Änderungen von BtMG und NpSG treten morgen in Kraft

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 17.07.2019
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|11060 Aufrufe

Morgen, am 18.7.2019, treten Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) in Kraft (BGBl. I, 1083).

1. Zu den Änderungen des BtMG:

In Anlage II des BtMG werden mit CUMYL-4CN-BINACA und CUMYL-5F-PEGACLONE zwei neue synthetische Cannabinoide sowie mit Cyclopropylfentanyl, 4-Fluorisobutyrfentanyl,  Methoxyacetylfentanyl, Ocfentanil, Tetrahydrofuranylfentanyl und U-48800 sechs neue synthetische Opioide als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.

2. Zu den Änderungen des NpSG:

Zugleich wird das im November 2016 neu eingeführte NpSG erstmals geändert. Zum einen erfolgt eine Überarbeitung der bisherigen Stoffgruppen der von 2-Phenethylamin abgeleiteten Verbindungen und der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide.

Zum anderen werden drei weitere Stoffgruppen in die Anlage zum NpSG aufgenommen, nämlich die Stoffgruppen der Benzodiazepine, der von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleiteten Verbindungen und der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen.

Mit der Unterstellung der Stoffgruppe der Benzodiazepine verfolgt der Verordnungsgeber das Ziel, alle bisher neu aufgetretenen „Designer-Benzodiazepine“ zu erfassen, denn seit vielen Jahren gibt es für Benzodiazepine einen Graumarkt, über den zunächst als Arzneimittel zugelassene, seit einigen Jahren aber auch „Designer-Benzodiazepine“ verfügbar sind, die teilweise zwar in Patentschriften oder wissenschaftlichen Artikeln beschrieben wurden, aber weltweit nie eine Zulassung als Arzneimittel erlangt haben (BR-Drs. 238/19, S. 29).

Die Stoffgruppe der von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleiteten Verbindungen erfasst Derivate von U-47700, U-48800 und AH-7921. Hintergrund ist, dass ab dem Jahr 2012 mit U-47700 und AH-7921 in der europäischen Rauschgiftszene erstmals gesetzlich nicht kontrollierte Alternativ-Wirkstoffe aus der Stoffgruppe der N-(2-Aminocyclohexyl)amide als „Ersatz/Ergänzung“ für die „klassischen“ Opiate Morphin und Heroin auftauchten; mittlerweile gibt es Meldungen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten zu Sicherstellungen von fünf weiteren N-(2-Aminocyclohexyl)amiden (BR-Drs. 238/19, S. 34).

Von der Stoffgruppe der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen werden Tryptamin- und LSD-Derivate erfasst, die primär psychedelisch beziehungsweise halluzinogen wirken und von einschlägigen Internet-Handelsplattformen schon länger angeboten werden; sie gewinnen in Szenekreisen zunehmend an Bedeutung als Alternative zu den vom NpSG bereits erfassten von 2-Phenethylamin abgeleiteten Verbindungen (BR-Drs. 238/19, S. 37).

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