Doppelte Vergütung per AGB!

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.12.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht1|2537 Aufrufe

Mit der Frage, ob die Vereinbarung eines Mindesthonorars in Höhe des 2-fachen der gesetzlichen Gebühren durch allgemeine Geschäftsbedingung möglich ist, hat sich das OLG München im Urteil vom 30.11. 2016 - 15 U 1298/16 Rae-befasst; es kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung des 2-fachen der gesetzlichen Vergütung als Honoraruntergrenze durch eine allgemeine Geschäftsbedingung keine überraschende Klausel im Sinne des § 307 c I BGB ist, und zwar auch dann nicht, wenn die Vergütungsvereinbarung zuerst ein Zeithonorar regelt und im Anschluss daran, aber noch unter der gleichen Gliederungsnummer, das Mindesthonorar. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese eher anwaltsfreundliche Linie in der Rechtsprechung zu Vergütungsvereinbarungen weiter durchsetzt.

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1 Kommentar

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Nun ja, Ihr Kollege Schons sieht das deutlich anders und zerpflückt wie ich meine zu Recht die Entscheidung im AnwBl 2017, 280 ff. Auf eine Anfrage eines Nichtmuttersprachlers, "was das kostet" kommentarlos die Vereinbarung zu übersenden, in der sich dann neben dem Zeithonorar auf einmal das Doppelte der gesetzlichen Gebühren als Mindesthonorar findet,  ist mE nicht nur rechtlich fragwürdig.

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