr) verbreiteten Ehrbegriff motiviert sind oder auch eine patriarchale Geringschätzung der weiblichen Selbstbestimmung spiegeln, wie sie in Deutschland  - allerdings auch erst seit wenigen Jahrzehnten -  nicht mehr sehr verbreitet ist. Auch werden schon der Sache nach etwa religiös motivierte Delikte statistisch in höherem Maße von Angehörigen derjenigen Religion begangen, die (vermeintlich) das Motiv dazu abgibt. Auch in diesen Fällen gilt das oben Gesagte insofern, dass aus der benannten Herkunftsgruppe oder Religion regelmäßig wiederum nur wenige Personen solche Delikte begehen, also offenbar andere Faktoren wirken oder im Vordergrund stehen. Jedoch kann in diesen Fällen zumindest der in der bisherigen Richtlinie zum Ausdruck kommende „Sachbezug“ bejaht werden.

Aus kriminologischer Sicht ist die bisherige Richtlinie also vernünftig. Ich erkenne auch keinen vernünftigen Anlass, diese Richtlinie zu ändern.

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72 Kommentare

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Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte/r Bitte Kirche im Dorf lassen,

Was Sie als normal, alltäglich, ja sogar als "natürlich" und die "Gefahrenabwehr effektiv erffüllen" bezeichnen, beschreibt, wenn es um Hautfarbe geht (und darauf bezog sich mein posting, das Sie kritisieren)  "racial profiling", eine Praxis, die international geächtet ist.

Ich lasse Ihre Kirche gern im Dorf, aber ich sage eben auch deutlich, welcher Gott da angebetet wird. Es ist nicht mein Gott.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Ein Polizist in Thailand beobachtet einen älteren, dickbäuchigen, männlichen weißen Europäer, der ein thailändisches minderjähriges Mädchen anspricht. Dieser Vorfall erscheint ihm wesentlich verdächtiger als die thailändische Frau mittleren Alters, die ebenfalls mit einem minderjährigen Mädchen spricht.

Der Polizist mischt sich beim Europäer ein. Er hat so seine Erfahrungen gemacht ... Ist das auch unzulässiges "racial profiling"?

In einem kleinen bayerischen Dorf werden 3 ortsfremde junge rumänische Männer gesehen. Die Polizei überprüft die 3 Rumänen, weil zur Zeit gerade eine Einbruchserie aufzuklären ist. Ist das unzulässiges "racial profiling"?

Vor Offensichtlichkeiten sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Die gezielte Überprüfung verdächtiger Personen, auch ausländischer oder dunkelhäutiger Personen, ist unter gewissen Umständen eben notwendig.

Gerade hören wir, dass der Drahtzieher der Attentate von Paris 3 seiner Komplizen aus einem Asylantenheim in Ulm abgeholt hat. Es erscheint mehr als notwendig, jetzt alle männlichen Asylanten als potentielle Terroristen oder Unterstützer zumindest genauestens zu überprüfen. Die Schläfer sind mitten unter uns.

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Dieses Thema ist ja gerade in der öffentlichen Diskussion, Stichworte sind auch "Generalverdacht", oder "Diskriminierung"  bzw. "Stigmatisierung".
Sicher wäre es falsch, ein einzelnes Merkmal einer Straftäters in geradezu tendenziöser Weise - es also gezielt - hervorzuheben (positiv) als  Selektionsmerkmal, indem man es z.B. schon in der Überschrift marktschreierisch anbringt, sehr geehrter Herr Prof. Müller et al.
Wir sind uns wahrscheinlich auch darüber einig, daß meistens viele Faktoren bei einem Täter zusammenkommen, bevor es zur Tat bei ihm kommt.
Hier haben wir aber ein Problem, wenn man auf der anderen Seite dann ein nicht unwichtiges Merkmal bewußt verschweigt, also eine negative Auslese=Selektion betreibt in einer ausführlicheren und möglichst ausgewogenen Berichterstattung.

Da sehe ich dann schon eine Diskrepanz, zumal ja auch bei einem auf den ersten Blick (nach erstem Anschein) "psychisch auffälligen" Straftäter auch nicht auf dieses eine Merkmal in der Regel in der Berichterstattung verzichtet wird, auch da läßt sich der Vorwurf "Generalverdacht", oder "Diskriminierung"  bzw. "Stigmatisierung" doch erheben.

