Anonymität, Klarnamenpflicht und Meinungsvielfalt im Internet – alles eine Frage der Vertragsfreiheit

von Dr. Sylvia Kaufhold, veröffentlicht am 30.07.2019

Auch hier im Beck-Blog wird immer wieder über den richtigen Umgang mit frucht- und sinnlosen bis hin zu beleidigenden, hetzerischen oder in sonstiger Weise strafrechtsrelevanten Kommentaren diskutiert. Jenseits des NetzDG könnte eines der Mittel der Wahl darin bestehen, den Nutzer zur Nennung seines „richtigen“ Namens bei der Teilnahme an Internetdiskussionen zu verpflichten. Gegen eine solche Klarnamenpflicht wiederum wird eingewandt, „dass der Diskurs im Netz auch und gerade von denjenigen lebt, die unter Pseudonym schreiben. Die anonyme Kommunikation ist ein wesentlicher Aspekt einer freiheitlichen Ordnung, der nicht hilflosen Schnellschüssen geopfert werden darf“ (Buermeyer, NJW-aktuell 26/2019, S. 15).

Die Diskussion verkennt mE den zivilgesellschaftlichen – oder genauer gesagt den vertragsrechtlichen – Charakter des Problems. Sie ist durch eine in ihren hehren Zielen typisch deutsche, im Kern jedoch verfehlte Vorschrift (§ 13 Abs. 6 TMG), in die Irre geleitet. Und zwar zulasten einer für die liberale Gesellschaft grundlegenden Vertragsfreiheit, die faktisch – nicht erst durch das Internet – bis zur Unkenntlichkeit verkümmert ist und kaum noch Fürsprecher zu haben scheint. Die Zurückdrängung des (Standard-)Vertrags als vorrangiges Regelungsinstrument der freiheitlichen Gesellschaft geht bei uns schon so weit, dass wir nicht einmal mehr sein Potential zur Klärung neuer Phänomene zu erkennen scheinen. Das war früher noch anders, wie z.B. das bis heute in Deutschland gesetzlich ungeregelte Franchising und Leasing zeigen. Aber da gab es auch noch kein so starkes Datenschutzrecht, das man aus dem Bereich des öffentlichen Rechts schlicht auf den Privatrechtsverkehr übertragen hat. Kein Wunder, dass dies die Entwicklung eines europäischen Digitalrechts – i.S. eines liberalen Internet- und Datenvertragsrechts – behindert.

Aber zurück zur Klarnamenpflicht. Aus meiner Sicht müssen wir uns zunächst klarmachen, dass „das Internet“ kein Raum ist, der vom Staat (welchem?) beliebig reguliert werden könnte. Die Inhalte, um deren Duldung oder Löschung es bei der Diskussion um eine Klarnamenpflicht geht, werden von Privatunternehmen generiert, verwaltet und verbreitet. Es geht um Plattformen wie Facebook, Twitter oder aber, wie z.B. im Fall des Beck-Blogs, um Verlage und private Blogger, die ihr Verhältnis zu den Nutzern ausschließlich per Vertrag bzw. AGB regeln können, solange der (insbes. europ.) Gesetzgeber kein gesetzliches Vertragsrecht für diesen Bereich vorhält. Somit entscheiden auch die AGB der jeweiligen Plattform, ob für die Einstellung von Inhalten eine Klarnamenpflicht herrscht (so z.B. bei FAZ.net) oder nicht. Ganz einfach.

