EU Company Law Package: Politische Einigung über eine Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 27.03.2019

Vertreter von Rat, Kommission und Europäischem Parlament (EP) haben sich am 13. März 2019 auf einen gemeinsamen Richtlinienentwurf geeinigt, der nun – mit Datum 22. März 2019 – auch im Volltext veröffentlicht wurde.

Der Richtlinienentwurf bildet einen von zwei Teilen des sog. EU Company Law Package, das von der EU-Kommission am 14. April 2018 vorgelegt und seitdem zwischen den Institutionen beraten wurde. Inhaltlich sieht der Richtlinienentwurf zum einen Änderungen der bestehenden Vorgaben zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor (Art. 118 ff. der Gesellschaftsrechtsrichtlinie 2017/1132, derzeit umgesetzt u. a. in §§ 122a ff. UmwG). Zum anderen soll mit neuen Vorgaben zu grenzüberschreitenden Formwechseln und Spaltungen der jüngeren EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit (zuletzt Urteil vom 25. Oktober 2017, C-106/16 – Polbud, hierzu Ulrike Wollenwebers Beitrag vom 26. Oktober 2017) Rechnung getragen werden.

Eine politische Einigung zum zweiten Teil des Company Law Package, der die Einführung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht betrifft, war bereits Anfang Februar erzielt worden (hierzu mein Beitrag vom 8. Februar 2019).

Mit der jetzt erzielten politischen Einigung erscheint es möglich, dass beide Teile des Company Law Package noch vor den EP-Wahlen im Mai 2019 beschlossen werden können. Die letzten EP-Plenarsitzungen, in denen dies geschehen könnte, finden zwischen dem 15. und 18. April 2019 statt. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich 36 Monate (für die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen) bzw. 24 Monate (für die Richtlinie zur Digitalisierung) betragen.

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