Islamistische Straftaten z.B. korrelieren (meinetwegen hypothetisch) mit Religion und auch mit Ethnie oder Kultur und Herkunft, das läßt sich m.E. kaum verleugnen, dazu müssen dann aber auch entsprechende Daten erhoben werden, es sei denn, man fürchtet den Beleg und den Nachweis einer Korrelation.

Die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft ist ja auch außerdem ein unverzichtbares Grundrecht und über deren Ergebnisse muß auch publiziert werden können.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Sie schrieben:

Islamistische Straftaten z.B. korrelieren (meinetwegen hypothetisch) mit Religion und auch mit Ethnie oder Kultur und Herkunft, das läßt sich m.E. kaum verleugnen, dazu müssen dann aber auch entsprechende Daten erhoben werden, es sei denn, man fürchtet den Beleg und den Nachweis einer Korrelation.

Offenbar missverstehen Sie oder legen falsch dar, was ich in meinem Beitrag oben geschrieben habe und was auch im Pressekodex steht. Selbstverständlich haben islamistische Straftaten mit dem Islam zu tun und die Religionszugehörigkeit hat Sachbezug und ist dann auch nicht Gegenstand einer Diskriminierung.

Die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft ist ja auch außerdem ein unverzichtbares Grundrecht und über deren Ergebnisse muß auch publiziert werden können.

Es geht im Pressekodex nicht um Berichterstattung über Forschungsergebnisse. Bitte noch einmal lesen (und um Verständnis bemühen).

Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen Beitrag und den Pressekodex absichtlich falsch darstellen um Argumente zu generieren.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
Es geht im Pressekodex nicht um Berichterstattung über Forschungsergebnisse.

Das ist schon richtig, sehr geehrter Herr Professor Müller, Grundlage für die Forschung und auch für alle Statistiken - wie auch für die Kriminalstatistik - sind aber erhobene und auch auswertbare, also auch frei zugängliche Daten, darauf wollte ich hinaus. Wobei ich da öffentlich zugängliche Daten meine, die dann aber auch m.E. über die Presse publiziert werden könnten, nicht nur die Ergebnisse von Forschungen allein.

Wer z.B. auch einen öffentlichen Prozeß verfolgt, erfährt die ja ebenfalls, selbst wenn die in der Presse in deren eigener Berichterstattung über den Prozeß (nach dem Pressekodex) anschließend nicht genannt werden.
 

Henning Ernst Müller schrieb:
Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen Beitrag und den Pressekodex absichtlich falsch darstellen um Argumente zu generieren.

 Sollte das aber von Ihnen jetzt anders verstanden worden sein, so war das anscheinend mißverständlich und nicht beabsichtigt. Im Übrigen hatte ich schon an anderer Stelle (Fall Mollath) kürzlich erst auf die Schwierigkeit abgehoben, aus (schwachen) Korrelationen auch Kausalitäten abzuleiten, allerdings sind mögliche Fehlinterpretationen bei allen Forschungen ja nie auszuschließen.

 

Besten Gruß zurück

Günter Rudolphi

Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen Beitrag und den Pressekodex absichtlich falsch darstellen um Argumente zu generieren.

Wer verfängliche Themen eröffnet, muß sich nicht wundern, wenn verfangene Beiträge produziert werden.

3

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Grundlage für die Forschung und auch für alle Statistiken - wie auch für die Kriminalstatistik - sind aber erhobene und auch auswertbare, also auch frei zugängliche Daten, darauf wollte ich hinaus.

Der Pressekodex betrifft nicht die Wissenschaft. Kriminologie ist nicht auf die (ohnehin unzuverlässige und nur punktuell berichtende) Presse angewiesen. Die in der Forschung genutzten Daten stammen aus Polizei- und Justizstatistiken, aus Aktenerhebungen und aus Dunkelfeldstudien. Der Pressekodex spielt da überhaupt keine limitierende Rolle. Im Übrigen wird leider wird zB die Polizeiliche Kriminalstatistik in der Presse zu ca. 90% falsch interpretiert, nämlich so, als sei sie selbst ein Forschungsprojekt udn nicht nur die Aufzeichnung polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit. Es ist regelmäßig Aufgabe der Kriminologie, journalistische Fehlinterpretationen zu korrigieren. Das ist aber ein anderes Thema.

