CLOUD Act: Auch die Briten ermitteln jetzt über die Grenze weg

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.02.2019

Den US CLOUD Act hatten wir schon im Blog hier intensiv diskutiert. Im wesentlichen stellt der US CLOUD Act schon bestehende Ermittlungsbefugnisse der US Behörden gegenüber dem Cloud Provider (nicht dem Cloud-Nutzer) nach US-Recht klar, wenn sich die angeforderten Daten außerhalb der USA befinden. Voraussetzung ist, dass der Provider tatsächlich Zugriff auf die dort abgespeicherten Daten hat (s. auch Rath/Spies, Selbst für die Wolken gibt es Grenzen, CCZ 2018, 229 ff.). Ob und wann dieses Verfahren mit der DSGVO in Einklang steht, ist eine offene Frage.  

Großbritannien folgt jetzt den USA: Ein neuer Crime Overseas Production Orders Act 2019 wird es Polizeibeamten und Staatsanwälten ermöglichen, an im Ausland befindliche Daten zu gelangen und Aufzeichnungen anzufordern, die  bei Telekommunikationsanbietern, Mobilfunkunternehmen und Unternehmen einschließlich Cloud-Internetanbietern gespeichert werden. Das Gesetz erhielt am 12. Februar die königliche Zustimmung (assent).  Das Gesetz wurde eingeführt, um der Frustration von Strafverfolgungsbehörden entgegenzuwirken, die schon lange behaupten, dass die derzeitige Methode zur Anforderung von Daten im Ausland durch Rechtshilfeabkommen viel zu lange dauere und eine effektive Untersuchung vereiteln würde.  

Das heißt, dass auch Großbritannien wie die USA das in den Rechtshilfeabkommen (MLATs) vorgesehene Verfahren umgeht. Um dasselbe Thema des Datenzugriffs über die Grenze weg zur Ermittlungszwecken geht es in der E-Evidence VO der EU, die Deutschland wegen zahlreicher Datenschutzbedenken derzeit in der gegenwärtigen Form ablehnt.

Was halten Sie von dieser Entwicklung?

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