Straßenverkehrsrecht meets Ausländerrecht: Aufenthaltsgestattung und Beantragung einer Fahrerlaubnis
von , veröffentlicht am 12.09.2016Diese Meldung habe ich bei Beck-Aktuell gefunden. Es geht um die Frage, wie ein Ausländer, der keine Unterlagen über seine Identität besitzt, selbige im Verfahren zum Fahrerlaubniserwerb darlegen kann. Konkret ging es um einen Führerscheinbewerber aus Afghanistan. Das BVerwG hat entschieden: Die Aufenthaltsgestattung reicht hierfür!
Eine mit Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung kann auch dann ausreichen, den bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis und vor der Ablegung der Fahrprüfungen erforderlichen Identitätsnachweis zu erbringen, wenn die Personenangaben in dieser Bescheinigung allein auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen.
BVerwG , Urteil vom 08.09.2016 - 3 C 16.15
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