Ich glaube, meine Frau ist `ne gute Autofahrerin...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.11.2016
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2271 Aufrufe

Tja. War aber nicht so. Sie hatte nämlich schon ein bisschen Unfallerfahrung mit dem Auto - zwei Unfälle. Jetzt sollte die Vollkasko für einen "Vandalismusschaden" zahlen. Damit das auch richtig glatt durchgeht, behauptete der Ehemann, er wisse nichts von Vorschäden. Das LG Saarbrücken hat hier aber nicht mitgemacht:

Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken muss sich der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung die Kenntnis seiner Ehefrau von Vorschäden zurechnen lassen, wenn der Versicherungsnehmer dieser den versicherten Pkw vollständig zur Benutzung zur Verfügung gestellt und er sich selbst um den Pkw in der Folgezeit nicht mehr gekümmert hat. Insoweit sei die Ehefrau als Wissensvertreterin anzusehen, deren Kenntnis sich der Kläger bei der Frage des Versicherers nach Vorschäden analog § 166 BGB zurechnen lassen müsse. Dies gelte unbeschadet der Frage, ob die Lebensgemeinschaft der Ehegatten intakt ist oder ob diese - wie hier - getrennt lebten.

LG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2016 - 14 S 32/15 (AG Saarlouis), BeckRS 2016, 17416

(Leitsatz aus dem Fachdienst)

Hier der Link zum Fachdienst

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