§ 13 Abs. 6 TMG, der den ominösen Grundsatz der Anonymität im Internet mit erheblichen Folgen auch auf europäischer Ebene normiert, ist in diesem Zusammenhang mE entweder gar nicht einschlägig oder aber ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Erst dieser Grundsatz hat im Übrigen die Haftung für Rechtsverletzungen im Internet faktisch vom Täter auf die Plattformen selbst verschoben und zu einer überbordenden Störerhaftung geführt, der wir nicht nur das NetzDG zu verdanken haben, sondern letztlich auch die Diskussion um Uploadfilter beim Urheberrecht. Zu Recht weist außerdem Pille in seinem grundlegenden Beitrag zum Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit im Internet (NJW 2018, 3545, 3550) darauf hin, „dass das Recht zur anonymen Nutzung des Internets eine nicht gebotene Privilegierung des Online-Bereichs begründet, da „offline“ gerade kein Anspruch darauf besteht, Handlungen anonym vornehmen zu können.“

Lässt die Plattform anonyme/pseudonyme Postings zu, wofür es auch bei Streichung von § 13 Abs. 6 TMG sehr gute Gründe geben kann, ist die nächste Frage, ob sie denselben „Bestandsschutz“ genießen sollten wie namentliche. Auch das ist vorrangig durch Vertrag/AGB zu regeln und mE zu verneinen. Auch wenn man hier die mittelbare Drittwirkung der Meinungsäußerungsfreiheit (insbes. bei der Auslegung einer entsprechenden AGB-Klausel oder ihrer Angemessenheitskontrolle gem. § 307 BGB) berücksichtigt, dürfte man nicht zu einem anderen Ergebnis kommen (s. z.B. OLG Dresden, IWRZ 2019, 37 m. Anm. Kaufhold; NJW-RR 2020, 429; MMR 2020, 626; NJW-RR 2020, 1370; OLG Karlsruhe, MMR 2020, 52). Genau genommen kann eine anonyme öffentliche Aussage, so wichtig sie im Einzelfall sein mag, überhaupt keine Meinungsäußerung sein, jedenfalls keine dauerhaft schützenswerte. Nur wer – nach Beanstandung – zu seiner Meinung steht, kann sie notfalls auch über den Rechtsweg verteidigen. Denn spätestens, wenn er Klage gegen die Löschung einreichen will, muss er zumindest der Plattform gegenüber offenlegen, wer er ist. Alles andere ist eine Frage des Whistleblower-Schutzes.

Nach meiner Meinung wird nur ein vertragsrechtliches Verständnis der Klarnamenpflicht – sowie der Plattformregulierung insgesamt – dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gerecht, der auch im Internet dringend wieder herzustellen ist. Dem steht aber ein Verzicht auf das anerkannte „Know-Your-Customer“-Prinzip (KYC) ausgerechnet im Internet, wie er aus § 13 Abs. 6 TMG folgt, diametral entgegen. Wird den Plattformen die Identifizierung ihrer Kunden (oder zumindest die Auferlegung einer Wahrheitspflicht bei der Registrierung/Namensnennung) umgekehrt zur Pflicht gemacht, dürfte das die Strafverfolgung ganz erheblich erleichtern. Das aber schließt, wie gesagt, die Zulassung einer zunächst anonymen Beteiligung an Internetdiskussionen überhaupt nicht aus, im Gegenteil. Solange der Autor eines anonymen Posts zumindest bei der Plattform mit E-Mail und Klarnamen registriert ist, bleibt er kontrollierbar – auch für die Staatsanwaltschaft. Einen solchen Fall der anonymen Beteiligung durch einen registrierten Nutzer betraf auch das Urteil des BGH vom 23.6.2009 zur Zulässigkeit von Lehrerbewertungen im Internet (NJW 2009, 2888) aus dessen Rn. 38 daher zu Unrecht abgeleitet wird, dass die Internetnutzung in jedem Fall absolut anonym ermöglicht werden müsse.

Jedenfalls ist es ärgerlich, wenn die Politik schon wieder aufgeregt über eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks (insbesondere) auf Rechtsextreme, neue Auskunftsansprüche und sonstige Scheinlösungen diskutiert, ohne das eigentliche Hindernis überhaupt zu erkennen oder klar zu benennen: Der angeblich so fundamentale Anonymitätsgrundsatz im Internet, der nicht nur falsche Signale setzt, sondern auch jede vertragsrechtliche Lösung konterkariert. Ohne eine Streichung von § 13 Abs. 6 TMG, dessen Regelungsziel in der Offline-Welt absolut indiskutabel wäre und der technisch sowie durch die DSGVO nach wohl h.M. ohnehin überholt ist, werden zusätzliche Polizeibefugnisse, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Auskunftsansprüche auch dann keinen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte bringen, wenn – wie jetzt wieder von der FDP gefordert – auch datenschutzrechtliche Hindernisse zweifelsfrei beseitigt sein sollten (vgl. BGH vom 1.7.2014, NJW 2014, 2651 Rn. 8; s. aber bereits §§ 14 Abs. 3 und 4 TMG, 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG).