Es geht beim Pressekodex auch nicht um Geheimhaltung, sondern darum, ob zu Fehlvorstellunegn und Vorurteilen anreizende Teilinformationen allg. verbreitet werden sollen oder nicht. Dass Sie als Einzelperson bestimmte in der Presse nicht genannte Einzelinformationen in einer Hauptverhandlung erfahren können, ändert nichts am Sinn des Kodex.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

hier meine Antworten zu Ihren Zitaten:

"Die in der Forschung genutzten Daten stammen aus Polizei- und Justizstatistiken, aus Aktenerhebungen und aus Dunkelfeldstudien."

Dabei ist ein großer Teil aber auch aus Quellen, die auch einer kritischen Beleuchtung unterzogen werden dürfen, denn nicht alle Akten und Statistiken enthalten immer die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit, bzw. sind völlig frei von auch regierungsamtlicher (damit politischer) Einflußnahme.

"...... als sei sie selbst ein Forschungsprojekt udn nicht nur die Aufzeichnung polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit."

Siehe oben, die Polizei ist Teil der Exekutive.

(Die Judikative will ich mal heutzutage als frei und unbeeinflußt voraussetzen, ein Rück-Blick in die deutsche Geschichte der letzten einhundert Jahre mag nur am Rande da etwas ernüchtern.)

"Es geht beim Pressekodex auch nicht um Geheimhaltung, sondern darum, ob zu Fehlvorstellunegn und Vorurteilen anreizende Teilinformationen allg. verbreitet werden sollen oder nicht.
Dass Sie als Einzelperson bestimmte in der Presse nicht genannte Einzelinformationen in einer Hauptverhandlung erfahren können, ändert nichts am Sinn des Kodex."

Da gibt es doch auch keinen Dissens, aber selbst eine Einzelperson und aufmerksamer Prozeßbeobachter wird ja öfters ausgesperrt, sei es völlig von Anfang bis Ende bei einer Jugendschutzkammer, oder sei es bei der Vernehmung eines verdeckten Ermittlers, wie ich erst neulich wieder erfahren durfte.
Die Presse als sog. vierte und möglichst von staatlicher, aber auch von anderer Bevormundung unabhängige Gewalt will ich ja auch nicht schwächen, ganz im Gegenteil.

Besten Gruß

Günter Rudolphi

Ich zitiere dazu auch mal im Nachgang das LKA Niedersachsen (http://www.lka.polizei-nds.de/statistik/polizeiliche-kriminalstatistik-d...).

Zitat:
"In der PKS werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemindert.

Die Aussagekraft der Statistik wird durch die Faktoren "Dunkelfeld" und "Erfassungsprobleme" beeinflusst: Das Dunkelfeld umfasst die nicht der Polizei bekannt gewordene Kriminalität und kann daher in der PKS nicht zum Ausdruck kommen. Wenn sich z.B. das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändern, so kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass damit eine Änderung des tatsächlichen Kriminalitätsumfanges verbunden sein muss.

Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten."

 

Ergänzend zum Thema der Dunkelfeldstudien ohne eine Zitierung (http://www.lka.niedersachsen.de/forschung/dunkelfeldstudie/verbesserte-k...).

 

Auch bei allen Befragungen spielt doch das "politische Klima" eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Beschränkungen und Eingriffe in die Pressefreiheit bedürfen nach der Lehre vom Gesetzesvorbehalt bzw. Parlamentsvorbehalt eines förmlichen (vom Bundestag beschlossenen) Gesetzes.

Der von Vertretern großer Medienunternehmen (kartellartig?) aufgestellte sogenannte "Pressekodex" stellt zwar nicht formaljuristisch, aber doch wohl faktisch, solch eine Beschränkung dar.

Von daher ist der sogenannte "Pressekodex" wohl schon bereits im Grundsatz fragwürdig.

Punkt 12.1 des sogenannten Pressekodex dürfte wohl erst recht fragwürdig sein.

Ansonsten wäre es wohl auch widersinnig, ihn hier überhaupt zu thematisieren.

