Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Vorsicht Statistik! Vorsicht Einbruch!

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.05.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologie11|7657 Aufrufe

Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts ist ein Ritual, das aber durchaus auch immer wieder neue Aspekte zutage fördert. Grundsätzlich gelten alljährlich dieselben Einwände gegen diese Kriminalstatistik, die ja gar keine „Kriminalstatistik“ ist, sondern eine Statistik über die polizeiliche Tätigkeit in der Strafverfolgung darstellt, die stark von der Anzeigebereitschaft abhängt. Aber dennoch gibt es diesmal zwei Aspekte, auf die ich näher eingehen möchte:

1. Die Gesamtanzahl der von der Polizei gezählten Delikte ist ggü. 2014 beträchtlich gestiegen. Der Anstieg ist aber allein auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen zurückzuführen. Hierin findet ein Skandal seinen statistischen Ausdruck: Gegen hunderttausende Flüchtlinge, die im Herbst 2015 aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung über die Landgrenze nach Deutschland gekommen sind, wurde bei der Registrierung routinemäßig ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise bzw. illegalem Aufenthalt eingeleitet. Der Stern schrieb schon im Oktober dazu

In der PKS des BKA sind das 386.000 Fälle. Laut Statistik waren in über 20.000 dieser Fälle strafunmündige Kinder (0-14 Jahre) die Tatverdächtigen, die man polizeilicherseits registrierte. Die meisten Verfahren wurden dann ebenso routinemäßig von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Damit wurde der Skandal zwar zeitlich verkürzt, aber er existiert in der Statistik weiterhin. Meines Erachtens war die bloße Einreise ohne Visum keineswegs strafbar (dazu bereits hier im Beck-Blog), wenn sich die Flüchtenden dem Grenzregime unterworfen haben, welches  die Bundesregierung und die Polizei für die Abwicklung an und hinter den Grenzen eingerichtet haben. Eine Strafbarkeit von Menschen, die aufgrund der Flüchtlingskonvention und aufgrund der Absichtserklärung der Bundesregierung eingereist sind und sich an die Einreise- und Antragsprozedur gehalten haben, ist geradezu absurd.

Immerhin hat diese Tatsache die Statistiker beim BKA (erstmals) dazu veranlasst, zwei verschiedene Gesamtzahlen anzugeben, eine mit und eine ohne die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Das gleiche hat auch bereits die Polizei in Bayern bei Vorstellung ihrer Statistik unternommen. Und dann zeigt sich in der korrigierten Statistik deutlich, dass sich weder die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Delikte im Vergleich zu 2014 noch die Aufklärungsquote nennenswert verändert hat.

2. Im Übrigen gibt es in der PKS kaum größere Veränderungen festzustellen, mit einer zutreffend herausgestellten Ausnahme,  dem Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach steigenden Zahlen seit mehreren Jahren beträgt der Anstieg  ggü. 2014 knapp zehn Prozent! Dies ist insofern bemerkenswert, als, anders als bei den meisten anderen Delikten in der PKS, hier die Anzeigebereitschaft allg. hoch ist und deshalb ein eher geringes Dunkelfeld verbleibt: die meisten Wohnungseinbrüche werden sicherlich von den Opfern bemerkt und dann meistens auch der Polizei  gemeldet. Auch die These, langfristig werde der in 20 Jahren stark zurückgegangene Diebstahl aus KfZ auf den Wohnungseinbruch verlagert, trifft meines Erachtens nicht zu, vgl. mein Diagramm unten. Die von der Polizei verbreitete Annahme (SpiegelOnline), der Anstieg der Wohnungseinbrüche sei auf reisende Tätergruppen bzw. -banden aus Südosteuropa zurückzuführen, ist bislang nur eine Hypothese: Wenn nur in 15 % der Einbrüche überhaupt Tatverdächtige ermittelt werden, von denen wiederum nur ein Bruchteil verurteilt werden,  sind diese Annahmen wenig zuverlässig. Von einer "Explosion" der Wohnungseinbrüche zu sprechen oder zu schreiben, gibt jedoch die Tatsachen nicht ganz zutreffend wieder. Das unten stehende Diagramm zeigt, dass sich die Zahlen seit 20 Jahren zwischen 100.000 und 200.000 Einbrüchen pro Jahr bewegen. Berücksichtigt man, dass sich die Zahl der Wohnungen zw. 1997 und 2014 von 37 Millionen auf über 41 Millionen erhöht hat, schwankte das jährliche Einbruchsrisiko einer Wohnung in diesem Zeitraum zwischen 0,26 (2006)  und 0,49 (1997) Prozent. 2015 lag es bei ca. 0,4 %. Ich bzw. meine Familie/meine WG wurden übrigens während meiner Lebenszeit schon dreimal Opfer eines Wohnungseinbruchs.