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206 Kommentare

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Gut, Sie wollten die Langfassung, Sie bekommen die Langfassung: Auch bei WP gibt es eine hervorragend organisierte AfD-Seilschaft. Und das sind alles andere als dumme Leute. Jedenfalls hatte es die besagte AfD-Seilschaft damals schon gemanagt, mich lebenslang (im WP-Sprech "infinit") zu sperren. Das heißt nach den WP-Regularien tatsächlich, dass ich als Person in der dt. WP nichts mehr schreiben darf. (Es bleibt dabei aber alles, was der Betreffende auf WP jemals geschrieben hat, als integraler Bestandteil der WP-Artikel erhalten, es wird also nichts rückwirkend aus den WP-Artikeln entfernt.) Es ging damals bei meinem Text, der mir hier immer wieder vorgehalten wird,  darum, von einem Admin meine Entsperrung zu erzielen. Das gelang mir damals auch. Ich schrieb noch ein paar Jahre lang auf WP, bis ich dann am 1. Mai diesen Jahres endgültig gesperrt wurde. Denn, wie gesagt, die AfD-Seilschaft bei WP sind keine dummen Leute. Die genaue Begründung, oder besser gesagt, der genau Vorwand, ist mir allerdings schleierhaft, diese Frage ist ja auch bei einem Vorwand zweitrangig. Vielleicht noch eine kleine Erklärung, was WP unter "Vandalismus" versteht (weil mich ein anonymer Gast schon x-mal darauf angesprochen hat): Das heißt nicht, dass meine Texte fachlich schlecht gewesen wären, sondern das heißt lediglich, dass ich zu irgend einem anderen Wikipedianer im weitesten Sinne unfreundlich gewesen bin. Dieser Vorwurf stimmt in der Tat, ich war zu anderen Wikipedianern tatsächlich "wiederholt unfreundlich". Umgekehrt hat mich z.B. mal ein ranghoher Wikipedianer als (soweit mich meine Freudsche Verdrängung nicht trügt) "Psychopathen" bezeichnet, ohne dass dem ranghohen Wikipedianer deswegen irgend etwas passiert wäre. Wollen Sie noch mehr über das Innenleben der WP wissen oder reicht Ihnen das?   

Jedenfalls hatte es die besagte AfD-Seilschaft damals schon gemanagt, mich lebenslang (im WP-Sprech "infinit") zu sperren.

Wer so etwas behauptet, sollte es auch belegen können. Man hat Sie nicht wegen angeblich AfD-feindlicher Positionen etc. gesperrt, sondern zutreffend wie folgt (vgl. hier):

"Es handelt sich hier meiner Überzeugung nach um einen Man on a Mission: Erwin bricht mutwillig ständig unsere Grundregeln und pöbelt immer wieder, siehe Sperrlog. Der Benutzer ist der Portaldiskussion Recht als problematisch bekannt und war dort immer wieder Thema (zuletzt hier, siehe die Suche). Seine Mitarbeit beschränkt sich seit Jahren darauf, den persönlichen Anliegen eines Rechtsanwalts hier Geltung zu verschaffen, begonnen damit, dass er versucht hat, bei Heribert Prantl (Disk.) und Thomas Fischer (Disk.), die sich jeweils geweigert haben, die ihnen zugespielten Storys dieses Rechtsanwalts zu veröffentlichen, grotesk unlautere Kritik einzubauen. Und das setzt sich darin fort, dass er versucht, die Beiträge dieses Rechtsanwalts in allen möglichen Artikeln unterzubringen (siehe seine letzten Beiträge mit der Canvassing-Aktion bei verschiedenen Benutzern, die die ausführlichen Kommentare ebendieses Rechtsanwalts unter den sehr knappen Beck-Blog-Beiträgen hier pushen soll; siehe auch den Einbau des Aufsatzes Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren in verschiedensten Artikeln, ohne dass dem Aufsatz sonderliches akademisches Gewicht zukäme). Warum das Verhalten des Benutzers viele Regeln dieses Projekts verletzt, ist ihm vielfach erklärt worden, ohne dass jemals eine Verhaltensänderung erkennbar gewesen wäre. Er kann auch ausgesucht höflich sein, das sollte aber nicht über die steten Regelverletzungen hinwegtäuschen. Belege gäbe es zuhauf. Ich plädiere für eine dauerhafte Sperrung."

