"Terror": Verfilmung des viel diskutierten Theaterstücks von Ferdinand von Schirach am 17.Oktober als multimediales und interaktives Ereignis im Ersten

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.10.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht150|37926 Aufrufe

In den vergangenen beiden Jahren stand das Justizdrama „Terror“ von Ferdinand von Schirach auf dem Spielplan von 51 deutschsprachigen Bühnen. Premieren im Ausland haben stattgefunden und weitere sind geplant u.a. in Tel Aviv und Budapest.

Im Stück findet eine Verhandlung vor dem Schwurgericht statt. Unter Mordanklage steht der Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr. Eigenmächtig wie auch in voller Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz hat er entschieden, ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen, das Kurs auf die Fußballarena in München genommen hatte. Dort findet an diesem Abend vor 70.000 Zuschauern das ausverkaufte Länderspiel Deutschland gegen England statt. Für den Familienvater ist klar, dass er als Soldat im Kampf gegen den Terrorismus nicht anders handeln konnte. Ist er nun ein Held oder ein Mörder? Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen verschiedene Argumentationsslinien vor. Am Ende sind die Zuschauer als Schöffen gefordert, ein Urteil zu sprechen.

Der hochkarätig besetzte Film (Trailer) wird am 17. Oktober um 20:15 Uhr zeitgleich im Ersten, im ORF und im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt. Das ganz Besondere an diesem Fernsehabend ist, dass der Zuschauer im Anschluss an die Schlussplädoyers in einer multimedialen Abstimmung aufgefordert ist, über Schuld oder Unschuld zu urteilen. Damit wird die Idee von Fernsehen als gesellschaftliches Diskursmedium konkret erprobt. Die Abstimmungsergebnisse in den verschiedenen Ländern können direkt miteinander verglichen werden.

Frank Plasberg wird in seiner anschließenden Sendung „hart aber fair“ das Urteil mit seinen Experten erörtern und es in Bezug zur Wirklichkeit setzen.

In den nächsten Tagen will ich mich um eine Möglichkeit bemühen, dass wir vielleicht auch im Blog abstimmen können. – Und dann sollten wir jedenfalls nach dem 17. Oktober diskutieren, wie sich der Staat gegenüber seinen Bürgern in Notstandssituationen (Stichwort: der Fall Daschner) verhalten soll. Das BVerfG hat zwar entschieden, aber die Diskussion über die fundamentale Frage hält an.

Bild: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung

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150 Kommentare

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Henning Ernst Müller schrieb:

a) mein Vorzitat war:

 

Anders ausgedrückt: Die Völker bzw. deren Menschen wollen doch auch mal selber etwas mehr gefragt werden, die Reaktionen der Zuschauer nach diesem Film könnten auch ein Indiz dafür gewesen sein.

b) Ca. 7 Millionen Menschen sehen das TV-Drama, etwa 600.000 stimmen ab (wg. technischer Schwierigkeiten nicht mehr), und Sie werten das als Votum für mehr Volksbeteiligung in Sachfragen?

c) Das sehe ich ganz anders: Eine Volksabstimmung über den Ausgang eines Strafprozesses befürwortet wohl niemand ernsthaft. Über das GG bzw. einzelne Artikel der Verfassung wurde hier auch nicht abgestimmt, dies wird nur jetzt teilweise in das Ergebnis hineininterpretiert, weil man bei der Frage nicht differenziert hat zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld bei der Tat des Angeklagten.

Wenn überhaupt etwas, dann belegt diese Abstimmung eher das Gegenteil Ihrer Auffassung: Besser keine Volksbefragungen auf diesem Niveau durchführen, denn durch geschickte Manipulation der Fragestellung lässt sich aus dem Ergebnis nachher Vieles herauslesen.

d) PS.: Gegen mehr Bürgerbeteiligung  habe ich gar nichts einzuwenden - auch nichts gegen eine Abstimmung über das GG -, aber die TV-Abstimmung zu "Terror" war dafür keine geeignete Werbung.

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

auch ich will Ihnen nun schnell antworten, bevor die Mittagsruhe evtl. kommt:

zu b) Zuerst mal sehe ich keine Anhaltspunkte dafür, daß bei einer Abstimmung aller 7 Mio. TV-Zuschauer das Verhältnis sich umdrehen könnte. Wenn Sie andere Informationen haben, bitte sie dann aber auch hier anführen. Natürlich werte ich das auch nicht als ein generelles Votum für "mehr Volksbeteiligung in Sachfragen", wie Sie es mir jetzt unterstellen. Denn erstens schrieb ich von "Abstimmungen zu ganz zentralen Fragen" und zweitens lediglich von einem "Indiz dafür", daß  "Völker bzw. deren Menschen wollen doch auch mal selber etwas mehr gefragt werden".

zu c) Das Argument läßt sich doch immer anführen, selbstverständlich war diese TV-Abstimmung kein gutes Beispiel. Aus Angst vor Populismus aber alle Abstimmungen abzulehnen, das hielte ich für eine klare Überreaktion, die deutsche Geschichte kenne ich aber doch selber mit ihren Plebisziten im vorigen Jahrhundert, da rennen Sie aber offene Scheunentore bei mir ein.

Daß es ja auch anders vom Grundsatz her geht, zeigen doch auch Beispiele aus der Schweiz, wobei ich gerade auch die historischen Unterschiede beider Länder gut kenne.

zu d) Dann sehe ich auch keinen wirklichen Dissens, aber beim Konkretisieren von "mehr Bürgerbeteiligung" könnten sich wieder nicht nur die Juristen streiten.

Beste Grüße

Günter Rudolphi

 

Die (leider) nicht immer zitierfähige Mittelbayerische Zeitung (in Person von Marianne Sperb) hat heute sehr schön formuliert, dass ein Trend" zu beobachten sei:
"Es geht um den Sieg des Gefühls über das Gesetz, den Sieg des Rechtsempfindens über das Recht. Nicht das Gesetz, sondern Empörung soll diktieren... Eine Gesellschaft, die diesem Trend folgt, kommt in Teufels Küche. Sie gibt ihre Grundlagen auf."
 

 

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Interessante Diskussion zwischen Lutz Lippke und Rudolphi. Hier möchte ich gerne noch ergänzen:

Obwohl rein formell das Hauptthema von Plot/Film und Diskussion anders lautete so schwingt die Dimension  einer "schauderhaften Nähe zu 1984 oder Fahrenheit 451" derart unüberhörbar mit dass diese in der Debatte Erwähnung finden MUSS.

Die formaljuristische Fokussierung auf das fiktive Szenario gleicht vielmehr einem Hund der genüsslich von allen Seiten auf seinem fiktiven Stöckchen herumkaut ohne zu bemerken dass man das Stöckchen in einen Zwinger geworfen hat.

Zu den Söhnen: die Volljährigen des Jahres 1940 hatten wohl keine großen Entscheidungsfreiheiten mehr. Nein, es obliegt immer der Generation in Amt und Würden um ihrer Kinder Willen die momentanen Hebel vernünftig zu stellen.

