EU/US Privacy Shield- Angenommen, aber wie sicher ist er?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 12.07.2016

Wie erwartet hat die die Europäische Kommission die Annahme des EU US Privacy Shield heute erklärt. Sie  führt dazu aus, dass das Abkommen den Schutz der Grundrechte aller Personen in der EU, deren personenbezogenen Daten in die USA übermittelt werden, gewährleiste. Zudem schaffe das Abkommen Rechtsklarheit für Unternehmen, die auf transatlantische Datenübermittlungen angewiesen sind.  

Ab dem 01.08.16 besteht nunmehr für US-Unternehmen die Möglichkeit sich beim US-Handelsministerium  auf der Privacy Shield Liste zu registrieren (Zertifizierungsverfahren). Das US-Handelsministerium wird eine im Internet abrufbare Liste der zertifizierten Unternehmen vorhalten, ähnlich wie schon zu Safe Harbor. Parallel dazu wird die EU-KOM einen Leitfaden für EU-Bürger erstellen, in welchem die bestehenden Rechtsbehelfe erläutert werden.

Weitere Einzelheiten hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2461_de.htm

Einige europäische Datenschützer haben bereits kritisiert, dass die erneute nachverhandelte Fassung des EU US Privacy Shields ohne Beteiligung der europäischen Datenschutzbehörden (Artikel-29-Gruppe) erfolgt sei. Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar meint z.B. , dass  auch die nachverhandelte Fassung mit Blick auf den staatlichen Zugriff auf Daten keine grundsätzlichen Verbesserungen enhalte und vor Gericht keinen Bestand haben wird.

Was meinen Sie: Wird der Privacy Shield eine erneute Überprüfung durch den EuGH "überleben"?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Um die Diskussion etwas anzuheizen: Was gilt nach Ihrer Meinung für die Datenexperteur? Der Katalog des §11 BDSG ist ein Selbstgänger. Aber gibt es auch Mitteilungspflichten? Dokumentationspflichten? Was ist, wenn der Datenimporteur in den USA die EU-Daten nach US-Recht herausrücken muss (oder an einen uneingeweihten Dritten weiterleitet)? Haftet dann der Datenexporteur? Fragen über Fragen....

Kommentar hinzufügen