Hobby-Drohnen: keine Selbstjustiz gegen Überflüge

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 08.08.2016
Rechtsgebiete: Datenschutzrecht|4242 Aufrufe

In den USA gibt es schon einige Regelungen zu Hobby-Drohnen (das Thema hatten wir schon einige Male im Blog, vgl. auch ZD Editoral 2016, 201). Wie erwartet: Minister Dobrindt hat nun seinerseits einen bunten Strauß neuer Regeln für Deutschland vorgeschlagen:

Er sieht Handlungsbedarf. Die Zahl der Hobby-Drohnen nimmt rasant zu. Für die privat genutzte Drohnen, die weniger als fünf kg auf die Waage, braucht man keine Aufstiegserlaubnis. „Luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge“ über ein Grundstück habe der Besitzer zu dulden, solange die Aufnahmen nur privat genutzt werden und die Privatsphäre nicht verletzt wird. Von Selbstjustiz der Grundstückbesitzer wird abgeraten.

Was halten Sie von den neuen Regeln? Wird so der Luftkorridor freigemacht, um Drohnen-Zustelldienste den Weg zum Kunden zu bahnen? Sind die datenschutzrechtlichen Maßgaben ausreichend?

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