Dies gilt für die heutige Generation von Entscheidungsträgern sogar in mehrfacher Hinsicht: siehe zB das hier diskutierte Thema, Zündeleinen in der Ukraine, anstehende Völkerwanderungen, Energiepolitik oder EURO Schuldennirvana.

"Wehret den Anfängen!" gilt mehr denn je.

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Gast schrieb:

Und wir Juristen sollten gelernt haben, besser zu diskutieren und respektvoller zu argumentieren.

Der Autor und Strafverteidiger Ferdinand von Schirach hat sich m.E. schon tiefere Gedanken zu seinem TV-Drama gemacht, da hat ihn der BGH-Jurist Thomas Fischer vielleicht zu schnell und zu Unrecht verrissen.
Beim Deutschlandfunk steht auch Näheres dazu:
http://www.deutschlandfunk.de/tv-experiment-terror-ethisches-dilemma-zur...

Daß Fischer selber auf öffentlichkeitswirksame Effekte und publikumswirksames Aufsehen verzichtet, das wird ja auch kaum zu behaupten sein, und daher sehe ich sein eigenes Verdikt des nun erfolgreicheren Kollegen auch unter einem psychologischen Aspekt (unter der Rubrik "Alpha-Männchen-Konflikte" oder "Hahnenkämpfe" für die Verhaltensforscher).
Bei Gerhart Baum und Burkhard Hirsch komme ich da übrigens auch etwas ins Grübeln nach diesem Artikel in der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ferdinand-von-schirach-terror-baum...

Den Herrn Würdinger greife ich aber auch gerne auf mit seine Reminiszenz zur "Volks-Justiz", aber auch den Herrn Prof. von Heintschel-Heinegg.
In Deutschland hat doch offensichtlich das Pendel vom übersteigerten Kollektivismus im sog. "III.Reich" zum heute vorherrschenden Individualismus weiter ausgeschlagen als in Japan, das meinte ja auch Sir Winston Churchill mit seiner zitierten Einschätzung der Deutschen und ihrem Zick-Zack-Kurs. Die Reaktionen im Mitteleuropa auf das TV-Drama allerdings unterscheiden sich wenig.
In Japan aber scheint es dazu nicht gekommen zu sein wie in Deutschland, beide Länder aber hatten den II. WK selber angezettelt, schwerste Kriegsverbrechen begangen, fühlten sich ideologisch als überlegene Rasse in der Staatsdoktrin jener Zeit, waren Verbündete, und hatten den Krieg verloren mit bedingungslosen Kapitulationen am Ende nach schweren Bombardierungen. Da ergeben sich viele Parallelen, auch die geographische Lage allerdings ist sehr unterschiedlich, Japan ist ein Inselstaat und auch noch immer ein Kaiserreich.
Auch da ist doch die Psychologie nun am Zuge mit Erklärungen zu diesen ganz unterschiedlichen Reaktionen auf das TV-Drama. Reaktionen aus Rußland, der VR China oder den USA wären ja auch sehr interessant.

MGR schrieb:

..... Zündeleinen in der Ukraine, anstehende Völkerwanderungen, Energiepolitik oder EURO Schuldennirvana.

"Wehret den Anfängen!" gilt mehr denn je.

Wo beginnen, wo enden ......

 

"Wenn Rechtstheorie verhindert, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt, verliert er das Gewaltmonopol"

Diesen Satz von StudUR halte ich für so zentral in dieser Debatte, daß ich daran gerne auch noch weiter anknüpfen möchte, aber zuerst mal die Reaktionen auf den Kommentar von StudUR selber in aller Ruhe abwarten werde. Denn diese Debatte sollte einmal noch weiter geführt werden, da das ganze Grundgesetz von 1949, auch mit seiner Präambel, ja von ganz eigenen Voraussetzungen damals ausgegangen war.

Unfug. Es handelt sich nicht um "Rechtstheorie"; es handelt sich vielmehr um unsere geschriebene Verfassung, das Grundgesetz. Natürlich begrenzt das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte, den Staat in der Erüllung seiner Aufgaben; das ist Sinn und Zweck der Grundrechte und kein Grund, die Grundrechte abzuschaffen. Wenn sich der Staat an die Grundrechte hält, verliert er nicht das Gewaltmonopol; vielmehr legitimiert die strikte Grundrechtsorientierung gerdae das Gewaltmonopol.

Ich fühle mich in meiner Juristenhaut immer unwohler, wenn ich so lese, welcher Unsinn heute unter Juristen verzapft wird. Wo sind die Grundlagen geblieben? Wo sind die bewunderten Rechtslehrer geblieben, die früher selbstlos und bescheiden ihren Geist unter den Studenten vergossen haben? Was treiben diese Professoren heute eigentlich anderes, als sich mit ihrem Titel geruchsfreies Geld zu verdienen? Wann wird wohl StudUR an der Uni sein erstes großes Vorbild finden?

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xy schrieb:

Unfug. Es handelt sich nicht um "Rechtstheorie"; es handelt sich vielmehr um unsere geschriebene Verfassung, das Grundgesetz. Natürlich begrenzt das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte, den Staat in der Erüllung seiner Aufgaben; das ist Sinn und Zweck der Grundrechte und kein Grund, die Grundrechte abzuschaffen. Wenn sich der Staat an die Grundrechte hält, verliert er nicht das Gewaltmonopol; vielmehr legitimiert die strikte Grundrechtsorientierung gerdae das Gewaltmonopol.

Ich bezweifle, daß Sie sich mit Ihrem Schnellschuß aus der Hüfte mit dem Kommentar von StudUR auch ausreichend inhaltlich auseinandergesetzt haben, denn sonst hätten Sie vermutlich doch Ihre Anmerkungen an anderer Stelle als Antwort auf ihn selber gepostet.

Es geht aber nicht um "die Grundrechte abzuschaffen",  was Sie ja unterstellten, sondern allenfalls um Ergänzen und Abwägen und Präzisieren.

Oder würden Sie wirklich ernsthaft behaupten wollen, der Staat würde überall und immer und zu jeder Zeit heute im Jahre 2016 sein Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können?

Wollen Sie das wirklich so behaupten? Da liefere ich Ihnen aber dann die Gegenbeispiele!

Oder würden Sie wirklich ernsthaft behaupten wollen, der Staat würde überall und immer und zu jeder Zeit heute im Jahre 2016 sein Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können?

Nein. Und das ist auch gut so. Nur Erdogan und Putin können ihr "Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen". Für uns gilt (vorläufig noch) das Grundgesetz. Und von "Gewaltmonopol" steht nicht einmal ein einziges Wort im Grundgesetz. Alles Geschwätz! Wie hat Böckenförde schon vor einigen Jahren desillusioniert konstatiert? "Die Würde des Menschen war unantastbar". Jetzt nicht mehr. Jetzt gibt es Rudolphis, StudURs, von Schirachs, aber keine Würde mehr.

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xy schrieb:

Und von "Gewaltmonopol" steht nicht einmal ein einziges Wort im Grundgesetz. Alles Geschwätz!

