Sperrfristlänge kann abgesprochen werden!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.12.2016
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2416 Aufrufe

Die ganze Rechtsprechung zur Verständigung ist kaum noch zu überblicken. Interessant aber diese ein paar Monate alte Entscheidung des OLG Nürnberg, die einen echten verkehrsrechtlichen Klassiker betraf, nämlich die Sperrfristdauer. Kann man sich darüber einigen??? Ja, meint das OLG. Die entscheidung ist sehr lang, so dass ich hier nur die Leitsätze einfüge. Sie ist bei BeckRS zu finden und auch so frei im Netz:

1. Gegenstand einer Verständigung vor dem Berufungsgericht kann auch die nachträgliche Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch sein. Hierin liegt keine unzulässige Verständigung über den Schuldspruch oder über einen Rechtsmittelverzicht.

2. Das Verbot einer Verständigung über Maßregeln der Besserung und Sicherung schließt eine Verständigung über Folgeentscheidungen (etwa die Dauer der Sperrfrist beim eventuellen Entzug der Fahrerlaubnis) nicht aus. 

3. Bei der Verständigung über die Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann eine konkrete Dauer in Aussicht gestellt werden. Der Angabe eines Rahmens bedarf es nicht.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15 = BeckRS 2016, 18777

 

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