Single in der Kuhle

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.08.2018
Rechtsgebiete: Familienrecht1|2888 Aufrufe

Ein Single (und Alleinschläfer) hatte sich ein sog Boxspringbett mit einem gefederten Untergestell, zwei nebeneinanderliegenden Matratzen und einer aufliegenden Matte (Topper) mit den Maßen 1,60 x 2 Meter für 2.000 Euro gekauft.

Nach weniger als zwei Jahren bildete sich in der Mitte des Bettes eine Kuhle, der Schlafkomfort war nach Meinung des Käufers beeinträchtigt.

Der Käufer reichte beim Amtsgericht Mayen Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Dieses wies das Ansinnen ab: Aufgrund des Sachverständigengutachtens stehe fest, dass das Bett selbst nicht mangelhaft sei. In seiner Berufung beim LG Koblenz betonte der Kläger, ein durchschnittlicher Kunde gehe davon aus, ein Boxspringbett auch in der Mitte nutzen zu können. Das suggeriere auch die Werbung des Möbelhauses, bei der eine Single-Frau allein und diagonal auf einem großen derartigen Bett einen Prospekt durchblättere.

Das LG  (Urteil v. 24.8.2018 - 6 S 92/18) wies die Berufung zurück: Das Schlafen auf der Spalte zwischen zwei Matratzen entspreche nicht der üblichen Nutzung eines Doppelbettes. Der Kläger habe gewusst, dass er ein Doppelbett gekauft habe. Zudem zeige die Bettenwerbung "keine typische Schlafsituation". Die Entscheidung des AG Mayen ist somit rechtskräftig.

Die Entscheidung wirft Fragen auf:

  • Was, wenn der Käufer geglaubt hätte, die Bezeichnung Boxspringbett leite sich davon ab, dass Boxer auf ihm ihr beliebtes Seilspringen ausüben?
  • Was ist eine typische Schlafsituation?
  • Ist die Entscheidung auch auf Querschläfer anwendbar?
  • Bis zu welchem Alter (und Gewicht) dürfen Kinder kuhlengefahrlos zwischen Eltern und Großeltern auf der Besucherritze nächtigen?
  • Bedarf es insoweit eines Warnhinweises?
  • Besteht latente Kuhlengefahr, wenn Nichtalleinschläfer die Beiwohnung (§ 1600d II BGB) stets in der Bettmitte des Doppelbettes ausüben? (nicht bedacht von AG Mönchengladbach NJW 1995, 884, das im Lichte dieser Entscheidung zu schlicht zu einer Schnur zum Zusammenbinden von alleinstehenden Betten rät)
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1 Kommentar

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Dass die diagonal drapierte Dame nur ein Serviervorschlag ist, hätte dem Kläger auf einer Motorhaube sicher sofort eingeleuchtet, aber in einem richtigen Bett ist das natürlich komplizierter.

Davon abgesehen verbrachte ich kürzlich im Anschluss an ein großartiges Joan-Baez-Konzert, Open Air am Kölner Dom, meine erste Nacht in einem Boxspringbett. Und hoffentlich auch meine letzte, ich rate dringend ab.

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