Aber ein kleines Zitat doch noch dazu:

"Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Das staatliche Gewaltmonopol gilt in Deutschland nur als „Staatsgewalt“ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol_des_Staates

Aber Sie finden das alles ja noch viel ausführlicher bei den Staatsrechtlern.

Oder würden Sie wirklich ernsthaft behaupten wollen, der Staat würde überall und immer und zu jeder Zeit heute im Jahre 2016 sein Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können?

Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass der Staat sein "Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können" muss. Von "Gewaltmonopol" steht überhaupt nichts im Grundgesetz. Im Grundgesetz steht aber an erster Stelle und ganz grundlegend "Die Würde des Menschen ist unantastbar". 

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xy schrieb:

Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass der Staat sein "Gewaltmonopol auch konsequent und ausnahmslos noch durchsetzen können" muss. Von "Gewaltmonopol" steht überhaupt nichts im Grundgesetz. Im Grundgesetz steht aber an erster Stelle und ganz grundlegend "Die Würde des Menschen ist unantastbar". 

Richtig, dieser Satz steht da genau so. Und da ja nach Ihrer Ansicht nichts im Grundgesetz von einem Gewaltmonopol steht, scheint es für Sie auch nicht zu existieren, jedenfalls stellen Sie dazu doch keine ernsthaften Überlegungen an.

Das war also Ihre Antwort für den ersten Moment, vielen Dank.

Von Rechtsphilosophie und Staatsrechtslehre werden Sie ja vielleicht in Ihrem Studium wenig gehört haben, muß ich ja nun annehmen.

Im Art. 20 GG z.B. wird aber von der "Staatsgewalt" und von der "vollziehenden Gewalt" gesprochen, (Art. 20 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.).

Auch der Begriff "öffentliche Gewalt" steht ja im GG.

Wenn Sie den Art. 20 auch noch ganz nachlesen, dann müßte Ihnen auch das "Gewaltmonopol" des Staates noch verständlich werden und seine Relation zum Verzicht seiner Staatsbürger deswegen auf ihre eigene Gewalt zu ihrem eigenen Schutz im Vertrauen auf das staatliche Gewaltmonopol. Dieser Verzicht aber gründet alleine auf dem staatlichen Gewaltmonopol.

Der "unmittelbare Zwang" ist also auch Gegenstand der Debatte, er leitet sich aus dem GG ab, auf den dann der Staatsbürger aber zugunsten des staatlichen Gewaltmonopols verzichtet.

Für xy verweise ich außerdem auf "Rechtslage Deutschlands nach 1945".

Das finden Sie alles auch im Internet.

Es bleibt bei der Böckenförde-Feststellung "Die Würde des Menschen war unantastbar". Der früher herrschende Grundkonsens ist dahin. Leider war offenbar nicht einmal des Bundesverfassungsgericht in der Lage, mit seinem Urteil diesen Grundkonsens zu sichern. Aber nur das Bundesverfassungsgericht und wenige gute Leute wie Voßkuhle lassen hoffen.

Für xy verweise ich außerdem auf "Rechtslage Deutschlands nach 1945".
Das finden Sie alles auch im Internet.

Aha! Also ein "Reichsbürger"! Darauf deutete schon Ihr obiger Beitrag mit dem Verweis auf Art. 146 GG hin.
http://community.beck.de/2016/10/02/terror-verfilmung-des-viel-diskutier...
Mit solchen Leuten diskutiert man nicht. Das überlässt man exklusiv dem Verfassungsschutz.

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xy schrieb:

a) Es bleibt bei der Böckenförde-Feststellung "Die Würde des Menschen war unantastbar". Der früher herrschende Grundkonsens ist dahin. Leider war offenbar nicht einmal des Bundesverfassungsgericht in der Lage, mit seinem Urteil diesen Grundkonsens zu sichern. Aber nur das Bundesverfassungsgericht und wenige gute Leute wie Voßkuhle lassen hoffen.

b) Aha! Also ein "Reichsbürger"! Darauf deutete schon Ihr obiger Beitrag mit dem Verweis auf Art. 146 GG hin.
http://community.beck.de/2016/10/02/terror-verfilmung-des-viel-diskutier...
Mit solchen Leuten diskutiert man nicht. Das überlässt man exklusiv dem Verfassungsschutz.

Zuerst mein Dank an alle, die aus Ihrem Herzen keine Mördergrube machen.

zu a) Aber was war der "früher herrschende Grundkonsens" denn genau? In der Präambel steht im ersten Satz:  "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Da steht also "Gott" sogar noch vor den Menschen! Der eben wieder erwähnte Ernst-Wolfgang Böckenförde hat ja einen Hintergrund auch dafür. Nun ist aber Gott eine reine Fiktion, nichts Reales, denn seine Existenz ist nicht beweisbar, das sollte Allgemeinbildung sein. Das Grundgesetz ist also auf eine Fiktion aufgebaut, das wäre nun eine logische Folgerung davon.

zu b) Völlig daneben geraten mit "Reichsbürger", die das Gewaltmonopol des Staates BRD ja gerade nicht anerkennen, aber wenn Sie mich schon in eine Ihrer Schubladen stecken wollen, dann können Sie mich einen Agnostiker nennen, der nur keine abgenützten Denkschablonen kennt.

Besten Gruß, auch an MGR

Jetzt habe ich wieder mit Interesse den sich hier entfaltenden Diskurs verfolgt und muss feststellen das xy genau das von ihm Beklagte zur Anwendung bring. Wirklich schade.

Der Grundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ kann natürlich damit umgangen werden dass man dem Menschen vorher sein Menschsein abspricht. Beispiele gibt es viele in der Geschichte und das Krasseste leider in der deutschen Geschichte.

Ein Mensch im Nahen Osten bekommt den Stempel „Terrorist“, anschließend kann man Drohnen schicken da er jetzt offensichtlich auf zwischenmenschlicher Ebene argumentativ nicht mehr erreichbar/diskussionswürdig ist. Ein Machthaber der nicht mehr nach westlicher Pfeife tanzt bekommt den Stempel des „neuer Hitler“, danach kann man Panzer schicken da nicht mehr Diskussionswürdig. Ein Deutscher bekommt den Stempel "Nazi" oder ggf. "Reichsbürger", danach kann man den Verfassungsschutz schicken da nicht mehr Diskussionswürdig …. Immer das gleiche Muster.

Evtl. sollte man das Grundgesetzt wirklich dahingehend ergänzen dass auch „das Menschsein" unantastbar ist.

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Ach ist das schwierig mit den Ebenen.

Da ist einerseits die Existenz des Staates. Die halte ich bei der BRD für schwer bestreitbar. Wer sich hier anhaltend und konsequent so verhält, als gäbe es sie nicht, wird früher oder später Erfahrung mit Polizei, Gerichtsvollzieher etc. machen, die ihn eines Besseren belehren sollten. Auch das Abstreiten der Existenz von Straßenverkehr und Steilküsten wird ja nicht empfohlen.