Die Hüter des Pressekodex handeln auch nicht neutral. So finden sie es in Ordnung, wenn von Merkel-Kritikern Namen und Fotos in Boulevard-Medien veröffentlicht werden, und Merkel-Kritiker als vermeintliche Volksverhetzer und Rechtsextremisten diffamiert und verunglimpft werden, obwohl die Betroffenen sich weder einer Volksverhetzung schuldig gemacht haben, noch unter verfassungschutzrechtlichen Gesichtspunkten als Rechtsextremisten einzuordnen sind. Das Oberlandesgericht München hat heute wohl gegen ein Pranger-Boulevardblatt einer beantragten einstweiligen Verfügung stattgegeben, obwohl die Hüter des Pressekodex sich zuvor auf Seiten des Prangerboulevardblatts geschlagen hatten. Der Pressekodex und seine selbsternannten Hüter sind demokratisch nicht legitimiert, und wirken einseitig auf die veröffentlichte Meinung. Das immer mehr Menschen immer weniger Vertrauen in die großen Massenmedien haben, und sich statt über Boulevardzeitungen lieber übers Internet informieren, ist also wohl kein Wunder. Merkwürdig ist nur, daß diejenigen, die 1968 noch völlig zurecht Kritik an den großen Boulevard-Medien übten, heute davon nichts mehr wissen möchten, sondern ebendiesen Medien kritiklos begeistert zujubeln, obwohl die Medien ihre Methoden nicht geändert haben, sondern sich nur neue Feindbilder (jedenfalls innenpolitisch, außenpolitisch wird nach wie vor Moskau als Bedrohung und als zu hassender Feind dargestellt) gesucht haben. 

 

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Der von Vertretern großer Medienunternehmen (kartellartig?) aufgestellte sogenannte "Pressekodex" stellt zwar nicht formaljuristisch, aber doch wohl faktisch, solch eine Beschränkung dar.

Dass man sich trotz aller Freiheit einem Moralkodex beugen kann, bzw. sogar beugen muss, ist leider kein Allgemeingut mehr, insbesondere bei den Populinskis, die im Namen der Meinungsfreiheit schon wieder ganz offen und kodexfrei sämtliche rassistischen Vorbehalte verbreiten.

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Die Presse soll ja ihren eigenen Kodex haben, das steht für mich völlig außer Frage, regulierende Eingriffe des Gesetzgebers rütteln m.E. am Prinzip der Gewaltenteilung, das kann die Presse in Eigenregie über den Presserat selber erledigen.

Eine Anregung würde ich aber gerne machen dürfen: Könnte nicht einer PKS auch eine JUS (Juristische Urteils-Statistik) nach Gerichtsbezirken, Bundes-Ländern und der gesamten BRD gegliedert und auch aufgeschlüsselt nach vielen relevanten Tat- und Täter-Merkmalen beigestellt werden?
Die Gerichte wollen doch auch die Taten und die Täter verstehen und das sind doch legitime Gründe der Wahrheitssuche.
Mich selber interessiert das doch auch, vermutlich auch noch andere.
Was meinen denn die Experten dazu?

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

das hiesige Thema ist der Pressekodex. Die PKS hat damit nur ganz indirekt zu tun und die Kritik daran ist Thema diverser anderer meiner Beiträge, zB hier:

http://spiegelkritik.de/2008/05/23/die-ewig-falsch-verstandene-polizeili...

und hier:

http://blog.beck.de/2009/09/20/zur-gewalt-auf-deutschen-strassen-fehlerh...

und hier:

http://blog.beck.de/2009/05/18/muenchen-ist-laut-polizeilicher-kriminals...

und hier:

http://blog.beck.de/2011/09/16/vorratsdatenspeicherung-und-kriminalstati...

Selbstverständlich gibt es auch eine Strafverfolgungsstatitik, die die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte in Strafsachen dokumentiert. Auch diese erscheint jährlich und gibt sehr detailliert Auskunft über Ermittlungsverfahren, Verurteilungen, verhängte Strafen bei allen Delikten. Allerdings ist hier das Statistische Bundesamt, nicht die Polizei, die richtige Adresse. Googeln Sie einfach "Strafverfolgungsstatistik". Ich muss allerdings warnen: Auffinden und  Interpretation dieser Daten sind nicht ganz leicht, man sollte sich schon auskennen mit den Verfahrensgängen und der Terminologie.

Personenmerkmale (außer Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) werden hier aber nicht erfasst. Es ist dann Aufgabe der kriminologischen Forschung etwa Daten zu  Bildung, Einkommen, familiäre Hintergründe, Religion der Verurteilten  zu ermitteln. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich muss allerdings warnen: Auffinden und  Interpretation dieser Daten sind nicht ganz leicht, man sollte sich schon auskennen mit den Verfahrensgängen und der Terminologie.