Das heißt nicht, dass meine Texte fachlich schlecht gewesen wären...

Doch, s. o.

Umgekehrt hat mich z.B. mal ein ranghoher Wikipedianer als (soweit mich meine Freudsche Verdrängung nicht trügt) "Psychopathen" bezeichnet, ohne dass dem ranghohen Wikipedianer deswegen irgend etwas passiert wäre. Wollen Sie noch mehr über das Innenleben der WP wissen oder reicht Ihnen das?   

Ich kann mich nicht erinnern, das irgendwo bei Wikipedia gelesen zu haben. Beleg? Beweis? Wer so etwas behauptet, sollte es belegen können.

Wenn Wikipedia wirklich schlecht mit Ihnen verfahren ist, wie Sie angeben, frage ich mich, warum Sie Wikipedia dann trotzdem ständig in fast jedem Ihrer Posts zitieren, was doch sehr dafür spricht, dass Sie Wikipedia für seriös halten und Ihre obigen Vorwürfe nur vorgeschoben sind.

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Ebenjener Wikipedianer, der die oben wiedergegebenen (den Sachverhalt verzerrenden) Zeilen verfasst hat, ist ein prominentes Mitglied ebenjener AfD-Seilschaft innerhalb der dt. WP.  

...ist ein prominentes Mitglied ebenjener AfD-Seilschaft innerhalb der dt. WP.  

Was zu beweisen wäre. Ich glaube Ihrer AfD-Theorie so unbesehen überhaupt nicht, insbes. auch deshalb, weil Wikipedia über die AfD recht abschätzig schreibt: "Die Alternative für Deutschland (Kurzbezeichnung: AfD) ist eine rechtspopulistische, in weiten Teilen rechtsextreme politische Partei in Deutschland". Das klingt überhaupt nicht nach AfD-Seilschaft und AfD-Lastigkeit, denke ich, sondern eher nach AfD-Gegnerschaft. Und Sie haben auch noch nicht erklärt, warum Siebekanntlich  ständig Wikipedia zitieren, wenn Wikipedia angeblich AfD-lastig ist. Sie haben überhaupt keinen Sinn dafür, dass Sie sich ständig selbst widersprechen, was Sie insgesamt völlig unglaubwürdig macht, wie jeder Jurist weiß...

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Ich sprach von der AfD-Seilschaft innerhalb der WP, das heißt nicht, dass sämtliche WP-Artikel im Sinne der AfD geschönt sind. 

Die Pointe an den o.a. Zeilen ist: Wenn man den wahren Sachverhalt kennt, kann man zwar in Umrissen erkennen, dass damit der Rechtsfall, den ich seit Jahren bearbeite, gemeint ist. Der Text ist aber von dem besagten AfD-Mann derart manipulativ-verzerrend abgefasst, dass man einen völlig anderen Eindruck von der Sache gewinnt und gewinnen muss, als es der Wahrheit entspricht. Mit diesem verzerrend-manipulativen Text hat also der besagte AfD-Mann politisch genau das erreicht, was er erreichen wollte: Mit seinem Text hat er mich und meine berufliche Arbeit diskreditiert.     

