PTB-Stellungnahme: Wie wird die eigentlich im OWi-Verfahren verwertet?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.01.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2226 Aufrufe

Hätte ich auch nicht auf Anhieb gewusst. Das OLG Hamm hat das mal so "by the way" klargestellt:

Abgesehen davon, dass die dienstliche Erklärung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 12.01.2016 selbst im Internet abrufbar ist, konnte angesichts dessen, das sich die maßgeblichen Ausführungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, auf die das Oberlandesgericht Oldenburg seine Entscheidung gestützt hat, in der Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 06.04.2016 wiederfinden und jedenfalls diese Stellungnahme aufgrund ihrer Veröffentlichung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in einer allgemein zugänglichen Quelle als allgemeinkundig angesehen werden kann, diese Stellungnahme ohne vorher vorherige Einführung im Wege des Freibeweisverfahrens bei der Senatsentscheidung herangezogen werden.

OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2016 – 1 RBs 131/15, BeckRS 2016, 20767

Wichtig ist es also zu prüfen, ob die PTB zu einem technischen Thema etwas im Internet veröffentlicht hat. Dann ist alles gut! Hoffen wir`s wenigsten...

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