Personenmerkmale (außer Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) werden hier aber nicht erfasst. Es ist dann Aufgabe der kriminologischen Forschung etwa Daten zu  Bildung, Einkommen, familiäre Hintergründe, Religion der Verurteilten  zu ermitteln. 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

vielen Dank für Ihre Hinweise, die erhobenen (oder noch zu erhebenden) Daten sind natürlich nicht nur für Kriminologen interessant, auch andere Wissenschaften benötigen doch Rohdaten, und das Rad muß ja auch nicht immer wieder neu erfunden werden. Daß der Datenschutz auch noch zu berücksichtigen ist, versteht sich, aber bei anonymisierten Daten sind doch direkte Rückschlüsse auf Einzelpersonen i.d.R. nicht möglich.

Als Beispiel und Beleg für andere Wissenschaften und deren eigenes und legitimes Interesse verweise ich auf einen aktuellen Artikel der FAZ, da haben Soziologen sich mit den Berufen von islamistischen Attentätern beschäftigt.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/viele-terroristen-sind-scheinbar-i...

Auch darin würde ich aber jetzt keine Diskriminierungen erkennen, um den Bogen wieder zurück zum Pressekodex und seiner Regeln zu schlagen.

Beste Grüße

Günter Rudolphi

Sehr geehrter herr Rudolphi,

vielen Dank für den interessanten Link.

Solche Forschungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse werden vom Pressekodex allerdings gar nicht berührt.

Mit freundlichem Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Hinter der Verknüpfung von Straftatverdacht mit äußeren Merkmalen der verdächtigen Person bei gleichzeitigem Weglassen anderer Merkmale steckt, außer bei Fahnundungsmaßnahmen,  eine kriminologische Theorie, nämlich dass das registrierte/mitgeteilte Datum mit der Straftatbegehung nicht nur zufällig, sondern kausal verknüpft ist. D.h. die mitgeteilte Eigenschaft der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit oder Minderheitenzugehörigkeit wird zur einzigen oder wenigstens hervorstechenden Erklärung des Verhaltens.

Nur unter Zugrundelegung einer solchen Theorie kann das Verschweigen der Herkunft des Tatverdächtigen einen Vorwurf an die Presseorgane nach sich ziehen, es werde Bedeutsames verschwiegen. Niemand käme auf die Idee es der Presse vorzuwerfen, dass etwa die Schuhgröße von Tatverdächtigen nicht mitgeteilt würde.

Nun ist aber gerade die Theorie empirisch kaum haltbar, die nationale oder kulturelle Herkunft sei Ursache allgemeiner Kriminalität. Werden andere Merkmale (insbes. Bildungs-, Beschäftigungs- und Altersstruktur der nichtdeutschen Bevölkerung, Wohnortgröße, Anzeigewahrscheinlichkeit) berücksichtigt, ist die Kriminalitätsbelastung Nichtdeutscher gegenüber Deutschen mit daran angepassten Merkmalen nicht mehr erhöht.

Das ist, mit Verlaub, grober Stuss. Bei manchen Delikten, wie Wohnungseinbrüchen oder Ladendiebstählen oder Taschendiebstahl werden die Taten sogar fast nur von Ausländern bestimmter Länder begangen. Zum Beispiel:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/georgische-mafia-schickt-einbrecherbanden-nach-deutschland_id_5395340.html

Nach dem Anstieg der Wohnungseinbruchsdiebstähle in Deutschland hat der Bund der Kriminalbeamten (BDK) die georgische Mafia für große Teile der 167.000 Einbrüche in Deutschland im Jahr 2015 verantwortlich gemacht. Der BDK-Vorsitzende André Schulz (45) sagte der "Bild"-Zeitung: „Die Täter sind Teil der Organisierten Kriminalität. Dahinter steckt in vielen Fällen die georgische Mafia, die in Georgien gezielt Verbrecher anspricht und sie nach Deutschland schickt. Hier beantragen sie – ohne Aussicht auf Erfolg – Asyl und brechen in den acht bis zwölf Monaten, in denen sie im Asylverfahren stecken, regelmäßig ein.“

Auch Albaner, Serben und die Asylanten aus den Mahgreb-Staaten mischen hier kräftig mit.

Bei einem Ausländeranteil von ca. 10 Prozent (deutschlandweit), wohlgemerkt! dominieren Ausländer und Asylanten ganz klar o.g. Statistiken.

