Das Horrorclown-Phänomen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 24.10.2016
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Wie nicht anders zu erwarten, griff sehr schnell das Horrorclown-Phänomen von den Vereinigten Staaten auf Europa über. Man hat den Eindruck, dass es tagtäglich immer mehr Vorfälle werden (heute bei google).

Das Erschrecken hat eine lange Tradition. Bei vielen Fällen geht es aber nicht darum, das Opfer schnell einmal harmlos zu erschrecken, sondern darum, große Angst und ernsthaften anhaltenden Schrecken zu verbreiten, wenn das Opfer nicht sogar tätlich angegriffen wird.

Lustig ist das allemal nicht, so dass schon aus der Politik der Ruf laut wird, das Verhalten wie in Großbritannien unter Strafe zu stellen.

Soweit mit dem Erschrecken dem Opfer zumindest bedingt vorsätzlich ein körperliches Unwohlsein zugefügt wird oder werden soll, greift die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB, deren Versuch unter Strafe gestellt ist. Auch das Drohen mit einer Waffe kann als Bedrohung nach § 241 StGB strafbar sein, das Erschrecken von Autofahrern als Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.

Aber auch die Horrorclowns müssen aufpassen, dass der erschreckte Passant nicht unter Notwehrvoraussetzungen dem Treiben ein rasches Ende setzt!

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8 Kommentare

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"Lustig ist das allemal nicht, so dass schon aus der Politik der Ruf laut wird, das Verhalten wie in Großbritannien unter Strafe zu stellen."

Bitte nicht noch mehr Spezialnormen für bizarre Sonderphänomene. Bei der Kurzlebigkeit solcher Phänomene sowie des medialen Hypes wird das Strafrecht sonst mit immer mehr verkorkstem Sonderstrafrecht aufgebläht. Strafschärfung für Verkehrs-OWis wg. Ablenkung durch Pokemon-Go? Spezialnorm für Volksverhetzung über Facebook? Sondervorschrift für Satire, die zwar nicht nachweisbar als beleidigend gemeint war, aber als beleidigend wahrgenommen werden könnte? Ausdehnung der Vergewaltigung auf Fälle, in denen jemand beim Geschlechtsverkehr mit einer Pornodarstellerin Filmaufnahmen von dem Akt macht und sie ein "Nein" äußert, das sich auf das Filmen oder auf den Geschlechtsverkehr bezogen haben könnte?

Einzelfallgerechtigkeit wird durch die Rechtsprechung hergestellt (oder soll es jedenfalls), nicht durch den Gesetzgeber. Mir scheint, dass das gelegentlich außer Vergessenheit gerät.

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Ließe sich doch prima mit dem Burka-Verbot kombinieren...

Ja, Leser hat Recht. Eigentlich kommt man mit den Regelungen des StGB gut hin, Aktionismus macht es der Praxis nur schwer. Dringenderen Nachholbedarf hat man sicherlich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Internet, aber da sind Lösungen nunmal nicht so schön leicht und populär zu vermitteln, wie bei Horrorclowns...

Mit dem Ändern von Gesetzen kann die Politik kostengünstig einen Handlungsnachweis erbringen. Das konkrete Verfolgen und ggf. Bestrafen der Täter (was ja auch schon nach jetziger Rechtslage möglich ist, Nötigung käme je nach konkretem Ablauf auch in Frage) würde möglicherweise sogar die Rekrutierung weiterer Polizisten erforderlich machen. Das geht richtig ins Geld, das kann zu Zeiten schwarzer Nullen doch niemand wollen.
(Wer Ironie findet, darf sie behalten - die kann man fast immer gebrauchen.)

In Berlin wurde angeblich so ein Clown von einem Bekannten, der ihn nicht erkannt hat, niedergestochen (hab grad keine bessere Quelle als die BILD, deshalb verlinke ich gar nicht).
Wenn man sich ansieht, dass die Clownvorfälle immer gewalttätiger zu werden scheinen (Hammer, Messer, Machete ...), ist es wohl nur noch ne Frage der Zeit, bis jemand der das kann (weil er grad eine passende Waffe zur Hand hat oder eine vernünftige Kampfsportausbildung), so einem Clown mal die Lichter ganz ausknipst. (Mit nem Knüppel oder Stein niederschlagen und die Flucht ergreifen kann bei den aktuellen Nachttemperaturen schon ausreichen, wenn der längere Zeit bewusstlos ist!)

"Wieso haben Sie den Clown ins Gesicht geschlagen?"
"Aus Notwehr!"
"25 mal?"
"Die Nase hat so lustig gehupt."

I.S. schrieb:
"Wieso haben Sie den Clown ins Gesicht geschlagen?"
"Aus Notwehr!"
"25 mal?"
"Die Nase hat so lustig gehupt."

Ich danke für diesen Stimmungsaufheller an einem wetterlich so tristen Tag.

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