Architektenhonorar und das Ende des Preisrechts - zu OLG Celle, 17.7.2019, 14 U 188/18
von , veröffentlicht am 22.07.2019Der EuGH hat bekanntlich mit der HOAI in den Architektenhonorarprozessen jedenfalls dann "kurzen Prozess" gemacht, wenn es um die Unter- bzw. Überschreitung der Höchst- bzw. Mindestsätze geht (vgl. EuGH, 4.7.2019, C 377-17).
Wenige Tage danach schon ist das Urteil des EuGH auch bei den bundesdeutschen Gerichten angekommen. Das OLG Celle hält sich an die entsprechenden Vorgaben.
Der Auftragnehmer könne sich nunmehr nicht mehr auf die Mindestsatzunterschreitung berufen, denn die Gerichte seien verpflichtet, die vom EuGH für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Die Vertragsparteien dürfen also auch ein Honorar unterhalb der Mindestsätze vereinbaren, solange nicht die Grenzen der Sittenwidrigkeit erreicht seien. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht festzustellen. Die Entscheidung des EuGH sei auch in den laufenden Rechtsstreitigkeiten anzuwenden. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig.
Anders als von vielen (auch von mir zunächst btw...) nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des EuGH vermutet ist übrigens nicht die gesamte HOAI "gekippt" worden, sondern nur § 7 HOAI und der dort festgesetzte verbindliche Preisrahmen. Die Auswirkungen auf die Praxis bleibt abzuwarten; der Gesetzgeber wird ohnehin reagieren müssen. Ob und welche Folgen die Entscheidung des EuGH für Regelungen wie etwa das RVG haben wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. M.E. sprechen viele Aspekte dafür, Regelungen wie etwa § 34 RVG (Erstberatungsgebührengrenze) ebenfalls für europarechtswidrig zu erachten.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
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Link zur Entscheidung: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-og&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE222772019
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Service:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
OLG Celle zu Architektenhonoraren: Die Honorar-Untergrenzen der Honorarordnung für Architekten (HOAI) sind nicht mehr anzuwenden. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle und folgte damit dem Europäischen Gerichtshof, meldet community.beck.de (Michael Selk).