Wie steht´s um die Standardvertragsklauseln?

von Barbara Schmitz, veröffentlicht am 15.10.2016
Rechtsgebiete: Datenschutzrecht|3656 Aufrufe

In den letzten Tagen haben zwei Ereignisse die Diskussion um die zukünftige Nutzung der Standardvertragsklauseln wiederbelebt. Zum einen hat der Ausschuss nach Artikel. 31 der Richtlinie 95/46/EG (= Vertreter der Mitgliedsstaaten) in einer Beratung über bereits eingereichte Entwürfe für eine Anpassung der Standardvertragsklauseln zu Protokoll gegeben, dass die die Entwürfe zur Anpassung „die Rechtswidrigkeit, die sich aus dem Schrems-Urteil ergeben hat“, beseitigen sollen.

Zum anderen hat die irische Datenschutzaufsichtsbehörde die Standardvertragsklauseln dem irischen High Court zur Prüfung vorgelegt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der High Court diese den EuGH anrufen wird.

Was kann das in der Folge bedeuten, unter Berücksichtigung folgender Überlegungen:

  • Das Privacy Shield ist in Kraft, damit liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 25 Abs. 6 vor => an Firmen in den USA mit entsprechender Zertifizierung können Daten übermittelt werden
  • Welcher Zeitrahmen muss realistischer Weise für eine Prüfung der Standardvertragsklauseln nach Art. 26 Abs. 2 durch den EuGH angenommen werden?
  • Was, wenn der EuGH vor der Umsetzung der EU DSGVO im Mai 2018 zu dem Ergebnis kommt, dass die aktuellen Standardvertragsklauseln unwirksam sind? Gilt dann schon Artikel 46 Abs. 5 EU DSGVO (Fortbestehen der Standardvertragsklauseln)?

Was meinen Sie? Wie "sicher" können wir sein?

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