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11 Kommentare

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"Die von der Polizei verbreitete Annahme (SpiegelOnline), der Anstieg der Wohnungseinbrüche sei auf reisende Tätergruppen bzw. -banden aus Südosteuropa zurückzuführen, ist bislang nur eine Hypothese."

Trifft sicherlich zu. Allerdings wirkt die Hypothese recht plausibel: Wohnungseinbrüche lassen sich relativ gut im Ausland begehen; es dürfte bspw. für das spätere Absetzen der Ware sogar vorteilhaft sein, nicht am Wohnort zu agieren. Drogenhandel, Zuhälterei, sogar Raub setzen rudimentäre Sprachkenntnisse oder eine gewisse Vernetzung mit der lokalen Szene voraus. Für ein paar Brüche braucht man das eher nicht. Als Ermittlungsansatz sieht das vielversprechend aus - aber natürlich sollte man einen (unkonkreten) Verdacht nicht als Ermittlungsergebnis verkaufen.

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"Meines Erachtens war die bloße Einreise ohne Visum keineswegs strafbar (dazu bereits hier im Beck-Blog), wenn sich die Flüchtenden dem Grenzregime unterworfen haben, welches  die Bundesregierung und die Polizei für die Abwicklung an und hinter den Grenzen eingerichtet haben. Eine Strafbarkeit von Menschen, die aufgrund der Flüchtlingskonvention und aufgrund der Absichtserklärung der Bundesregierung eingereist sind und sich an die Einreise- und Antragsprozedur gehalten haben, ist geradezu absurd."

Konsequent wirkt das auf mich auf den ersten Blick nur, wenn man annimmt, dass die Ausländer nicht annehmen durften, dass die Bundesregierung eine Art Erlaubnis zur Einreise überhaupt erteilen durfte. Das setzt sowohl Rechtswidrigkeit/Unwirksamkeit der Erklärung der Regierung als auch Erkennbarkeit für die Ausländer voraus - steile These. Wenn man sich aber schon so positioniert, ist es wiederum inkonsequent, die Bundesregierung pp. nicht wegen Anstiftung o. ä. zu verfolgen.

Bei dem Komplex kann man m. E. eine gewisse Meinungsmache der Polizeien vermuten.

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Gast schrieb:

Konsequent wirkt das auf mich auf den ersten Blick nur, wenn man annimmt, dass die Ausländer nicht annehmen durften, dass die Bundesregierung eine Art Erlaubnis zur Einreise überhaupt erteilen durfte. Das setzt sowohl Rechtswidrigkeit/Unwirksamkeit der Erklärung der Regierung als auch Erkennbarkeit für die Ausländer voraus - steile These. Wenn man sich aber schon so positioniert, ist es wiederum inkonsequent, die Bundesregierung pp. nicht wegen Anstiftung o. ä. zu verfolgen.

Meines Erachtens durfte die Bundesregierung (genauer gesagt das Innenministerium) die "Erlaubnis zur Einreise" generell erteilen wegen § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG. Zu dem viel beschworene Verlust der Staatlichkeit der Bundesländer ist es ja nun nicht gekommen. Die CSU hat mitgeteilt, die diesbezüglich angestrebte Klage nicht weiterzuverfolgen. Die Flüchtlingswelle ist deutlich abgeebbt. Von daher ist für eine verfassungsrechtliche Einschränkung des § 18 AsylG oder der Anordnung (zur Erinnerung: diese wurde vom BMI in einem Schreiben bestätigt) kein Raum mehr.