Viel, viel schwieriger ist die Frage der Legitimität. Fraglich ist, ob ein existenter Staat sich überhaupt legitmieren muss, er kann ja auf seine Infragestellung mit Macht reagieren und so die Frage faktisch erübrigen. Im Sinne der zivilisatorischen Errungenschaft des Humanismus würde ich aber stets dafür plädieren, dass der Staat dem Menschen dient und daher eine Form der Legitimation braucht. Eine solche kann offensichtlich nicht aus seinem eigenen Rechtssystem heraus erfolgen, da dieses der Existenz des Staates logisch nachgeordnet ist. Eine Legitimation aus vorrechtlichen Gedanken ist auch nicht wirklich überzeugend, da es da naturgemäß keine Verbindlichkeiten gibt und Fiktionen wie ein "Staatsvertrag" auch nicht sooo befriedigend sind. Historische Legitimationen (Nachfolger des Deutschen Reichs) ercheinen zunächst bestechend, leiden aber darunter, dass sie irgendwo einen historisch nicht weiter zu rechtfertigenden Anfangspunkt haben. Ist es wirklich überzeugend, die BRD anzuerkennen, weil sich irgendwann ein Franke eine Krone aufgesetzt hat und diese verteidigen konnte? Soll man wirklich den Vatikan nicht anerkennen, weil die Konstantinische Schenkung ein Fake ist? Eine demokratische Legitimation klingt auch gut. Aber wie? Eine Abstimmung über das Grundgesetz? Ok, aber warum sollte das gegenüber zukünftigen Generationen legitimieren? Periodische Abstimmungen? Würden einen Staat kaum handlungsfähig halten können, oder? Tja, was bleibt? Ein Staat kann als legitimiert angesehen werden, wenn er im Großen und Ganzen das Gemeinwohl sichert. Eine demokratische Legitimation kann dadurch gesichert werden, dass die Bevölkerung im Großen und Ganzen an seiner Gestaltung durch Wahlen teilnimmt (ok, zugegeben keine letztgültige Erkenntnis aber immerhin meine These für den Alltag). Wenn dies beides nicht mehr gewährleistet ist --- kann einem Angst und Bange werden. Aber ich hoffe, soweit kommt es (hier) nicht. Im Augenblick geht es uns jedenfalls im Verhältnis zum Rest der Welt besser als fast überall und die Mehrheit denkt und handelt demokratisch. Sollte man sich aber jedenfalls weiter für einsetzen.

Zur Legitimation des konkreten nachstaatlichen Rechts geht es kompliziert weiter. Ich würde als Ansatz erneut den Gedanken wählen, dass der Mensch das Zentrum ist, ich erwähnte ja schon den Humanismus. Wenn der Staat dem Menschen dient, muss der Staat am Menschen auch seine Grenze finden. Im Grundgesetz wird insoweit ausgehend vom Schutz der Menschenwürde das komplexe System der Grundrechte entwickelt. Diese beschränken in der Tat die Macht und die Möglichkeiten des Staates - und das ist gut so.

Nun gibt es aber Konflikte zwischen den Menschen, auch Grundrechte können in Konflikt geraten. Der Gedanke des Rechtsstaates ist, dass die Menschen ihre Rechte insoweit grundsätzlich nur mit seiner Hilfe durchsetzen können. Dies erfordert gewisse Machtbefugnisse des Staates, da ein Staat, der diesem Anspruch nicht gerecht wird, nicht legitim (im oben genannten Sinne) ist, da er das Wohl nicht sicherstellt. Folge hiervon ist das Gewaltmonopol des Staates - niemand sonst darf zur Durchsetzung der Rechtsordnung mit Gewalt berufen sein. Dies betrifft aber einerseits natürlich nur die legitimierte Gewalt: Gäbe es keine außerstaatlich (illegitime) Gewalt, wäre das Gewaltmonopol überflüssig. Aber auch die gewaltsame Verteidigung gegen Angriffe im Sinne der Notwehr/Nothilfe ist unbestritten und steht mE nicht im Konflikt zum Gewaltmonopol.

Der damit deutlich werdende Konflikt zwischen "mehr Staat" und "weniger Staat" ist komplex und spitzt sich im Verhältnis von "Sicherheit" und "Freiheit" extrem zu. Im Einzelnen meine ich, dass die Grenzen hier im demokratischen Prozess diskutiert und gezogen werden müssen. Unantastbarer Kern muss aber die Menschenwürde sein.

Was heißt das für "Terror"? Ich meine (!), dass die Menschenwürde gebietet, dass niemand in der Weise verpflichtet sein kann, seine persönliche Existenz zum Wohle auch einer größeren Menschenmenge hinzugeben; hier stößt man wohl tatsächlich an die Menschenwürde. Einfach sind diese Fragen aber nie - und daher durchaus geeigneter Gegenstand für hitzige Diskussionen in der Ethik seit der klassischen Antike. Das ist Ok. Ich denke, unser positives Recht löst diese Frage ordentlich.

Auf einer ganz anderen Ebene liegt die Beurteilung der strafrechtlichen Seite. Hier wird jedenfalls auf der Ebene der Schuld die Frage der als zwingend empfundenen persönlichen Motivation relevant. Angesichts des hier erforderlichen Blicks auf den ganz konkreten Einzelfall ist diese Frage zwar juristisch interessant, aber auf einem ganz anderen Feld als die grundsätzliche ethische Fragestellung von "Darf der das?". Insoweit ist ein Strafverfahren, das durchaus mit der Antwort enden kann: "Nein, durfte er nicht, wird aber trotzdem nicht dafür bestraft" vielleicht nicht der richtige Ansatzpunkt für die grundlegende ethische Debatte.

 

Wenn man den Gedanken des Humanismus aber als Leitgedanken hier nimmt, dann darf auch die Religionsfreiheit nach Art. 4 nicht dazu mißbraucht werden, eine sich aus einer Religion abgeleitete (andere) Rechtsordnung, die sich durch einen "Gott" legitimiert, über eine rein säkulare Rechtsordnung zu stellen. Dieser Diskussion muß man sich m.E. heute im Jahr 2016 auch mal stellen.

Hmja, sehe ich auch so. Finde die Präambel als symbolische und historisch erklärbare Klausel in diesem Zusammenhang als eher unproblematisch an. Grundsätzlich sehe ich die Religionsfreiheit im Hinblick auf das innere Gewissen als wichtig, im Rahmen der nach außen gerichteten Religionsausübung (positiv und negativ) den verfassungskonformen Gesetzen (im Rahmen der freiheitssichernden Auslegung) uneingeschränkt unterworfen an. Scheint mir eine Grundvoraussetzung unseres staatlich verfassten Gemeinswesens zu sein, dass die Gesetze verbindlich sind. Inwieweit soll das denn Gegenstand einer Diskussion hier sein? Wer das bestreitet verlässt den Boden der staatlichen Grundordnung, die die Entfaltung unserer Gesellschaft bildet. Natürlich kann jeder alternative Staats- und Gesellschaftsformen entwickeln. Wenn er allerdings anfängt, diese in die Tat umzusetzen, muss der Staat (und sollten alle, die die Demokratie gut finden) reagieren. Soweit der Staat legitim ist, ist auch diese konsequente Reaktion legitim...

