Grundstückverkehrsgesetz: Bundesgerichtshof erleichtert den Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke an Nichtlandwirte

von Christiane Graß, veröffentlicht am 16.10.2016
Rechtsgebiete: AgrarrechtZivilrechtliches Agrarrecht|12687 Aufrufe

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2016 (Az.: Blw 2/12) kann dazu führen, dass Landwirte landwirtschaftlichen Grundbesitz zu besseren Konditionen an Nichtlandwirte verkaufen können, als dies bisher der Fall war. Zum Hintergrund:

Der Verkauf von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken bedarf der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Die Genehmigung darf beispielsweise nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG versagt werden, wenn der Gegenwert, also der Kaufpreis, in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht. Wann ein solches grobes Missverhältnis vorliegt, ist naturgemäß umstritten.

Bislang war die Rechtsprechung der Auffassung, dass ein grobes Missverhältnis jedenfalls dann vorliegt, wenn der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem Preis liegt, den andere Landwirte für vergleichbare Grundstücke zu zahlen pflegen. Maßgebend war insoweit der innerlandwirtschaftliche Verkehrswert. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof unter dem Einfluss europarechtlicher Erwägungen jetzt aufgegeben. Vergleichsmaßstab ist nicht der Preis, den Landwirte für den Grundbesitz üblicherweise zahlen, sondern der Preis, den auch andere Marktteilnehmer üblicherweise für solchen Grundbesitz zu zahlen bereit sind, sofern deren Gebote nicht spekulativ überhöht sind. Damit zeichnet sich ab, dass die Genehmigungsbehörden künftig nur noch unter erschwerten Bedingungen eine Grundstücksveräußerung mit der Begründung versagen dürfen, der Kaufpreis stehe in einem krassen Missverhältnis zum Wert des Grundstücks.

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Es ist nicht einsehbar, warum ein Landwirt daran gehindert werden sollte, eine gute Verkaufsmöglichkeit für seinen Grundbesitz zu nutzen. Seine Berufskollegen müssen sich dem Wettbewerb stellen. Alles andere käme einer verdeckten Subventionierung gleich.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen