EuGH versenkt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in GB und Schweden

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.12.2016

Gerade in diesen Tagen ein sensibles Thema. Der EuGH hat heute, wie von vielen erwartet, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in GB und Schweden für EU-rechtswidrig erklärt. Hier die Pressemitteilung des EuGH (Link zum Urteil weiter unten).

Dort heißt es u.a.:

„Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verlangt und sich insbesondere nicht auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, beschränkt. Eine solche nationale Regelung überschreitet somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der Grundrechtecharta verlangt.“

Die Auswirkungen des Urteils auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind noch unklar.

Im Blog hier haben wir uns übrigens schon mehrfach mit dem Thema intensiv beschäftigt, insb. nach den Terroranschlägen in Frankreich: http://community.beck.de/2015/01/12/was-bedeuten-die-terroranschl-ge-in-frankreich-f-r-die-diskussion-ber-die-vorratsdatenspeicherung

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29 Kommentare

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Danke für das Link mit dem deutschen Urteilstext.  Der o.g. Text findet sich in Erwägung 106 und 107.

Weiter führt der EuGH in Erwägung 111 aus:

" Bei der Begrenzung einer solchen Maßnahme im Hinblick auf die potenziell betroffenen Personenkreise und Situationen muss sich die nationale Regelung auf objektive Anknüpfungspunkte stützen, die es ermöglichen, Personenkreise zu erfassen, deren Daten geeignet sind, einen zumindest mittelbaren Zusammenhang mit schweren Straftaten sichtbar zu machen, auf irgendeine Weise zur Bekämpfung schwerer Kriminalität beizutragen oder eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Eine solche Begrenzung lässt sich durch ein geografisches Kriterium gewährleisten, wenn die zuständigen nationalen Behörden aufgrund objektiver Anhaltspunkte annehmen, dass in einem oder mehreren geografischen Gebieten ein erhöhtes Risiko besteht, dass solche Taten vorbereitet oder begangen werden."

Was halten Sie von einem solchen Abgrenzungskriterium?

Das Problem an einem geografischen Abgrenzungskriterium ist, dass es leicht auf eine mittelbare Diskriminierung hinauslaufen kann, wenn zB in einem Stadtteil, in dem überwiegend Muslime leben, Vorratsdatenspeicherung angeordnet wird, weil dort islamistischer Terror vermutet wird.

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Gast schrieb:
Das Problem an einem geografischen Abgrenzungskriterium ist, dass es leicht auf eine mittelbare Diskriminierung hinauslaufen kann, wenn zB in einem Stadtteil, in dem überwiegend Muslime leben, Vorratsdatenspeicherung angeordnet wird, weil dort islamistischer Terror vermutet wird.

Wenn man in Bahnhofsnähe wohnt, ist die Gefahr einer Beobachtung und Kontrolle durch Streifenpolizisten auch höher - in Wohnvierteln treiben sich die Gesellen selten zu Fuß herum.

Der Vergleich mit Tatsachen ersetzt natürlich keine juristische Bewertung. Aber wenn wir das eine (noch) okay finden, erscheint das andere vertretbar.

 

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Brüssel-Molenbeek, La Castellane in Marseille, Corleone auf Sizilien, Scampia in Neapel, Cassano all'Ionio in Kalabrien, das Pariser Stadtviertel Goutte d'Or, Roubaix, Trappes, Aubervilliers in Seine-Saint-Denise, Giljan im Kosovo, Bremen-Gröpelingen, das Frankfurter Bahnhofsviertel, Duisburg-Marxloh, Hamburg-St-Pauli, Gibraltar, Andorra, Monaco, Jersey, Guernsey, Alderney, Sark, Fafet-Brossolette in Amiens, Rinkeby in Stockholm, London-Brixton und Sohon, Lazarat in Albanien, Novi-Saad in Serbien, Varna in Bulgarien, Odessa in der Ukraine, Kischinau in Moldawien, Ceuta und Melilla in Spanien, Dragasani in Rumänien, die Hafenviertel von Rotterdam und Antwerpen, und eine Menge anderer spezieller Orte, werden die Sicherheitsbehörden vernünftigerweise wohl intensiver überwachen müssen als zum Beispiel Neustadt im Vogtlandkreis oder Gosheim auf der Schwäbischen Alb oder Kempten im Allgäu.