An MGR:
Genau in diesem Sinne verstehe ich Art. 1. M.E. ist das aber tatsächlich auch der Ansatz unserer gesamten Rechtsordnung, s.o. Erschreckend sind in der Tat Tendenzen, als Bedrohung wahrgenommene Gegner zu "entmenschlichen". Vielleicht kann man sogar sagen, dass ein enstprechender Schritt die Voraussetzung für jedes Tötungsverbrechen und jeden Krieg ist, da man nur vor diesem Hintergrund die Vernichtung menschlichen Lebens rechtfertigen kann. Alle (rechtlichen) Versuche, dem durch ein humanitäres Kriegsrecht entgegen zu wirken, müssen scheitern, wenn selbst die Verfechter der dahinter stehenden Grundwerte diese im Zweifelsfall über Bord werfen (Guantanamo pp.).

Wenn man es vor diesem Hintergrund schafft, den Sinn von Art. 1 in den Köpfen fest zu verankern, hat man sicherlich viel erreicht. Leider scheint die Angst vor dem Fremden, der Bedrohung in der menschlichen Natur dem dauerhaften Widerstand entgegen zu setzen, was aber nicht den Versuch verhindern sollte. Wahrscheinlich muss man da, wie so oft, bei der eigenen Haustür und "Nase" anfangen.

Ganz erschreckend sind vor diesem Hintergrund Versuche auch namhafter deutscher Strafrechtslehrer, im Sinne eines "Feindstrafrechts" auch im Rahmen des geltenden deutschend Strafrechts entsprechende Pfähle zur Differenzierung im Hinblick auf die Menschlichkeit von Gegnern einzuschlagen. Das sind Leute, die es wirklich, wirklich besser wissen sollten.

Das sog. "Feindstrafrecht" sehe ich als den Versuch an, auf einige offene Fragen des Völkerrechts und des Kriegsvölkerrechts zu antworten (ius in bello und ius ad bellum). Die klassischen Begriffe sind da auch der offen waffentragende, mit einem Hoheitsabzeichen uniformierte legale Kombattant auf der einen Seite und der illegale Freischärler in Zivil, der seine Waffen nur verdeckt trägt, und für den die Genfer Konventionen auch nicht gelten, auf der anderen Seite. 

Diese klaren Unterscheidungen der Haager Landkriegsordnung sind zunehmend nicht mehr zu erkennen, siehe auch die die bereits erwähnte Ukraine und die russischen Aktionen dort.

Einen guten Rat aber noch an xy:

Weder die Herren Thomas Fischer noch Ernst-Wolfgang Böckenförde hatten m.W. einen Wehrdienst abgeleistet als Wehrpflichtige, auch nicht die Herren Christian Klar und Thomas David Lukas Olsen alias Magnus Gäfgen.

Ich saß auch nicht in einer warmen Schreibstube in der Etappe, weit weg vom Schuß, bei einem Stab.

Wenn Sie also auf einer rein persönlichen Ebene mit mir weiter diskutieren wollen aus ihrer anonymen Deckung heraus, dann brauchen Sie m.E. schon noch etwas mehr Substanz, und/oder aber bessere argumentative Waffen.

 

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Der "Gast" am Fr, 2016-10-21 12:03 war ich, war aber eingeloggt.

Ich fürchte, wenn sich der Rechtsstaat nicht zutraut, mit Rechtsstaatlichkeit auf alle (!) Bedrohungen adäquat reagieren zu können, schaufelt er sich sein eigenes Grab, weil dann die Grenze fließend ist... Dammbruchargumente sind immer schwierig, aber bei Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde meine ich, dass die Vergangenheit deutliche Warnung sein sollte.

ME sind die qualitative Unterscheidung zwischen dem normalen Kriminellen, der die Gesetze grundsätzlich (??!?) anerkennt und dem Feind, der das ganze System ablehnt, nicht durchführbar und die daran geknüpften Konsequenzen erschreckend. Sinnvoller wäre eine offene und nüchterne Diskussion über Ziele, Anforderungen und Grenzen an repressive strafrechtliche Befugnisse des Staates einerseits und präventive polizeirechtliche Befugnisse andererseits. Die zT schon eingetretene Vermischung beider Bereiche im positiven Straf- und Strafprozessrecht halte ich für schädlich...

Herr Obermann,

es gab da einen Film "Wie der Terror zu uns kam" in der ARD, der zeigte, wie die RAF-Terroristen bei Palästinensern gelernt hatten und wie die Flugzeugentführungen und der Münchner Olympia-Terror 1972 zusammenhängen. Die Europäer glaubten damals ja auch noch, sich vom Terror freikaufen zu können und zahlten den Terroristen noch Schutzgelder/Schweigegelder.

Mörder wurden dann auch noch einfach abgeschoben aus Furcht vor weiteren Entführungen oder Racheaktionen, aber alles das war natürlich vergeblich. Der Staat hatte sich erpressen lassen und  Schutzgelder/Schweigegelder gezahlt

Diesen Film empfehle ich allen, evtl. in der Mediathek der ARD nicht mehr vorhanden, aber auf Youtube noch:

https://www.youtube.com/watch?v=-2u7Gt08qVY

Aber: "Die Menschenwürde ist unantastbar" und es darf "kein zahlenmäßiges Aufrechnen dabei geben".

Wie mögen das die damaligen Opfer und ihre Angehörigen wohl empfunden haben?

Mit fiele dabei zuerst mal Hohn und Heuchelei ein, andere werden vielleicht jetzt von einer "Staatsräson" oder einem "geringeren Übel" nun diplomatisch erzählen / schwadronieren wollen.

Herr Würdiger, das moralische Dilemma ist ja unstreitig. Ich glaube aber, dass das Problem der quantitativen Betrachtung hier nur auf einer ganz bestimmten Ebene weiter hilft. Für den Staat sicher nicht, s. BVerfG, für den muss jeder Mensch absolut sein. Auch im persönlichen nicht, da für uns ganz sicher nicht alle Menschen gleich sind. Da sind die psychologischen Fragen doch kompliziert. Wenn es um den Schutz von eigenen Kindern geht spielt wohl weder die Anzahl der sonst gefährdeten, getöteten Unschuldigen eine maßgebliche Rolle. Aber auch sonst ist die Quantität nur eins. Würde man eher den Tod einer geringfügig höheren Zahl alter Menschen hinnehmen, um ein paar weniger Kinder zu retten? würde man eher passiv den Tod einer geringfügig höheren Zahl Menschen geschehen lassen, als aktiv ein paar weniger zu töten? Würde man für eine abstrakte bessere Überlebenschance vieler Menschen in einem freien Staat Soldaten einer Diktatur töten? Es ist schwierig.

Ich meine, dass der Staat hier rational sein und die Menschenwürde achten muss. Gilt insgesamt im Strafrecht, wo der Verzicht auf Rache den Angehörigen eines Mordopfers nicht emotional befriedigend sein kann, aber für die gesamte Gesellschaft erforderlich ist.

