Einigungsgebühr bei Beratungshilfe auch bei einer Teileinigung
von , veröffentlicht am 17.09.2016Bei dem Beratungshilfegebühren handelt es sich um vom Gegenstandwert unabhängige Festgebühren. Deshalb ist in diesem Bereich die Frage ganz besonders virulent, ob eine Einigungsgebühr auch dann anfällt, wenn sich die Parteien nur teilweise über den Streitgegenstand geeinigt haben. Nach dem OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2016 – 20 W 140/15 löst auch eine Teileinigung eine Einigungsgebühr aus, allerdings schränkt das Gericht ein, dass die Einigung einen nicht ganz unerheblichen Teil der Angelegenheit betreffen muss.
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