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Es ist unglaublich. Der EuGH kippt die anlasslose Vorratesdatenspeicherung in aller Deutlichkeit. Er verlängt einen konkreten Bezug zu bestimmten, abgrenzbaren Personenkreisen, die es rechtfertigen, Verkehrsdaten zu speichern, Das deutsche Gesetz hingegegn erlaubt die Datenspeicherung gerade ohne derartige Eingrenzungen. Darüber kann es keine zwei Meinungen geben. Mit derartigen Argumentationsmustern untergräbt das Justizministerium das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter.

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"Gekippt" hört sich irgendwie destruktiv oder dysphemistisch an (hat jedenfalls wohl eine negative Konnotation).

Ich meine, unser Gesetzgeber wird das in der gegenwärtigen Form vorliegende Gesetz modernisieren bzw. anpassen müssen.

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Laut den aktuellen Gesetzestexten startet die Vorratsdatespeicherung in Deutschland wohl in gut 6 Monaten, am 1.7.2017.

Die Bundesregierung hat also Zeit genug, das Gesetz zu überarbeiten und dem EuGH-Urteil anzupassen, und sollte am Besten sofort damit anfangen.

Falls die Bundesregierung das aber unterlässt, wird es wohl zusätzliche Verfassungsbeschwereden und Eilanträge geben.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nimmt unter anderem wie folgt Stellung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/773/1/lang,de/

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Das scheint wohl auch die Linie der BuReg zu sein:

"Die offizielle Marschroute der Regierung insgesamt lautet: kein Problem, die deutsche Regelung ist europarechtskonform. Immerhin wird noch einmal "geprüft", so die Sprachregelung, der sich auch das Bundesinnenministerium anschloss, das auf Nachfrage von heise online kurzerhand auf die Zuständigkeit des Justizministers verwies ..."

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Befuerworter-der-Vorratsdatenspeicherung-unbeeindruckt-3580987.html

 

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung ein Problembewußtsein, daß sehr vielen Politikern offenbar fehlt.

Allerdings ist das Schweden des Jahres 2017 nicht mehr das Schweden des Jahres 1987, und um der dort inzwischen grassierenden schwerwiegenden Probleme mit der erheblich angewachsenen Kriminalität wenigstens halbwegs Herr zu werden, sieht sich diese Land offenbar gezwungen, die Bürgerrechte (auch der unbescholtenen und unschuldigen Bürger) zu opfern.

Die Schweden haben auch ein Recht darauf, daß der Staat ihre Sicherheit schützt, aber der schwedische Staat scheint mit seinen Kapazitäten am Ende zu sein (siehe dazu etwa z.B. hier: http://www.tagesschau.de/ausland/gewalt-malmoe-101.html).

Womöglich werden wir uns auch hierzulande bald gezwungen fühlen, uns einem Überwachungsstaat anzunähern.

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Auch solche Eingriffe, wie der des EuGH, in  souveräne nationale Belange, hat in GB ja auch zum Brexit geführt. Damit aber dürfte diese "Versenkung" des EuGH der "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in GB" für die Briten selber ja nun obsolet geworden sein. Die Briten haben ja auch als maritime Seemacht eine lange Erfahrung, was Torpedos anlangt, und nicht jedes abgefeuerte Torpedo führte auch nachhaltig zu einer Versenkung.

 

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Auch solche Eingriffe, wie der des EuGH, in  souveräne nationale Belange...

Die Grundrechte lt. Grundrechtecharta der Europäischen Union sind keine "souveräne nationale Belange", sondern europäisches Basisrecht! Es scheinen nicht Europa und die europäischen Institutionen überfordert zu sein, sondern schlicht und einfach die Verständnisfähigkeiten und das Grundwissen der europäischen Bürger, was nur durch Bildung, Bildung und noch einmal Bildung zu erwerben ist. Der Beruf des europäischen Staatsbürgers erfordert unablässige aktive Wissensmehrungsanstrengungen. Und dass es um Europa derzeit so schlecht steht, ist eine direkte Folge dieses mangelnden Verständnisses.

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Gast schrieb:

Die Grundrechte lt. Grundrechtecharta der Europäischen Union sind keine "souveräne nationale Belange", sondern europäisches Basisrecht!

