Regierung beschließt umstrittenes Lohngleichheitsgesetz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.01.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht7|5939 Aufrufe

Das Bundeskabinett hat den unter Federführung von Manuela Schwesig (SPD) erarbeiteten Entwurf eines Lohngleichheitsgesetzes verabschiedet. Er zielt auf die Schließung der zwischen Männern und Frauen diagnostizierten Lohnlücke. Nach Angaben der Ministerin liegt die Lohndifferenz im Durchschnitt bei 21 Prozent. Selbst wenn man herausrechne, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibe – so die Annahmen - noch immer eine Lücke von sieben Prozent im Durchschnitt. Daraus folgert der Gesetzentwurf, dass eine mittelbare Entgeltbenachteiligung bestehe. Folgende konkrete Maßnahmen sind vorgesehen:

Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten. Dieses bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Ferner dürfen zwei weitere Entgeltbestandteile wie Boni oder Dienstwagen erfragt werden können. In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.

Zudem werden private Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu gestalten. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten. Auch hier soll es gewisse Erleichterungen für Unternehmen mit Tarifbindung geben.

Die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig zeigte sich erfreut: Das sei ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke, so Schwesig. Denn nur, wenn man wisse, dass man nicht gerecht bezahlt werde, könne man das verändern. Der Gesetzentwurf, dessen erste Fassung Schwesig schon 2015 vorgelegt hatte, bleibt indes umstritten: Zustimmend äußerte sich beispielsweise der stellvertretende DGB-Vorsitzende Hannack, der das Gesetz als ersten, wichtigen Schritt bezeichnet. Die Neuregelung werde zwar nicht per se zu mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen führen, sagte Hannack im Deutschlandfunk. Sie schaffe aber mehr Transparenz. Dies werde zu einem Kulturwandel in den Unternehmen beitragen. Unionsfraktionsvize Fuchs kritisierte hingegen den Gesetzentwurf. Er sagte der "Passauer Neuen Presse", es handele sich um ein Bürokratiemonster. Die neuen Auskunfts- und Berichtspflichten würden erhebliche Kosten in den Unternehmen verursachen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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7 Kommentare

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Die "Lohnlücke" gehört schon lange geschlossen. Ich weiß wirklich nicht, warum diese "Lücke" trotz der Geltung des AGG immer noch existiert, jedenfalls in den Fällen, in denen der vergleichbare Männerlohn positiv bekannt ist.

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Wenn innerhalb des Betriebes unterschiedliche Löhne gezahlt werden (und der vergleichbare Männerlohn positiv bekannt ist), ist eine Klage nach AGG doch nicht das Problem.

Nur: Wenn Betrieb A in erster Linie Männer für 14 Euro beschäftigt und Betrieb B für die gleiche Tätigkeit mit 11 Euro bezahlt und in erster Linie Frauen beschäftigt, kann da kein sinnvolles Gesetz direkt was gegen machen. Die Frauen hätten ja durchaus die Möglichkeit, sich bei Betrieb A zu bewerben.
Dass die Frauen vielleicht lieber zu B gehen, weil dort die flexibleren Arbeitsbedingungen geboten werden, die es dann leichter machen mit Kind (was ja oft genug an der Frau "hängen bleibt"), ist dann zwar offen für Gesetzgebung - aber das müsste gewollt sein.

Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, soll es nicht Lohngleichheit zwischen verschiedenen Unternehmen herstellen, sondern nur innerhalb ein- und deselben Unternehmens. Insoweit ist nach meiner Ansicht sehr wohl auch das AGG sinnvoll anwendbar.

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Also wenn mit einem Gesetz Ungleichheit wirksam bekämpft werden kann, ist nicht zu verstehen, warum nicht gleich die Schere zwischen arm und reich, zwischen Unterschicht und Oberschicht damit behoben wird. Der Verweis auf Boni und Dienstwagen deutet auf die eigentlichen Adressaten des Gesetzes hin. Es geht insbesondere um Positionen im gehobenen Dienst, Leitungsfunktionen, RepräsentantInnen. Man schreibt die Gesetze praktisch für sich selbst, denkt nur für sich selbst und sonst gar nichts. Die Arbeitnehmerin mit Scheinmindestlohn aus der sogenannten Unterschicht kann sich an ihren zahlfreudigen Arbeitsgeber wenden, falls sie zwischen den 10-Minuten-Arbeitstakten noch Zeit und Nerven dafür hat.  

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Lieber Professor Stoffels,

an die Überschrift müssen Sie noch einmal ran. Hierzulande kann die gegenwärtig keine (formellen) Gesetze beschließen.

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Man kann trefflich darüber streiten, ob man lieber den Teil des Lohnunterschieds angehn sollte, der auf unterschiedlicher Berufswahl und zum Teil auch unterschiedlicher Bewertung der Berufe basiert. Aber eine Erhöhung der Entgelte für Berufe, die traditionell hohen Frauenanteil und für die Verantwortung zu schlechte Bezahlung haben, wie z.B. Kranken- und Altenpflegerinnen oder Kindererzieherinnen würde die öffentliche Hand Geld kosten, also lassen die Politikerinnen lieber die Finger davon.
Wobei es sicherlich nicht falsch ist, sich auch um die 7 % Lohndifferenz zu kümmern, die nicht begründet sind.

Ob man da aber an der richtigen Stelle herumbastelt, halte ich für fraglich. Ein individueller Auskunftsanspruch bei Betrieben ab 200 Mitarbeitern macht eher den Eindruck einer Beschäftigungstherapie für gelangweilte Unternehmer und Betriebsräte.

Ein Highlight an bürokratischem Unfug ist aus meiner Sicht das hier:
Besteht [in einem tarifgebundenen Betrieb] kein Betriebsrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber informiert die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Tarifvertragsparteien nach § 6 Absatz 1 Satz 2 über seine Antwort zu eingegangenen Auskunftsverlangen.

Ich kenne diverse Leute auf beiden Seiten von Tarifverhandlungen. Die freuen sich jetzt schon über den zusätzlichen Papiermüll, den sie abheften dürfen, wenn das so in Kraft tritt. Übrigens: Wer der Meinung ist, falsch eingruppiert zu sein, kann das auch jetzt schon gerichtlich überprüfen. Und wenn die Eingruppierung passt, steht das Entgelt im Tarifvertrag.

Aber wahrscheinlich wird dann bald von den Tarifvertragsparteien zum Beispiel im Handwerk gefordert, dass Dinge wie Auslösungen oder Schlechtwetterzuschläge nicht mehr gezahlt werden sollen, weil ja ganz oft die Männer auf der Baustelle arbeiten und die Frauen im Büro, so dass die Männer auch bei gleicher Eingruppierung durch die Zuschläge am Ende mehr Geld bekommen.

Manche Arbeitgeber suchten bisher vorrangig immer möglichst billige Arbeitskräfte (Frauen, nicht gewerkschaftsgebundene Ausländer, subventionierte Langzeitarbeitslose, subventionierte zu rehabilitierende Strafvollzugsinsassen, Ungelernte, Scheinselbständige, demnächst womöglich auch "Schutzsuchende", ...).

Wenn die Löhne gleichgestellt werden, sorgt das vielleicht für mehr gleiche Chanchen für Alle auf dem Arbeitsmarkt, und beendet vielleicht auch ein Stück weit das Dumpinglohndenken mancher shareholdervalueprofitorientierten Manager.

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