ZDF-Reporterin scheitert mit Klage für Lohngleichheit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 03.02.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht3|4263 Aufrufe

Das Klageverfahren der ZDF-Reporterin Birte Meier fällt in eine Zeit, in der sich die Blicke einmal mehr auf die existierenden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen richten. Dazu hat vor allem die Gesetzesinitiative von Bundesfamilienministerin Schwesig beigetragen, wenngleich ihr Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ein geteiltes Echo hervorgerufen hat.

Die 45-jährige Fernsehjournalistin Birte Meier arbeitet seit vielen Jahren für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ZDF. Als Redakteurin für das Magazin „Frontal 21“ ist sie „fest-frei“ tätig. Meier ist dabei keine fest angestellte Mitarbeitern des ZDF, hat jedoch einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 40 Wochenstunden vor. Im Vergleich zu ihren festangestellten Kollegen, arbeitet sie vom zeitlichen Umfang her vergleichbar viel. Auch ihre konkreten Tätigkeiten als „fest-freie“ Mitarbeiterin unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Tätigkeiten festangestellter Kollegen.

Nachdem Birte Meier festgestellt hatte, dass sie trotz gleicher Leistung weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, beschwerte sie sich in einem ersten Schritt offiziell beim ZDF. Die Beschwerde jedoch blieb ohne Erfolg. Im April 2015 reichte Meier daraufhin Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin ein. Sie forderte Auskunft über die Gehälter der Kollegen und die Zahlung einer Entschädigungssumme in Höhe von 70.000 Euro. Die Tatsache, dass die männlichen Kollegen von Birte Meier mehr verdienen, war vom ZDF in der mündlichen Verhandlung nicht bestritten worden, wohl aber, dass es sich dabei um eine Diskriminierung handelt. Dem schloss sich jetzt das ArbG Berlin (Urteil vom 1.2.2017 - 56 Ca 5356/15) im Ergebnis an und wies die Klage ab. Für den Auskunftsanspruch fehle eine gesetzliche Grundlage. Auch habe die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden; weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien nicht gegeben. Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschädigungsanspruch nicht zu. In der Urteilsverkündung wies der Vorsitzende zudem darauf hin, dass das höhere Gehalt der männlichen Kollegen mit Freien-Status in der längeren Betriebszugehörigkeit gründe.

Birte Meier hat inzwischen angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Auch in ihrer Redaktion findet Meier Rückhalt. Im Sender soll eine Unterschriftenliste herumgegangen sein, zur Unterstützung der Kollegin. Ein Großteil der Unterzeichnenden sollen Männer sein.

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3 Kommentare

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Bis man bei den Arbeitsgerichten einmal mit Erfolg eine Diskriminierungsklage durchsetzen kann, wird wohl noch übermenschliches an Fortbildungen und Gesetzeskenntnisauffrischung bei den sturen und selbstgerechten Instanzgerichten zu leisten sein, die ihre Hauptaufgabe offenbar darin sehen, das AGG als "Betriebsunfall" ungeschehen zu machen.

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Warum schlimm, schlimm? Es bedarf doch eher der Klärung, was genau "fest-frei" hier eigentlich bedeuten soll. Einen Arbeitsvertrag zu haben ohne angestellt zu sein kenne ich auch nicht, da würde ich gern mehr über das genaue Konstrukt erfahren. Man kann sich auch kein Urteil erlauben, bevor man nicht die genauen Fakten kennt.

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