Aus­schrei­bung Dieter-Meurer-Förderpreis für Rechtsinformatik

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 14.03.2016

Im Bereich Multimediarecht in diesem Blog stehen die Rechtsfragen im Bereich der Informationstechnologien im Vordergrund. Rechtsinformatik behandelt dagegen das Zusam­men­tref­fen von IT-Technologie und juris­ti­scher Arbeit. So kann der Jurist zum Bei­spiel in AGB ganze Kas­ka­den von Regeln und Aus­nah­men erfin­den, was den Daten­bank­pro­gram­mie­rer mit Blick auf die pra­xis­ge­rechte Abwick­lung schau­dern lässt. Umge­kehrt freut sich der Infor­ma­ti­ker über schlan­ken Code, der aus Sicht des Juris­ten für die Siche­rung von teils gar grund­recht­lich vor­ge­ge­be­nen Rech­ten der Betrof­fe­nen deut­lich zu wenig kom­plex sein mag.

Gerichte, Anwälte, Notare, Ver­wal­tun­gen oder uni­ver­si­täre Ein­rich­tun­gen, kurzum alle, die sich der Rechts­in­for­ma­tik ver­bun­den füh­len, sind auf­ge­ru­fen, Per­so­nen zu nomi­nie­ren, die mit dem Die­ter Meu­rer För­der­preis Rechts­in­for­ma­tik aus­ge­zeich­net wer­den kön­nen.

Der Deut­sche EDV-Gerichtstag e.V. hat den „Die­ter Meu­rer För­der­preis Rechts­in­for­ma­tik“ ins Leben geru­fen, der seit 2003 in jedem Jahr für Leis­tun­gen, die recht­li­che Auf­ga­ben und das Metho­den­po­ten­tial der Infor­ma­tik zusam­men­füh­ren, vergeben wird.

Die komplette Ausschreibung finden Sie hier.

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