Folgt man dem nicht ist es m.E. korrekt auf die Erkennbarkeit aus Sicht der Flüchtlinge abzustellen. Da sind es nun einmal das Grenzregime und die Verlautbarungen der Bundesregierung, die den Flüchtlingen bedeutet haben, sie seien willkommen. Auf eine Erkennbarkeit der Rechtslage für die Flüchtlinge kann es da m.E. nicht ankommen. Es entfällt spätestens der Vorsatz zur unerlaubten Einreise.

Anstiftung entfällt bereits deshalb, weil man nicht denjenigen anstiften kann, der bereits entschlossen ist. Ansonsten fehlt es an einer Haupttat, zu der man anstiften könnte bzw. Beihilfe leisten könnte. Ebenso liegt kein Einschleusen von Ausländern vor, weil auch dieser Tatbestand akzessorisch durch eine vorsätzliche und rechtswidrige unerlaubte Einreise der Flüchtlinge bedingt ist.

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Gast schrieb:
Anstiftung entfällt bereits deshalb, weil man nicht denjenigen anstiften kann, der bereits entschlossen ist. Ansonsten fehlt es an einer Haupttat, zu der man anstiften könnte bzw. Beihilfe leisten könnte. Ebenso liegt kein Einschleusen von Ausländern vor, weil auch dieser Tatbestand akzessorisch durch eine vorsätzliche und rechtswidrige unerlaubte Einreise der Flüchtlinge bedingt ist.

Das mag im Ergebnis richtig sein - dazu maße ich mir gar kein Urteil an. Ich wollte nur betonen, dass es auf mich inkonsequent wirkt, 400.000 Einreisen als Strafverfahren zu führen, wohl die erteilte Einreiseerlaubnis als nicht wirksam ansieht, dann aber - soweit bekannt - das Erteilen dieser Einreiseerlaubnis nicht auch irgendwie zu verfolgen oder eine Verfolgung zumindest zu prüfen.

Das wirkt auf mich, als wenn ich die Gäster einer möglicherweise illegal in einem fremden Haus veranstalteten Raveparty wegen Hausfriedensbruch verfolge, aber den Veranstalter nicht wegen der durch ihn ausgesprochenen Einladung zu belangen. So etwas kann erklärbar sein, ist aber erklärungsbedürftig.

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Zum Thema, warum und wie die (angeblichen) massenweisen Verstöße gegen § 95 AufenthG registriert bzw. statistisch erfasst wurden, erscheinen mir noch folgende Punkte der Aufklärung bedürftig:

1. Während insgesamt im Jahr 2015 ca. 1,1 Milionen Flüchtlinge registriert wurden, wurden nur knapp 400.000 illegale Einreisen bzw. illegale Aufenthalte polizeilich registriert. Das ist, auch wenn man Strafunmündige berücksichtigt, wiederum vergleichsweise  wenig. Das heißt, nicht alle, die Flüchtlinge registriert haben, haben auch Strafanzeigen gefertigt. Möglicherweise gibt es Unterscheide zwischen einzelnen Polizeieinheiten oder die routinemäßige Anzeigeerstattung wurde irgendwann gestoppt. Vielelicht weiß ja jemand aus dem Leserkreis etwas dazu.

2. Es wird seit Jahren diskutiert, inwieweit die Erfassung von Kindern als Tatverdächtige in der PKS überhaupt sinnvoll ist. Allerdings gibt es ein nachvollziehbares Argument der Polizeistatistiker: Bei der Anzeigeerstattung gegen Unbekannt wisse man noch nicht, wer eine Straftat begangen habe und auch wenn dann ein Kind als Täter ermittelt werde, sei dies ein Aufklärungserfolg.  Aber hier ist es anders: Bei der Registrierung zB einer Familie werden die Personendaten aller (angeblich) illegal eingereisten Personen gleichzeitig erfasst. In dem Moment aber, in dem man das Alter als "unter 14" erfasst, weiß man zugleich, dass gar keine Straftat der illegalen Einreise vorliegen kann. Wenn in mehr als 20000 Fällen gegen strafunmündige Kinder eine entspr. Strafanzeige gefertigt wurde, dann liegt also entweder eine Verfolgung Unschuldiger vor oder eine fahrlässig falsche statistische Erfassung. Ersteres wäre sehr beunruhigend, was die Gesetzestreue der Beamten betrifft, letzteres wäre bedenklich, was die Vertrauenswürdigkeit der Statistik insgesamt betrifft. Aber vielleicht lässt sich ja aus dem Leserkreis noch eine bessere oder harmlosere Erklärung dafür finden.