Tschuldigung, Herr Rudolphi meinte ich 

 

Weder die Herren Thomas Fischer noch Ernst-Wolfgang Böckenförde hatten m.W. einen Wehrdienst abgeleistet

Von Böckenförde, der im 13. Lebensjahr bei einem Unfall 1943 ein Bein verloren hat, zu fordern, er hätte einbeinig "Wehrdienst leisten" müssen, ist unglaublich. Was hat übrigens der "Wehrdienst" mit unserem Thema zu tun? Für Sie muß der Mensch wohl ein Gefreiter gewesen sein, um ernst genommen zu werden und Anspruch auf "die unantastbare Würde des Menschen" zu haben?

Dr. Rübenach schrieb:

Weder die Herren Thomas Fischer noch Ernst-Wolfgang Böckenförde hatten m.W. einen Wehrdienst abgeleistet

Von Böckenförde, der im 13. Lebensjahr bei einem Unfall 1943 ein Bein verloren hat, zu fordern, er hätte einbeinig "Wehrdienst leisten" müssen, ist unglaublich. Was hat übrigens der "Wehrdienst" mit unserem Thema zu tun? Für Sie muß der Mensch wohl ein Gefreiter gewesen sein, um ernst genommen zu werden und Anspruch auf "die unantastbare Würde des Menschen" zu haben?

Ich habe nichts "gefordert", auch kein "Wehrdienst leisten", von niemandem, bitte es auch mal genau nachzulesen.

Mit unserem Thema hat "Wehrdienst" aber doch in der Person des einen Protagonisten im Kampfjet zu tun und des anderen Protagonisten am Boden, der ja auch im Gericht anwesend war. Ein Soldat leistet Wehrdienst.

Zitat aus der WP:

"Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag)"

Daher sehe ich Ihren Einwand als gegenstandslos und damit auch erledigt an.

Wie der Leser hier verfolgen kann, bilden sich bei Menschen oft ganz unterschiedliche Assoziationen beim Lesen aus, denn sie nehmen auch geschriebene Texte ganz unterschiedlich wahr, nicht nur TV-Dramen.

Und damit wären wir ja wieder voll und mitten im Thema angekommen.

Ich bilde keine "ganz unterschiedliche Assoziationen beim Lesen aus". Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Böckenförde vorwerfen, keinen Wehrdienst abgeleistet zu haben und kritisiere das als "starkes Stück", wenn man Böckenförde kennt und ihn noch heute vor sich sieht, wie er sich im 5. Stock des KG II in Freiburg täglich mit seinem einen Bein abgequält hat. Man sollte wirklich nur solche Menschen beleidigen, die man kennt und untadelige Menschen, die es nach einem wertvollen Leben wirklich nicht verdient haben, besser nicht beleidigen.  Auch das ist "Menschenwürde", von der ich mir wünschen würde, dass Sie mehr davon verstehen.

Dr. Rübenach schrieb:

Ich bilde keine "ganz unterschiedliche Assoziationen beim Lesen aus". Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Böckenförde vorwerfen, keinen Wehrdienst abgeleistet zu haben und kritisiere das als "starkes Stück", wenn man Böckenförde kennt und ihn noch heute vor sich sieht, wie er sich im 5. Stock des KG II in Freiburg täglich mit seinem einen Bein abgequält hat. Man sollte wirklich nur solche Menschen beleidigen, die man kennt und untadelige Menschen, die es nach einem wertvollen Leben wirklich nicht verdient haben, besser nicht beleidigen.  Auch das ist "Menschenwürde", von der ich mir wünschen würde, dass Sie mehr davon verstehen.

Noch einmal mit allem Nachdruck: Ich werfe auch dem Herrn Böckenförde überhaupt nichts vor, insbesondere habe ich ihn auch  nicht beleidigt mit einer reinen Feststellung.

Was Sie da sich aber nun alles zusammenreimen als Ihre eigene Assoziation darauf, das kann ich leider nicht verhindern.

Aber ich finde das schon sehr interessant, wie Sie erneut reagieren.

Einen schönen Tag dann auch Ihnen noch.

Sehr geehrter Herr StudUR (vom 20.10.2016, 12:12),

vorweg bitte ich zu entschuldigen, dass ich wegen eines mehrtägigen auswärtigen Termins erst heute auf Ihren Beitrag antworte.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nur § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz ausdrücklich für verfassungswidrig. „Wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären“ (BVerfGE 115, 118, 157), dazu sorgt die Entscheidung nichts. Allerdings können aufgrund der verfassungsgerichtlichen Aussagen zur Absolutheit der Menschenwürdegarantie Normenkontrolle und Strafrecht nicht auseinanderfallen. Allerdings werden auch gegenteilige Auffassungen vertreten (zusammenfassend Roxin ZIS 2011, 552).

Das Theaterstück behandelt die Variante, dass das Stadion zunächst noch hätte geräumt werden können, wenn man sich nur rechtzeitig dazu entschieden hätte. Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat der Pilot aber danach gefragt; allerdings hätte das Stadion nicht mehr rechtzeitig geräumt werden können, als er sich entschlossen hatte, die Passagiermaschine abzuschließen. Das zeigt, dass es im Rahmen eines übergesetzlichen Notstands auf die konkreten Umstände ankommt. Im Stück hätte der Pilot wohl auch geschossen, wenn das Stadion geräumt worden wäre,er aber hierüber nicht informiert worden wäre –z.B. weil man der Meinung war, er werde sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und dies expressis verbis nicht nochmals ausgesprochen werden muss.

Auch in existenziellen Ausnahmesituationen darf das Recht nicht der Macht des Möglichen weichen. Ihrem Zitat möchte ich Jakobs ZStW 117 (2005), 418, 425 entgegenhalten: „Ein Vorgehen mit nicht perfekt-rechtsstaatlichen Mitteln zerstört den perfekten Rechtsstaat, aber nicht minder nimmt ein nicht nur beiläufiger Verzicht auf jedes Vorgehen gegen schweres Unrecht etwas von seiner Wirklichkeit und belässt schlimmstenfalls nichts als den abstrakten Begriff. Perfektion des Rechtsstaats ist eines, seine Wirklichkeit ein anderes. Soll die Wirklichkeit nicht leiden, muss sich das Maß der Perfektion des Rechtsstaats nach der jeweiligen Lage richten; ruhige Zeiten lassen mehr Kautelen zu als Zeiten der Not.“

Als Lektüre empfehle ich weiterhin Matthias Jahn Das Strafrecht des Staatnotstands, 2004, S. 201 ff.

Mit besten Grüßen

Bernd von Heintschel-Heinegg

Vielleicht kennen einige Leser auch Klaus Lüderssen  Rechtsfreie Räume? aus dem Jahr 2012.

Von diesem Buch des Suhrkamp-Verlags gibt es immerhin eine Leseprobe bis zur Seite 20 als PDF.