Von den Briten in ihrer Mehrheit aber wurde es ja so gesehen, daher auch deren Wunsch, sich von europäischen Institutionen, inklusive des EuGH, keine so weitgehenden Vorschriften mehr machen zu lassen.

Eine Titelzeile dazu: "We’re so used to EU rule that we’ve forgotten how to do it for ourselves" (Telegraph)

The Sun schrieb:

"Rule by Euro judges: The European Court of Justice has got hold of massive new powers.
It recently said we couldn’t deport Abu Hamza’s criminal daughter-in-law as that would violate her son’s rights as an EU citizen.
Stand by for more rulings like this."

Ich gab das ja nur wieder.

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Außerdem möchte ich noch dazu bemerken, daß es sich bei allen Gerichtsbeschlüssen ja nicht um unumstößliche Wahrheiten oder Offenbarungen für die Ewigkeit handeln kann, sondern immer um irdische Interpretationen.

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Dem EuGH vorzuwerfen, angeblich seien seine bürgerrechtswahrenden Urteile verantwortlich und Schuld am Brexit, wäre sehr weit hergeholt.

Daß man "solo" souveräner und selbstbestimmter handeln kann als in einer Gemeinschaft, ist selbstverständlich.

Wer Mitglied einer Gemeinschaft sein will, muss sich anpassen, oder sich darum bemühen, daß seine Wünsche innerhalb der Gemeinschaft mehrheitsfähig werden, oder gehen.

Die Mehrheit der Engländer schwelgte wohl immer noch in nostalgischen Erinnerungen an das "Britisch-Empire" (von 1815 bis 1915 Weltmacht Nr. 1) hielt England wohl für etwas ganz Besonderes, und hatte wohl unterschwellig das Gefühl, daß Europa sich bitteschön eher England anzupassen habe, als umgekehrt.

Ein Großteil der britischen Medien (insbesondere die von Rupert Murdoch) machte immer schon Stimmung gegen die Europäische Gemeinschaft und gegen die Europäische Union, und diese Stimmungsmache fiel angesichts der von vielen Engländern als unerfreulich empfundenen "(Massen-)Einwanderung" bei vielen Wählern auf besonders fruchtbaren Boden.

Der EuGH hat keine Schuld am Brexit, sondern der macht nur seinen Job, und zwar im Großen und Ganzen recht ordentlich.

Mit der Magna-Charta und der Bill-of-Rights war England übrigens einmal Vorreiter für Bürgerrechte.

Heute (bzw. seit den Anschlägen vom 7.7.2005 in London) orientieren sich viele Briten wohl eher am US-Patriot-Act.

Das Vereinigte Königreich profitiert vermutlich unter anderem auch von seiner Mitgliedschaft in den "Five-Eyes-Staaten", deren Netzwerk ein "zu hohes" Maß an Bürgerrechten vermutlich wohl als störend empfindet.

Aber auch diesbezüglich liegt die Verantwortung weniger beim EuGH als vielmehr in London.

Die dort dominiernende Mentalität des "right-or-wrong-my-country" möchte sich wohl nicht den Urteilen höherer Instanzen (insbesondere denen des EuGH und des EMRK) ausetzen. Auch den internationalen Gerichtshof IGH und den IStGH betrachtet man in London wohl zuweilen mit Unbehagen, und womöglich wird man dort demnächst auch noch einen Schritt weiter gehen und auch aus dem Rom-Statut oder sogar aus den Vereinten Nationen austreten.

Das ist alles sehr bedauerlich, denn Institutionen wie die EU und die Vereinten Nationen tragen (wenn auch nicht immer hinreichend effektiv) dazu bei, Macht und Konflikte zu zivilisieren und Konfrontationen und Eskalationen zu vermeiden.

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Gast schrieb:

Die dort dominiernende Mentalität des "right-or-wrong-my-country" möchte sich wohl nicht den Urteilen höherer Instanzen (insbesondere denen des EuGH und des EMRK) ausetzen. Auch den internationalen Gerichtshof IGH und den IStGH betrachtet man in London wohl zuweilen mit Unbehagen, und womöglich wird man dort demnächst auch noch einen Schritt weiter gehen und auch aus dem Rom-Statut oder sogar aus den Vereinten Nationen austreten.