 

Zu 1.:

Bei der Hamburger Polizei gab es im September 2015 ein Skandälchen, weil angeblich die Polizei angewiesen wurde, Straftaten wegen unerlaubter Einreise nicht zu verfolgen. Nach der Anweisung läge zwar ein Gesetzesverstoß vor, die unerlaubte Einreise sei aber durch eine Erlaubnis sui generis der Bundesregierung gedeckt.

Nach behördlicher Darstellung handelte es sich lediglich um einen Diskussionsentwurf, aufgrund dessen eine Dienstanweisung erst erarbeitet werden sollte.

Nach dem letztendlich bestätigten Inhalt der Dienstanweisung ist verkürzt gesagt zu prüfen, ob die angetroffenen Flüchtlinge als registrierungswillig einzustufen sind oder nicht. Im ersteren Fall sind keine Sofortmaßnahmen zu ergreifen, da im Nachgang zur Registrierung Verstöße gegen das AufenthG geprüft werden können. Im letzteren Fall ist die Aufenthaltsberechtigung zu prüfen.

https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51364/dienstanweisung-d...

Inwieweit die weitere Verfolgung nach der Registrierung sichergestellt war bzw. ist, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls ist denkbar, dass durch die Dienstanweisung gegen weniger Flüchtlinge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und dieser Teil dementsprechend nicht in der Statistik auftaucht. Denn Irrtümer bei der Feststellung der Registrierungswilligkeit sind wohl kaum ausgeschlossen. Die kaum zu beantwortende Frage ist allerdings, ob die Abweichung statistisch signifikant ist.

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Ein Moment könnte sein, dass das Alter nicht immer (sogar eher selten) mit Sicherheit bestimmbar ist. Wenn man einen angeblich 13jährigen Verdächtigen ohne Papiere vor sich hat, mag ein Polizist auf die Idee kommen, sicherheitshalber ein Verfahren zu eröffnen, und das mag auch sachgerecht sein. Aber das gilt natürlich nicht für jeden Fall.

Ansonsten biete ich als Erklärung Stimmungsmache. Besonders begeistert dürften die Polizeien von der Einreisewelle nicht sein; da wird bestimmt eher nach oben als nach unter übertrieben.

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Gast schrieb:

Ein Moment könnte sein, dass das Alter nicht immer (sogar eher selten) mit Sicherheit bestimmbar ist. Wenn man einen angeblich 13jährigen Verdächtigen ohne Papiere vor sich hat, mag ein Polizist auf die Idee kommen, sicherheitshalber ein Verfahren zu eröffnen, und das mag auch sachgerecht sein. Aber das gilt natürlich nicht für jeden Fall.

Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Aber wenn der Polizeibeamte vermutet, die einreisende Person sei schon strafmündig, dann müsste dies auch in der Statistik als "Jugendlicher" erfasst werden. Jemanden der illegalen Einreise zu verdächtigen, zugleich aber statistisch als "noch nicht 14" zu registrieren, ist widersprüchlich.

Da haben Sie Recht. Mag aber rein tatsächlich trotzdem so passiert sein. Dass die Zahlen so abweichen, deutet ja an, dass irgend etwas unlogisches passiert sein kann; vielleicht war es u. a. eine etwas eigenwillige Erfassung bzgl. Jugendlicher oder eine Differenzierung nach Registrierungswilligkeit, die mir auch in der Sache vielleicht irgendwie richtig, rechtlich aber auch nicht ganz plausibel erscheint.

