Anrechnung von Anwesenheitsprämien auf den Mindestlohn

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.12.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2943 Aufrufe

Vor zwei Jahren ist das MiLoG in Kraft getreten. Seitdem wird in einer Vielzahl von Verfahren darüber gestritten, welche Leistungen des Arbeitgebers auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar sind, z.B. Gratifikationen. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob eine tarifvertragliche Anwesenheitsprämie zusätzlich zum Mindestlohn zu gewähren ist oder ob sie dessen Erfüllung (§ 362 BGB) dienen kann:

Eine tarifvertragliche Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, ist regelmäßig geeignet, den gesetzlichen Mindestlohnanspruch zu erfüllen.

Die Funktion des Mindestlohns gebietet es nicht, die Anwesenheitsprämie zusätzlich zu diesem zahlen. Die Anwesenheit bzw. das Tätigwerden am Arbeitsplatz ist mit dem Mindestlohn abgegolten.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. vom 22.11.2016 - 5 Sa 298/15, BeckRS 2016, 74652

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