Das ist alles sehr bedauerlich, denn Institutionen wie die EU und die Vereinten Nationen tragen (wenn auch nicht immer hinreichend effektiv) dazu bei, Macht und Konflikte zu zivilisieren und Konfrontationen und Eskalationen zu vermeiden.

Einen Austritt aus den Vereinten Nationen dürfte ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates und eine Atommacht wie GB wohl kaum erwägen, aber Deutschland ist schon einmal aus dem Völkerbund, dem Vorläufer der Vereinten Nationen ausgetreten.

Wenn also eine solche Befürchtung gerade jetzt aus Deutschland kommt, dann allerdings werden nicht nur viele Briten das als völlig außerhalb der Realitäten ansehen. Auch diese  Schwächung der eigenen europäischen Verteidigungsfähigkeit wird noch Folgen für die in der EU verbleibenden 27 Staaten haben.

Diese Überlegung wäre also auch noch m.E. zu erwägen gewesen von einigen nationalen Berufspolitikern des Kontinents, denn sie "zeugt wenigstens von Professionalität, anders als davon, dass der eigene politische und sonstige Horizont mehrheitlich immer am Brett vor dem eigenen Kopf enden muss.", um dieses Zitat noch aufzugreifen.

 

 

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Gast schrieb:

Der EuGH hat keine Schuld am Brexit, sondern der macht nur seinen Job, und zwar im Großen und Ganzen recht ordentlich.

Alleinschuld sicher nicht, deswegen bin ich auch etwas verwundert, daß hier auch Roman Herzog vielleicht schon vergessen wurde.

Dazu möchte ich den ersten Absatz eines Artikels zitieren, der betitelt ist:

Roman Herzog: "Stoppt den Europäischen Gerichtshof!"

"In einem vom Großteil der Medien leider unbeachteten Beitrag in der Montagsausgabe der FAZ (8.9.2008) hat sich Altbundespräsident Roman Herzog scharf gegen die Rechtspraxis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewandt. Herzog, der vor seiner Amtszeit als Bundespräsident jahrelang Richter am Bundesverfassungsgericht und letztlich ab 1987 dessen Präsident war, warnt in seinem Aufsatz vor der exzessiven Rechtsprechung des EuGH, die immer häufiger gesetzgeberische Funktionen erfüllt und den Kompetenzbereich des Gerichtshofes ständig erweitert, während gleichzeitig originäre Rechte der Mitgliedsstaaten ausgehöhlt würden."

http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles/allgemein/roman-herzog-stop...

Davon ausgehend, daß hier auch der ganze Artikel noch gelesen und gewürdigt wird, sind also auch britische Vorbehalte doch nicht völlig unbegründet, und so einfach von der Hand zu weisen.

Auch einen Mangel an Bildung wird doch niemand dem ehemaligen Kultus- und Innenminister eines Bundeslandes, Richter am BVerfG, dann Verfassungsgerichtspräsidenten und späteren Bundespräsidenten vorwerfen können, auch kein "Gast" in diesem Blog. Ich finde es sogar etwas befremdlich, daß in einem Blog von Juristen solche Diskussionen nicht immer ganz ohne ad hominem Vorwürfe geführt werden können.

Davon ausgehend, daß hier auch der ganze Artikel noch gelesen und gewürdigt wird, sind also auch britische Vorbehalte doch nicht völlig unbegründet, und so einfach von der Hand zu weisen.

Genau das meine ich mit "Bildung, Bildung, und noch einmal Bildung"! Der seinerzeitige (herbeigeredete) Konflikt des BVerfG mit dem EuGH ist längst beigelegt. Zwischenzeitlich gibt es (hoffentlich: bekanntlich) auch die EuGRCh, was den seinerzeitigen konkreten Konflikt heute obsolet macht. Letztlich hat Herzog (hoffentlich: bekanntlich) selbst an der EuGRCh mitgewirkt, was seinen Aufschrei gegen den EuGH um so unverständlicher macht. Herzogs Aufschrei ist also (hoffentlich wenigestens jetzt: bekanntlich) nur ein ganz, ganz alter Hut, der nicht mehr ernsthaft "gelesen und gewürdigt" werden muss. Die Zeiten sind schlicht und einfach darüber hinweg gegangen.

