Ex-Manager müssen keinen Schadensersatz an Schaeffler zahlen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.09.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3368 Aufrufe

Ein spektakulärer Schadensersatzprozess, den der Autozulieferer Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte angestrengt hat, ist in erster Instanz vom Arbeitsgericht Würzburg zugunsten der Beklagten entschieden worden. Der fränkische Industriezulieferer aus Herzogenaurach hatte die Ex-Manager um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Geißinger verklagt, weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst haben sollen, für die das Unternehmen jetzt Strafe zahlen müsse. Knapp 711.000 Euro sollen an Kontaktleute in der Türkei geflossen sein, um wichtige Aufträge zu sichern oder die Angebote der Konkurrenz auszuspähen. Das Verfahren hat einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro. Einer dpa-Meldung zufolge sieht das Arbeitsgericht es als erwiesen an, dass Schaeffler bereits im Oktober 2011 von den illegalen Zahlungen Kenntnis erhalten habe. Dennoch habe die Firma die Manager erst Anfang dieses Jahres, mehr als vier Jahre später, verklagt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmens seien deshalb verjährt oder durch Untätigkeit verwirkt. Geißinger hatte in diesem Verfahren bestritten, von den Zahlungen gewusst zu haben. Dies sei nicht glaubwürdig, stellte nun aber das Arbeitsgericht fest. Der Vorsitzende bescheinigte Schaeffler „ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell in der Türkei“ vor 2011. „Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt.“ Gegen das Urteil kann Schaeffler Berufung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg einlegen. Außerdem führt die Staatsanwaltschaft Würzburg noch ein Ermittlungsverfahren wegen der Schmiergelder.

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