Siehe z.B. auch Statistik für NRW für 2015:

http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/LKA/Jahrbuch_PKS_2015_web.pdf

Beim Taschendiebstahl liegt der höchste Wert seit zehn Jahren vor. Landesweit 54.604 Fälle registrierte die Polizei. Das entspricht einer Steigerung von 1,6 Prozent. Die Aufklärungsquote beträgt 6,5 Prozent. 60 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen stammen aus Rumänien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Marokko oder Algerien.

Insgesamt sind bei diesem Delikt über 80 Prozent Ausländer. Außerdem kommen noch ein paar deutsche Täter mit Migrationshintergrund hinzu, die nicht erfasst werden. Das sollte doch zu denken geben!

Bei Wohnungseinbrüchen und Ladendiebstahl sieht es nicht viel besser aus, Ausländeranteil jeweils bei ca. 50 Prozent, stark steigend aufgrund der aktuellen hohen Flüchtlingszahlen.

Über alle Straftaten hinweg sind 33,9 % Täter ohne deutschen Pass, bei nur 10,5 % Anteil an der Gesamtbevölkerung.

 

Da also ganz offensichtlich bei bestimmten Delikten (Einbruch, Ladendiebstahl, Taschendiebstahl) die Nationalität das wesentlichste Merkmal eines Straftäters ist, muss diese auch genannt werden. In jahrelanger Volksverdummung, gefördert durch Presse und Pressekodex und auch durch manche Strafrechtsprofessoren, hat man versucht diese unliebsamen Tatsachen unter den Teppich zu kehren.

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"Die Aufklärungsquote beträgt 6,5 Prozent." Von Volksverdummung reden aber selber die entscheidenden Tatsachen nicht würdigen. In 93,5% der Fälle ließ sich noch nichtmal ein Verdächtiger (!) und damit auch nicht dessen Nationalität -  oder was auch immer man gerade als populistisches Ausgrenzungsmerkmal definieren möchte - ermitteln. Der Aussagegehalt der Statistik ist damit gleich Null.

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Gast schrieb:

"Die Aufklärungsquote beträgt 6,5 Prozent." Von Volksverdummung reden aber selber die entscheidenden Tatsachen nicht würdigen. In 93,5% der Fälle ließ sich noch nichtmal ein Verdächtiger (!) und damit auch nicht dessen Nationalität -  oder was auch immer man gerade als populistisches Ausgrenzungsmerkmal definieren möchte - ermitteln. Der Aussagegehalt der Statistik ist damit gleich Null.

Von Statistik verstehen Sie nicht so viel, nicht wahr?

Bei Telefonumfragen genügen schon mal 1000 oder 2000 Menschen, um als repräsentative Stichprobe für Gesamtdeutschland zu dienen. Also für 80 Millionen (bzw. 40 Millionen, wenn es um Wahlen geht). Wissen Sie, wieviel Prozent 2000 Menschen aus 40 Millionen sind?

6,5 % aus ca. 65.000 Straftaten sind jedenfalls 4225 Täter (aus nur 65.000 Gesamtheit), die ermittelt werden konnten.

Statistisch völlig ausreichend, um eine Aussage zur Nationalität zu treffen.

Zweifel wären nur dann angebracht, wenn die Georgier und Albaner und Serben und Mahgreb-Araber besonders dämlich wären und besonders häufig erwischt würden, während die normalen deutschen Kriminellen (Drogensüchtige etc.) besonders clever wären. Oder die Polizei ist rassistisch und fahndet nur nach ausländischen Verdächtigen. Für beide Annahmen besteht kein Anhalt.

Wenn also georgische Bandenmitglieder (die als Schein-Asylanten nach Deutschland eingeschleust wurden) diese Verbrechen begehen, dann sollten die Medien auch jeweils den Grund für diese zahlreichen Wohungseinbrüche benennen (und die polizeilichen Pressemitteilungen bei solchen typischen Ausländerdelikten die Ausländer auch beim Namen nennen). Das gehört einfach zu den wesentlichen Informationspflichten.

Nicht jeder Zeitungsleser kann sich jährlich die Statistik herunterladen ...

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Gast schrieb:

Von Statistik verstehen Sie nicht so viel, nicht wahr?

