Uber-Fahrer in Großbritannien sind Arbeitnehmer

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.11.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3764 Aufrufe

Das amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber vermittelt bekanntlich über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen. Dabei hat das Start-Up-Unternehmen in den letzten Jahren Gerichte verschiedener Zweige beschäftigt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht interessiert insbesondere die Frage, ob bei dem Dienst „UberPop“ die privaten Fahrer als (Solo-)Selbständige oder gar als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Die Einstufung als Arbeitnehmer hätte gravierende Folgen: u.a. Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mindestlohnansprüche, Kündigungsschutz etc. Urteile deutscher Gerichte zu dieser Frage sind – soweit ersichtlich - bislang nicht ergangen. Offenbar wird die Selbständigkeit der Fahrer hierzulande nicht ernsthaft in Frage gestellt. Anders ist die Lage in Großbritannien. Nach einem Bericht des „Spiegel“ hat ein Beschwerdegericht in London nun entschieden, dass die Fahrer als Angestellte zu betrachten und damit mindestlohnberechtigt seien. Unternehmensangaben zufolge fahren allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Fahrer für Uber. Es geht um zwei Uber-Fahrer, die bereits im Oktober 2016 vor einem Arbeitsgericht in erster Instanz erfolgreich einen Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn von derzeit 7,50 Pfund (8,50 Euro) pro Stunde eingeklagt hatten (siehe hierzu den Blog-Beitrag vom 3.11.2016). Dagegen legte die US-Firma Rechtmittel ein. Dieses wies das Employment Appeal Tribunal in London nun zurück. Einer der Kläger, Yaseen Aslam, hatte gesagt, Uber-Fahrer seien wegen der hohen Kosten „an die Arbeit gekettet“. Es gebe Fahrer, die im Auto schliefen, und welche, die 90 Stunden pro Woche führen, um dann mit einem Verdienst nach Hause zu kommen, der dem Mindestlohn entspreche. Uber dagegen argumentierte, die große Mehrheit der Fahrer wolle ihre Freiheit und ihr eigener Herr sein. Bei Uber hätten sie die freie Wahl und könnten Arbeitsdauer und Arbeitszeiten selbst bestimmen.

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