Was wir brauchen ist nicht ein Mehr an Kleinstaaterei und neuerliche Sezessionskriege à la Brexit, nur weil die dort auf der Insel weiterhin ihre Sklavenhaltung und Weltmachtssucht etc. wollen, sondern ein modernes vereintes Europa mit noch mehr und wirkungsvolleren supranationalen Institutionen. Nur so kann sich die europäische Einigung auf Dauer wirklich durchsetzen, andernfalls sie wieder zerbröseln wird.

PS: Wenn sie solche Kritik à la Herzog aus heutiger Sicht unbedingt wieder haben und lesen wollen, dann lesen Sie Dieter Grimm, Europa ja - aber welches?, damit Sie sich mangels eigener Leseerfahrungen nicht weiterhin an alten Hüten abarbeiten müssen, sondern einigermaßen (hoffentlich: dann dauerhaft) am laufenden Stand der Dinge sind.

 

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Gast schrieb:

Der seinerzeitige (herbeigeredete) Konflikt des BVerfG mit dem EuGH ist längst beigelegt. Zwischenzeitlich gibt es (hoffentlich: bekanntlich) auch die EuGRCh, was den seinerzeitigen konkreten Konflikt heute obsolet macht. Letztlich hat Herzog (hoffentlich: bekanntlich) selbst an der EuGRCh mitgewirkt, was seinen Aufschrei gegen den EuGH um so unverständlicher macht. Herzogs Aufschrei ist also (hoffentlich wenigestens jetzt: bekanntlich) nur ein ganz, ganz alter Hut, der nicht mehr ernsthaft "gelesen und gewürdigt" werden muss. Die Zeiten sind schlicht und einfach darüber hinweg gegangen.

Auf der Insel aber scheint man das eben anders zu sehen und auch den Ex-Bundespräsidenten so verstanden zu haben.

Gast schrieb:

Was wir brauchen ist nicht ein Mehr an Kleinstaaterei und neuerliche Sezessionskriege à la Brexit, nur weil die dort auf der Insel weiterhin ihre Sklavenhaltung und Weltmachtssucht etc. wollen, sondern ein modernes vereintes Europa mit noch mehr und wirkungsvolleren supranationalen Institutionen. Nur so kann sich die europäische Einigung auf Dauer wirklich durchsetzen, andernfalls sie wieder zerbröseln wird.

PS: Wenn sie solche Kritik à la Herzog aus heutiger Sicht unbedingt wieder haben und lesen wollen, dann lesen Sie Dieter Grimm, Europa ja - aber welches?, damit Sie sich mangels eigener Leseerfahrungen nicht weiterhin an alten Hüten abarbeiten müssen, sondern einigermaßen (hoffentlich: dann dauerhaft) am laufenden Stand der Dinge sind.

Ja sicher, aber eine gemeinsame und wirkungsvolle europäische Verteidigung ist doch auch noch nicht in Sicht, wie auch kein europäischer Bundesstaat, auch nicht mit einer supranationalen Armee, das ist aber der Stand der heutigen Dinge.

Eine noch neuere Meldung als das Buch von Dieter Grimm zeigt ja außerdem diese Schwäche, hier mal besonders exemplarisch bei Deutschland:

"Nur eine der A400M-Maschinen fliegt"

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162001692/Nur-eine-der-A4...

Andere europäische Divergenzen und Unzulänglichkeiten könnte ich außerdem noch sehr viele anführen.

Europa und seine Freiheit und Demokratie und seine Prosperität läßt sich ja nicht alleine nur von Juristen, auch nicht mit der EUGRCh dann auch nachhaltig verteidigen, auch wenn es einige davon noch immer so meinen sollten. Juristisches Spiegelfechten aus einem Elfenbeinturm heraus alleine reicht da vermutlich aber nicht aus.

 

Auf die heutigen weltpolitischen Herausforderungen, auf europäische Grenzveränderungen durch die militärische Okkupation der Krim durch Rußland und von Teilen der Ostukraine durch Separatisten, auch von Rußland militärisch unterstützt, jedenfalls braucht man auch eine glaubhafte europäische Antwort. Die deutschen Juristen und auch Berufspolitiker jedenfalls sind vermutlich noch etwas dabei am Suchen, was auch Rußland oder andere Global-Player wirklich beeindrucken könnte / wird.