Bei Telefonumfragen genügen schon mal 1000 oder 2000 Menschen, um als repräsentative Stichprobe für Gesamtdeutschland zu dienen. Also für 80 Millionen (bzw. 40 Millionen, wenn es um Wahlen geht). Wissen Sie, wieviel Prozent 2000 Menschen aus 40 Millionen sind?

Na wie gut dass Sie die PKS besser verstehen als das BKA und im gleichen Atemzug auch noch Äpfel mit Birnen vergleichen.

Quote:

6.6 Zusätzliche Informationen zu nichtdeutschen Tatverdächtigen

Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatis-tik nicht möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen wie vor allem Per-sonen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungs-streitkräfte nicht, die in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählungen von 1979 und von 2011 haben gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung (fortgeschriebene Bevölkerungsstatistik) sehr unzuverlässig sind.

[...]

Diese Daten dürfen nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Sie lassen auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu.

PKS 2014, S. 139

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Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie zum Nachweis der "Volksverdummung" durch den Pressekodex einen Bericht aus der Mainstream-Presse zu zitieren, der die Nationalität nennt.

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Sehr geehrter Gast,

Sie schreiben:

Bei Telefonumfragen genügen schon mal 1000 oder 2000 Menschen, um als repräsentative Stichprobe für Gesamtdeutschland zu dienen. Also für 80 Millionen (bzw. 40 Millionen, wenn es um Wahlen geht).

Das ist zwar richtig, aber Sie übersehen den entscheidenden Punkt: 1000 oder 2000 Befragte genügen nur dann, wenn die Auswahl tatsächlich repräsentativ ist. Niemand behauptet aber, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik eine repräsentative Auswahl der Taten und (v.a.) der Täter darstellt. Die PKS ist kein Forschungsprojekt. Es wäre daher sogar ziemlich ungewöhnlich, wenn die Zhalen der 6,5 % "erwischten" Täter sich einfach so auf alle Taschendiebstähle hochrechnen ließe. Dennoch bleibt unbestritten, dass ein sehr hoher Anteil der Taschendiebstähle von nichtdeutschen Taschendieben begangen werden. Die Schlussfolgerung, dass die Herkunft eine "Ursache" für die Begehung von Taschendiebstählen darstellt, wäre dennoch nicht gerechtfertigt.

Zu den vom BDK erwähnten georgischen Einbrechern. Richtig ist, dass die Anzahl der Georgier unter den Tatverdächtigen bei Wohnungseinbruch in den vergangenen Jahren (nach der von Ihnen zitierten PKS NRW http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/LKA/Jahrbuch_PKS_201..., dort Seite 122) stark gestiegen ist. Von 13 Personen im Jahr 2011 auf 140 im letzten Jahr (von den insgesamt   5800 Tatverdächtigen in NRW). Der vom BDK geschilderte Hintergrund ("georgische Mafia") gibt einen Sachzusammenhang wieder, der es nach dem Pressekodex durchaus zulässt, die nationale Herkunft zu nennen. Zugleich wird deutlich, dass man bei der Ursachensuche nicht primär auf das Merkmal "stammt aus Georgien" abstellen muss und kann. Und wenn (wegen der Attraktivität der Tatgelegenheiten in Deutschland) Personen extra hierher einreisen, um Straftaten zu begehen, sollte man dies nicht den bereits in Deutschland wohnenenden und oft sogar selbst als Opfer betroffenen ausländischen Bewohnern anrechnen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Für mich als einem Nichtjuristen ist das kausale Denken in der Justiz aus naheliegenden Gründen noch zu sehr dominant, aber konkrete Handlungen entstehen oft aus sehr vielen Gründen, auch tiefer liegenden und lange zurückreichenden Gründen, bis in die frühe Kindheit und Sozialisation, die ja auch interdependieren und kumulieren können. Dann fehlt nur ein letzter Trigger, vergleichbar einem Wassertropfen, der das metaphorische Faß zum Überlaufen bringt, doch ist dieser Tropfen m.E. nicht ernsthaft als kausal zu bezeichnen. Das aber nur am Rande noch dazu bemerkt.

Die Forschung dazu braucht aber auch viele Daten, die zum Teil ja in Prozessen auch zur Sprache kommen, aber offensichtlich weder erhoben noch berichtet werden, was ich aber selber doch mit einem kleinen Fragezeichen versehen möchte.
Kann denn die Angst vor einem Mißbrauch dieser Daten hier wirklich so ausschlaggebend sein bei der Kriminalberichterstattung?
Auch wenn die deutsche Geschichte den Mißbrauch ja kennt (besonders aus der NS-Zeit), denn auch das gehört dazu, und das spielt ja im Hintergrund sicher ebenfalls mit bei dem Punkt 12.1 im aktuellen Pressekodex.
Andere Länder mit anderer Geschichte haben da auch eine andere Berichterstattung, weniger restriktiv.