Ein Zitat daraus (Seite 18f):

"Nicht auszuschließen ist, daß bewährte dogmatische Institute hier benutzt werden, um primär politisch motivierte Ergebnisse juristisch zu rechtfertigen, offenbar in der Annahme, daß »die Bevölkerung« gerade das erwartet.26 Die Frage nach »Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung«27 ist also nach wie vor aktuell.28
Ein ähnlicher Argumentationsaufwand ist dort zu beobachten, wo das unaufgelöste Spannungsverhältnis zwischen internationalem und nationalem Recht, zwischen Friedens- und Kriegsrecht die Szene beherrscht. Abwägungen, die das nationale und das Friedensrecht nicht zulassen, sind im internationalen bzw. Kriegsrecht unter Umständen möglich. Die Reichweite dieser Rechtsquellen wird allerdings unterschiedlich beurteilt. Bei der Frage der unschuldigen Opfer eines eindeutig berechtigten Attentats werden sie gar nicht mobilisiert, vielmehr wird das Problem einfach geleugnet. Kaum jemand wagt sich an diese Relativierungen.29 Bei dem Streit um das sogenannte Luftsicherheitsgesetz30 ist es umgekehrt. Hier wird die nationale Problematik überwiegend im Sinne der insoweit ganz eindeutigen Tradition gelöst: Es gibt keine Rechtfertigungen für solche Opfer.31 Die kriegsrechtliche Fragestellung hingegen wird im Ergebnis nicht integriert.32"

Ende des Zitats.

Ich hoffe, wegen dieses etwas längeren Zitats, aber nur um den Kontext auch zu bewahren, bekomme ich nun keine Post von einem übereifrigen Abmahn-Anwalt.
Aber auch das würde ich noch mit Gelassenheit ertragen.

Weiter mit dem Zitat:  

"Im vorliegenden Band ist sowohl in Bezug auf die Attentatsfrage wie den Abschuß eines angreifenden Flugzeugs diese Möglichkeit der Problemlösung hingegen nicht ausgeklammert worden. Im Falle der Attentate scheint mir das unerläßlich zu sein (4.4), anderenfalls kommt man zu ganz seltsamen Verdikten.33 Beim Luftsicherheitsgesetz liegt es wohl anders. Sollte allerdings die kriegsrechtliche Komponente bei den vielleicht noch erwartbaren Vorfällen in den Vordergrund treten,34 ergibt sich ein neuer Argumentationsbedarf
(4.5)."

(Quelle wie bereits vorher genannt)

Vielleicht kennen einige Leser auch Klaus Lüderssen  Rechtsfreie Räume? aus dem Jahr 2012

Das befehlswidrige Abschiessen von unschuldigen Zivilflugzeugen mit hunderten unschuldiger Passagieren und Besatzungsmitgliedern an Bord ist mitnichten ein "rechtsfreier Raum", sondern ganz eindeutig verboten und als Totschlag/Mord strafbar. Es mag zwar Leute geben, die das aus Gründen etatistischer Machtvollkommenheit ("der Staat bin ich") oder wie in ihren Ego-Shootern gerne dem Belieben beliebiger mehr oder weniger unqualifizierter Entscheidungsträger übertragen würden; mit unserer Verfassung und mit unserer Rechtslage ist das aber nicht machbar. Wer das will, sollte sich auf dem Videospielemarkt umsehen und dort seine blutgierigen Machtgelüste befriedigen.

 

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  Da hat sich also "xy" lediglich auf ein ganz bestimmtes Szenario gerade eingeschossen:

a) es gab keinen Befehl eines Entscheidungsträgers
b) es erfolgt auch ein Abschuß
c) ein Zivilflugzeug ist "unschuldig", was immer sich "xy" darunter vorstellen mag
d) es ist mit hunderten unschuldiger Passagieren und Besatzungsmitgliedern besetzt

Andere mögliche Szenarien allerdings läßt "xy" hier außer Betracht, außerdem auch wohin das Flugzeug steuert.
Zum großen Glück aber hatten wir viele dieser denkbaren Szenarien ja noch nicht gehabt hier in der BRD, ein Staat wie Rußland aber hatte das  am 1. September 1983 praktiziert und jetzt vermutlich in der Ukraine am 17. Juli 2014 schon wieder und dabei jedes mal ein Passagierflugzeug mit vielen unschuldigen Passagieren und Besatzungsmitgliedern abgeschossen, die auch gar nichts Böses im Schilde geführt hatten und auch keinen Entführer / Terroristen an Bord hatten.

In Rußland braucht man also offensichtlich gar keine Ego-Shooter, um seine blutgierigen Machtgelüste zu befriedigen und so viele unschuldige Menschen zu töten / ermorden. Und welche Schlüsse ziehen wir nun daraus, auch noch in unserem eigenen Verhältnis zukünftig zu Rußland?

Was hat Rußland denn jetzt wieder mit unserem Terror-Thema zu tun? Sie springen zwischen den Themen ebenso unmotiviert und unvorhersehbar ohne erkennbare Logik herum wie Popcorn in seinem Tigel. Wollen Sie aus dem Umstand, dass es Kannibalen gibt jetzt folgern, daß auch wir uns zur körperlichen und geistigen Kräftigung mit Menschenfleich versorgen sollten?

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xy schrieb:

Was hat Rußland denn jetzt wieder mit unserem Terror-Thema zu tun?

Wer keinen eigenen "Ego-Shooter" wie "xy" benützt, dem müßten doch auch die größeren und globalen Zusammenhänge zum Terror eigentlich noch klar werden.
Wahrscheinlich hat sich "xy" auch nicht den von mir verlinkten Film zur Terrorattacke von München 1972 angesehen und auch das Buch von
Klaus Lüderssen noch nicht.
Dann kann man da auch wenig machen, wenn jemand wie "xy" solche Zusammenhänge ignoriert. Dann lohnt es sich auch nicht mehr wirklich, auf ihn noch weiter zu antworten.

Herr Obermann et al., für Sie aber auch noch eine Antwort:
Viele sehen ja den Art. 1 (1) GG als eine Art "Goldstandard" an und halten ihn für den ganz großen Wurf im GG. Aber für mich ist dieser Art. 1 (1) es nicht wirklich.
Dazu muß man sich die Situation nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht vor Augen halten. Mit der Proklamation Nr. 1 - Zweisprachige Bekanntmachung des Obersten Befehlshabers der alliierten Streitkräfte Dwight D. Eisenhower vom März 1945 und der Proklamation Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates Aufstellung des Kontrollrats vom 30. August 1945 war ja das öffentliche Leben und die ganze öffentliche Gewalt  in Deutschland neu geregelt worden und auf das alliierte Militär übergegangen. Deutschland war ja im internationalen Ansehen auch moralisch völlig am Boden gewesen und deutsche Politik und Politiker mußten erst wieder langsam Fuß fassen und auch sehr viel Goodwill zeigen.
So entstand dann das GG 1949 als ein  Grundgesetz ursprünglich für die 3 Westzonen.
Ein Verweis im GG aber auf die bereits vorhandene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN
vom 10.12.1948 wäre nach meiner Auffassung der bessere Weg gewesen,  im Art. 1 (2) eigentlich auch schon angelegt. Darin sind viele Menschenrechte m.E. besser formuliert als im GG, auch besonders den Artikel 1 der UN ("Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.") halte ich dort für besser formuliert als den Art. 1 (1) im GG, der ja eine Bestimmung hat mit einer Wirkung über das eigene Staatsgebiet/Staatsvolk hinaus. Darin steckt also ein globaler Anspruch als Absichtserklärung aus Deutschland heraus, der aber so gar nicht global erfüllt, also auch durchgesetzt und damit realisiert werden kann.
Art. 1 GG (1) ("Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") ist m.E. nämlich ein Satz mit einem so hohen und dann auch noch globalen Anspruch, daß die kleine und global schwache und machtlose BRD den doch überhaupt nicht faktisch erfüllen kann.

