Wie aus Franz Ferdinand Ferdinand Franz wird

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.11.2018
Rechtsgebiete: Familienrecht3|3378 Aufrufe

Am 1.11.2018 ist § 45a des Personenstandsgesetzes (PStG) in Kraft getreten. 

Danach kann eine Person mit mehreren Vornamen die Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen. Wer also Franz Ferdinand mit Vornamen heißt, kann erklären, nunmehr Ferdinand Franz heißen zu wollen.

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig. 

Pech hat somit auch derjenige, dessen Eltern die Vornamen mit einem Bindestrich verbunden haben. Aus Karl-Heinz kann kein Heinz-Karl werden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Man sollte es in Zukunft wie der "Adel" machen und seinem Kind eine Unmenge von Vornamen geben, auf dass es sich den genehmsten aussuchen kann, wenn der alte nicht mehr gefällt. So wird dann aus dem bekannten Karl-Theodor von und zu Guttenberg plötzlich ein gänzlich unbekannter Philipp von und zu Guttenberg, der wieder Minister werden kann und alles wird gut...

0

Wenn ich mal Kinder habe, werde ich "Doktor(in)", "Professor(in)", "Prinz(essin) von" und "Botschafter(in) Klasse a. D." unter die Vornamen streuen. Je nach Karrierepfad, Geschlechtsidentität und Persönlichkeit kann das Kind sich dann später die passende karrierefördernde Kombination zusammenstellen.

0

Kommentar hinzufügen