Der deutsche Anteil an der Verteidigung ist von den ja der NATO zugesagten 2% des Bruttosozialprodukts auch noch weit entfernt. Auch das Wissen darüber gehört ja noch m.E. zur Bildung.

PS: EuGHCh wollte ich ja schreiben mit einem kleinen u, als Abkürzung für die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (oft verkürzt: EU-Grundrechtecharta; häufige Abkürzungen: GRC bzw. GRCh) wäre eine andere Anmerkung noch für alle Bildungsbeflissenen.

In den gestrigen Meldungen im TV und im HR war jetzt immer von 2% der Staatshaushalte zu hören.

Aber ich habe meine eigenen Informationen dazu aus der FAZ gehabt:

"Aus einer formellen Erklärung vom Freitag geht hervor, dass binnen einem Jahrzehnt die Zielmarke von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreicht werden soll. Derzeit erreichen dieses Ziel nur die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Estland und Griechenland. In den vergangenen Jahren hatten die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben nach Nato-Angaben im Durchschnitt um 20 Prozent zurückgefahren. Russland hingegen verdoppelte seine Ausgaben demnach in etwa."

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nato-staaten-wollen-zwei-proz...

Bin aber immer für jeden Hinweis auf sachliche Fehler dankbar, denn nur wer seine eigenen Fehler kennt, der kann sie auch verbessern und zukünftig noch vermeiden.

Viele Richter allerdings lassen sich nach meinen eigenen Erfahrungen solche Fehler aber sehr ungern nur nachweisen.

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Ob das Buch vom Staatsrechtler Dieter Grimm aber mich wirklich widerlegt, das können ja auch Juristen selber beurteilen, nicht nur ein anonymer "Gast".

Dieser Artikel der Süddeutschen Zeitung jedenfalls spricht nicht für eine Widerlegung.

Zitat daraus:

Bei dem administrativen Durchmarsch, der die Gesellschaft mehr veränderte als jede Revolution, ging klammheimlich der demokratische Prozess verloren. Die Bürger werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Sie können, anders als auf nationaler Ebene, am Zustandekommen von EU-Normen weder passiv noch aktiv teilhaben. Es gibt keinen öffentlichen Diskurs und keine parlamentarische Debatte, nur eine EU-Verordnung mit Gesetzeskraft oder ein EuGH-Urteil mit Bindungswirkung, die wie der Blitz aus heiterem Himmel kommen. In dieser "Verselbständigung der exekutiven und judikativen Organe von den politischen Organen der EU und dem Willen der Mitgliedstaaten" sieht Grimm "das eigentliche Demokratieproblem der EU".

Selbst die europäischen Wahlen schaffen, was das Demokratiedefizit anbelangt, keine Abhilfe. Die Parteien, die der Bürger wählen kann, "sind nicht die Akteure im Europäischen Parlament", "die Fraktionen, die dort als Akteure auftreten, kann man nicht wählen".

http://www.sueddeutsche.de/politik/europa-die-dunkle-seite-1.2883401

Wünsche einen schönen Tag dann noch allen Lesern m/w hier.

Ob das Buch vom Staatsrechtler Dieter Grimm aber mich wirklich widerlegt, das können ja auch Juristen selber beurteilen, nicht nur ein anonymer "Gast".

Sie sollten endlich anfangen, richtig lesen zu lernen! Kein Mensch nhat gesagt, dass das Buch von Grimm Sie widerlegen wird. Ich habe gesagt, dass es sich um ein Buch mit einer "Kritik à la Herzog" handelt, also keine Widerlegung, sondern eine modernere Bestätigung der Thesen Herzogs.

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Gast schrieb:

Sie sollten endlich anfangen, richtig lesen zu lernen! Kein Mensch nhat gesagt, dass das Buch von Grimm Sie widerlegen wird. Ich habe gesagt, dass es sich um ein Buch mit einer "Kritik à la Herzog" handelt, also keine Widerlegung, sondern eine modernere Bestätigung der Thesen Herzogs.

Dazu brauche ich dieses von Ihnen doch erwähnte Buch nicht, weil ich mich auch nicht "weiterhin an alten Hüten abarbeiten" muß, sondern die modernen Herausforderungen mich doch viel mehr interessieren, nicht nur die bereits jetzt schon erwähnten.

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