Auf andere Ungereimtheiten im GG näher einzugehen, wäre zwar reizvoll, mal sehen, wie und ob sich die Diskussion hier auch noch weiter entwickelt. Für Ergänzungen und Präzisierungen im GG, auch bei den Grundrechten, aber ist es auch jetzt nicht zu spät, daß aber auch immer ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit besteht, sowohl individuell, als auch kollektiv, das ist ja völlig unbestritten.
Neuen Herausforderungen evtl. und auch globalen und weiteren terroristischen Bedrohungen in der Zukunft aber wird sich auch das GG und das BVerfG nicht für immer verschließen können, das wäre nämlich auch völlig illusionär.

 

"Tiegel" meine ich natürlich.

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Ich fange doch wegen Ihnen nicht an, mir dämliche Fernsehserien anzutun oder mir aus den ersten zwanzig Seiten eines Buches zusammenhanglos einige Zitate herauszuzupfen. Und wenn Sie mit dem Text unseres bewährten Grundgesetz nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, dafür Unterstützer zu suchen. Hier werden Sie sie jedenfalls nicht finden; hier ist man verfassungstreu und glaubt an die Kraft unserer Verfassung.

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Zum Thema bewaffneter moderner Konflikte und Terror-Attacken aller Arten

Ein großes Problem sind doch heute viele Konflikte als unerklärte Kriege nach dem Kriegs- und Völkerrecht mit dann illegalen Kämpfern, statt mit richtigen Kombattanten, siehe auch Ukraine und Krim und viele andere.
Da scheinen manche Juristen hier im allgemeinen ja recht wenig darüber zu wissen oder es zu ignorieren, aber das lernt ein Soldat eben noch.
Da sind auch Repressionen, also Strafaktionen bis hin zu Erschießungen / Hinrichtungen prinzipiell zulässig gegen diese illegalen Kämpfer und auch deren zivile Unterstützer, oder deren ziviles Umfeld zur Abschreckung, also Prävention.
Sie können mehr darüber nachlesen in KRIEGSVERBRECHEN UND PARTISANENKRIEG IM VÖLKERRECHT von Prof. Dr. Franz W. Seidler anläßlich der 20. Bogenhausener Gespräche am 08.03.2003.
Darin sind auch verschiedene Quoten enthalten, von 1 : 10  bis  1 : 200 oder noch höher, wenn z.B. ein Soldat als legaler Kombattant im besetzten Land durch dortige Freischärler als illegale Kämpfer getötet wird, die sich selber dabei (natürlich) als "Freiheitskämpfer" sehen. Darauf geht auch Klaus Lüderssen ja ein.
Das aber nur mal noch nebenbei erwähnt, weil ja der Begriff des "Feindstrafrechts" auch bereits eine Erwähnung in diesem Thread gefunden hatte.

 

Und auch das "bewährte Grundgesetz" von 1949 ist nicht mehr das von 2016 und wird nicht mehr das von 2100 oder 2200 sein, aller Voraussicht jedenfalls nach. 

Das, was Sie schildern, hat mit unserem Fall überhaupt nichts zu tun. Sie spielen schon wieder Popcorn. Wenn wir Krieg haben, werde ich mich mit Kriegsrecht beschäftigen; wir haben aber Frieden, auch wenn Sie gerne überall in der Gegend herumballern und Flugzeuge abschießen wollen.

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 "wir haben aber Frieden"
Wir können die Streitkräfte also abschaffen.

Der ewige Friede hier in der BRD und auch global steht wohl bevor, ganz sicher wird auch dieser Wunsch noch in Erfüllung gehen.
Ja dann ist doch alles klar für jetzt und immerdar.

Einen schönen Abend dann noch.

Zur weiteren Vertiefung für daran Interessierte weise ich auch auch die Habilitationsschrift hin:
"Wertordnung und Verfassung
Das Grundgesetz im Kontext
grenzüberschreitender Konstitutionalisierung"

von Thilo Rensmann aus 2007.

Und  auch noch auf die Verbindung der von "xy" hier eingeführten sog. "Reichsbürger" zu den Juristen Manfred Roeder und Horst Mahler, thematisiert im Artikel der WELT von heute mit dem Titel:
"Die Vordenker der „Reichsbürger“? Terroristen!"

GR

...... auch auf die Habilitationsschrift ......

(Ohne Zitate, damit das nicht beanstandet werden kann.)

Dem Film /Theaterstück  und auch dem Urteil des BVerfG liegt ja als Szenario ein gekapertes Flugzeug mit Passagieren in der Luft zu Grunde, wobei ein Attentat auf ein volles Fußballstadion mit vielen Toten unter den unbeteiligten Menschen zu befürchten ist.
Der Attentäter könnte ja auch noch Sprengstoffe mit sich führen, die unerkannt die Kontrollen passieren konnten.

Ein Szenario mit einem gekaperten Fahrzeug mit Passagieren und einem zu befürchtenden Attentat auf andere Plätze voller unbeteiligter Menschen ist ja auch sehr realistisch.

Ein Aufhalten mit Betonklötzen z.B. auf der Fahrbahn könnte dann auch für das Fahrzeug mit seinen Passagieren in einem Inferno enden, so wie ein weiterfahren lassen ein noch größeres Inferno bedeuten könnte.

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Die Konstellationen sind kaum vergleichbar, da der staatliche Eingriff im Fall vom Flugzeug im aktiven Eingriff liegt (abschießen), während im Fall der Betonklötze der Staat nur passive Maßnahmen ergreift. Es liegt an dem LKW-Fahrer, wie er darauf reagiert.

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MT schrieb:

Die Konstellationen sind kaum vergleichbar, da der staatliche Eingriff im Fall vom Flugzeug im aktiven Eingriff liegt (abschießen), während im Fall der Betonklötze der Staat nur passive Maßnahmen ergreift. Es liegt an dem LKW-Fahrer, wie er darauf reagiert.

Schon richtig, aber wie sehen Sie dann das begleitende Eskortieren des Passagierfliegers durch die Kampfjets mit Versuchen des Abdrängens, indem sich die Kampfjets vor den Passagierflieger setzen, auch das wurde ja schon erwähnt, das wäre dann das Pendant dazu.

Sie hatten vielleicht nicht die ganzen Diskussionen vorher auch alle noch gelesen, oder sie im Gedächtnis noch gehabt.

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