Anwaltsverträge können Fernabsatzverträge sein
von , veröffentlicht am 08.02.2018Der BGH hat im Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16 - zu der Frage Stellung genommen, ob der Anwaltsvertrag auch ein Fernabsatzgeschäft sein kann. Der BGH hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass auch Anwaltsverträgen den Regeln für den Fernabsatz unterfallen können und als solche widerrufen werden können. Die gegenteilige Auffassung, wonach die Anwendung des Fernabsatzrechts bei Anwaltsverträgen, bei denen eine persönliche Dienstleistung im Vordergrund stehe, allgemein nicht gerechtfertigt sei, wurde von ihm ausdrücklich abgelehnt. Allerdings zur der BGH in der genannten Entscheidung auch klargestellt, dass ein für den Fernabsatz organisiertes Betriebs- oder Dienstleistungssystem regelmäßig nicht schon dann vorliegt, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz, wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon - und Faxanschlüsse vorhält.
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