Zum Tod von Prince – Ein Nachruf aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 05.06.2016

Prince war eines der großen Musikidole meiner Jugend. Ich bin mit seinen Songs wie Purple Rain, Little Red Corvette oder When Doves Cry groß geworden, habe Prince in den 1990er-Jahren zweimal in Deutschland live gesehen. Sein Tod am 21.4.2016 hat mich ebenso betroffen gemacht wie viele andere Fans auch.

Die Nachricht, dass Prince an einer Überdosis Fentanyl gestorben ist, veranlasst mich zu einem Nachruf aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht:

Fentanyl ist nicht nur in den USA als Schmerzmittel auf dem Markt. In Deutschland ist es als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III eingestuft. Es wird hierzulande als Injektionslösung sowie in Tablettenform oder als transdermales Pflaster in der Anästhesie oder Schmerzmedizin verordnet.

Die toxische Potenz der Fentanyl-Derivate ist wesentlich höher als bei Heroin und Morphin. Fentanyl kann zur gefährlichen Verlangsamung der Atmung und des gesamten Stoffwechsels führen. Auch in der Drogenszene ist Fentanyl beliebt, da es einen Zustand der Berauschtheit mit friedlicher Euphorie bewirkt. Hierzu, insbesondere zum Missbrauch von Fentanyl-Pflastern, habe ich bereits im Jahr 2012 einen Blog-Beitrag geschrieben (s. hier). Nach Informationen des BKA im Bundeslagebild der Rauschgiftkriminalität 2012 stiegt die Zahl der Todesfälle seit 2008 bis 2012 von 14 auf 82 Fälle in Deutschland stark an.

Nun ist auch Prince dem Fentanyl zum Opfer gefallen: Für seine Fans dürfte es ein gewisser Trost sein, dass Prince uns nicht zuletzt durch Welthits wie Purple Rain für immer erhalten bleibt…

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