In der ZEIT-Online (nicht des Populismus oder fremdenfeindlicher Ressentiments verdächtig) ist vor wenigen Jahren (2013) dieser Artikel erschienen: "Schluss mit der Selbstzensur" (http://www.zeit.de/2013/41/pressekodex-straftaeter-herkunft)

Zitat daraus:

"Der Presserat sollte deshalb die allgemein gehaltene Ziffer 12 seines Kodex beibehalten, die den Journalisten – anders als Richtlinie 12.1 – die volle Freiheit, aber auch die volle Verantwortung für ihr Handeln lässt. Sie lautet:

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." Dieser Satz, den das Grundgesetz ähnlich formuliert, sollte eigentlich reichen. Die bisherige Richtlinie geht von einem Publikum aus, das Vorurteile hat und verführbar ist. Journalisten müssen aber für ein mündiges Publikum schreiben, dem sie auf Augenhöhe begegnen, sonst bringt ihre Arbeit die Gesellschaft nicht voran. "Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar", hat Ingeborg Bachmann gesagt, die auch als Journalistin gearbeitet hat."

Der Autor ist Horst Pöttker (Professor für Journalistik an der Universität Dortmund)

 

Der Pressekodex zielt in erster Linie darauf ab erlaubte Diskriminierung durch Private zu verhindern. Insofern ist es ein typisches Instrument der Volkserziehung, im weitesten Sinne also eine Propagandamassnahme, so wie z.B. Werbung für Kondome oder gegen Drogen.

 

Seit sicher 100 Jahren ist in Deutschland bekannt wie effektive Propaganda funktioniert: Genau so nicht!

 

 

Meine Policy beim Lesen von Nachrichten ist mittlerweile die Folgende:

1. Wenn keine Herkunft genannt wird oder von "Dortmundern", "Männern", etc. gesprochen wird, gehe ich grundsätzlich davon aus, dass es wahrscheinlich Ausländer waren, ausser bei sehr anspruchsvollen Straftaten.

2. Wenn von "Deutschen" die Rede ist achte ich auf den Stadtteil um zu ermitteln, ob es sich mglw. um eingebürgerte Deutsche mit Migrationshintergrund handelt und ob es zur Straftat passt. Ist das unauffällig gehe ich davon aus dass es tatsächlich Deutsche waren. 

 

Warum funktioniert das? Weil die Medien zu undiszipliniert sind um nicht ausführlich darauf hinzuweisen, wenn es deutsche Täter waren.

 

Effektive Propaganda funktioniert nicht durch das Verschleiern verifizierbarer Tatsachen, sondern durch Wertungen, Interpretationen, Framing und Emotionen.

 

Erwecken die Medien (wie auch immer) einen Eindruck von der Realität der deutlich von der tatsächlichen wahrgenommenen objektiven Realität der Bürger abweicht, dann werden die Medien eben nicht mehr ernst genommen. Dabei ist es auch egal, ob die Nationalität "kausal" ist, relevant ist die Frage ob sie INFORMATIV ist, also ob sie einen NÜTZLICHEN PREDIKTIVEN WERT hat. Und das ist fraglos so, zumal Nationalität leichter zu erkennen ist als der Schulabschluss.

Meine lokale Polizei hat sich vor einigen Monaten dazu durchgerungen folgende Empfehlung auszugeben: Wenn einem verdächtig aussehende Personen entgegen kommen, soll man die Strassenseite wechseln.

 

 

Wollen die Medien ihren Einfluss nicht vollständig verlieren MÜSSEN sie über alle relavanten und verifizierbaren Tatsachen vollständig und ehrlich berichten, auch wenn das ein schlechtes Bild auf einzelne Gruppen wirft.

Und relevant sind bei Strassenkriminalität selbstverständlich immer alle äusserlich erkennbaren Merkmale.

Das ist eine technische Frage, keine moralische. Deshalb sollte der Kodex so geändert werden, dass Nationalität und Migrationshintergrund ohne Ausnahme IMMER anzugeben sind.

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