Aber noch ein anderer Erklärungsansatz: Wenn ein Flüchtling von der Polizei unbemerkt einreist und sich bei einem Registrierungszentrum irgendwo im Lande meldet - wird dann regelmäßig eine Strafanzeige geschrieben? Ich glaube das nicht. Da könnten übrigens auch Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen, weil die Registrierung durch die Landesverwaltungen erfolgt. Es wäre für mich schon sehr überraschen, wenn bspw. Bremen jeden Ankömmling mit einer Strafanzeige begrüßt. Ein Erklärung könnte dann bspw. so aussehen, dass

- 200.000 Flüchtlinge von der Polizei an der Grenze, in Zügen, an Bahnhöfen usw. aufgegriffen und angezeigt wurden

- 100.000 Flüchtlinge bei der Registrierung angezeigt wurden durch die Bundesländer A, B und C entsprechend dortiger Praxis,

- 50.000 Flüchtlinge bei der Registrierung angezeigt wurden durch die Bundesländer D, E und F, die nur im Ausnahmefall anzeigen, bspw. wenn der Flüchtling angibt, sich bereits über drei Monate im Land zu befinden und

- 50.000 überhaupt nichts mit der Flüchtlingssituation zu tun haben, sondern eingeleitet wurden für Altfälle, Drogenschmuggler und versehentlich nicht verlängerte Studentenvisa.

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

die doch sehr unscharfe Bezeichnung einer reinen Anzeigenstatistik mit "Kriminalstatistik" ist m.E. schon von Übel.

Warum nicht gleichzeitig aber eine Anklagenstatistik und auch noch eine Urteilsstatistik zusammen mit der Anzeigenstatistik jährlich vorgestellt werden, bleibt mir ein Rätsel, denn dadurch könnte die Kriminalität als Ganzes doch noch wesentlich transparenter gemacht werden.

Was aber die Bezugswerte, also die Grundwerte einer jeden Prozentrechnung anlangt, da erscheint es mir nicht zwingend zu sein, von der Zahl der sich im jeweiligen Gebiet aufhaltenden Personen abzugehen und auf die Zahl der Wohnungen überzugehen.

Denn wenn in einer Single-Wohnung eingebrochen wurde z.B., dann ist lediglich eine Person davon direkt betroffen, evtl. auch noch dadurch schwer traumatisiert, bei einer Wohnung einer vierköpfigen Familie dagegen wären ja vier Personen direkt davon betroffen, die Auswirkungen auf eine Bevölkerung insgesamt in deren eigenem Sicherheitsgefühl wären aber durch einen einzigen Einbruchs vermutlich daher doch wesentlich größer, als im anderen Fall.

Die Täter-Risiken beim Einbruchsdelikt, verurteilt zu werden, sind ja doch sehr gering, wer also sich als Einreisender nur kurz hier aufhält, evtl. mit unklarer Identität, um während dieser Zeit viele Einbrüche zu begehen als ein Intensivtäter, auch dessen Beitrag zur Kriminalität hier ist statistisch gesehen ein anderer, als der Beitrag einer hier sich lebenslang aufhaltenden Person, die ja auch noch über das BZR weiter erfaßt wird und dann auch einmal später schwer bestraft werden kann.

Auch da sehe ich doch nicht geringe Unterschiede.

Beste Grüße

Auch ein anderer Aspekt sollte m.E. nicht aus jeder Dikussion ferngehalten werden:

Die Erziehungswissenschaften heben ja auch die frühen sozialen Prägungen als lebenslange bedeutende Faktoren für das Sozialverhalten eines jeden Menschen hervor. Wer da also besonders Gewalt in den zwischenmenschlichen Beziehungen erfahren hatte, der hat eine andere Prägung erhalten, als ein anderer.  Auf für das Verhältnis der Geschlechter untereinander trifft das ebenfalls zu.

Prägung bedeutet ja  nicht Determinismus, aber Korrelationen ergeben sich daraus. Auch die Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates ist eine Kulturleistung in den demokratischen Staaten gewesen, die sich über einen langen Zeitraum hinweg erstreckte in Mitteleuropa, ebenso die Anerkennung einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, so wie wir sie kennen. Die zukünftige Delinquenz bei anders geprägten Menschen in den o.g. Bereichen korreliert dann ebenfalls empirisch mit deren Prägung, und auch das wird sich über einen längeren Zeitraum vermutlich noch erstrecken, wenn eine Integration diese kulturellen Bereiche ausklammert.

Die Polizeipraktiker sehen das m.W. ähnlich voraus.

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