Der Wikipedianer hat zu dem "Rechtsfall, den Sie seit Jahren bearbeiten" genau das gesagt, was richtigerweise dazu zu sagen ist und wie auch ich Ihre Sperre begründen würde, wenn es hier eine Sperre gäbe:

Es handelt sich hier meiner Überzeugung nach um einen Man on a Mission: Erwin bricht mutwillig ständig unsere Grundregeln und pöbelt immer wieder, siehe Sperrlog. Der Benutzer ist der Portaldiskussion Recht als problematisch bekannt und war dort immer wieder Thema (zuletzt hier, siehe die Suche). Seine Mitarbeit beschränkt sich seit Jahren darauf, den persönlichen Anliegen eines Rechtsanwalts hier Geltung zu verschaffen, begonnen damit, dass er versucht hat, bei Heribert Prantl (Disk.) und Thomas Fischer (Disk.), die sich jeweils geweigert haben, die ihnen zugespielten Storys dieses Rechtsanwalts zu veröffentlichen, grotesk unlautere Kritik einzubauen. Und das setzt sich darin fort, dass er versucht, die Beiträge dieses Rechtsanwalts in allen möglichen Artikeln unterzubringen (siehe seine letzten Beiträge mit der Canvassing-Aktion bei verschiedenen Benutzern, die die ausführlichen Kommentare ebendieses Rechtsanwalts unter den sehr knappen Beck-Blog-Beiträgen hier pushen soll; siehe auch den Einbau des Aufsatzes Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren in verschiedensten Artikeln, ohne dass dem Aufsatz sonderliches akademisches Gewicht zukäme). Warum das Verhalten des Benutzers viele Regeln dieses Projekts verletzt, ist ihm vielfach erklärt worden, ohne dass jemals eine Verhaltensänderung erkennbar gewesen wäre. Er kann auch ausgesucht höflich sein, das sollte aber nicht über die steten Regelverletzungen hinwegtäuschen. Belege gäbe es zuhauf. Ich plädiere für eine dauerhafte Sperrung.

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Der Text von dem AfD-Mann ist (sprachlich) sehr geschickt gemacht: Denn es würde viele Seiten verschlingen, Verzerrung für Verzerrung, Manipulation für Manipulation, richtigzustellen. Und am Ende sähe die seitenlange Richtigstellung dann doch nur wie ein gequälter Verteidigungsversuch aus. Wie gesagt: Meine Hochachtung vor den sprachlichen Fähigkeiten des betreffenden AfD-Mannes bei WP.  

Alles, was unbestreitbar richtig ist, ist für Sie immer nur "sehr geschickt gemacht". Das gilt für den BayVerfGH, dessen Entscheidungenangeblich nur "geschickt gemacht" sind ebenso wie die Begründung Ihrer Wikipedia-Sperre, die auch nur "sehr geschickt gemacht" wurde. Im Zweifel ist alles, was gut begründet ist, immer auch inhaltlich richtig! Was überzeugend ist, ist auch richtig.

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Nein, da haben Sie sich in beiden Fällen zu wenig mit der Materie beschäftigt. Wenn Sie sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hätten, hätten Sie festgestellt, dass es sich in beiden Fällen um Lug und Trug handelt. 

Und auch Ihr Diktum von wegen "unbestreitbar richtig" scheint mir des Überdenkens würdig zu sein. 

Der Vandalismusvorwurf bezog sich doch nicht (nur) auf "Unfreundlichkeiten", sondern auch darauf, dass Sie Fundstellennachweise in anderen WP-Artikeln nach eigenem Gutdünken neu (nämlich alphabetisch) sortiert haben, wenn ich die Diskussion auf WP recht verstehe?

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Der Verlauf dieser "Diskussion" ist ein schönes Beispiel dafür, warum es richtig ist, die Klarnamenspflicht lieber heute als morgen einzuführen. Denn solange, wie bei den beiden vorstehenden Kommentaren anonyme Nutzer willkürlich irgendwelche Textpassagen aus dem Zusammenhang reißen können, um damit ihre blöden Lügen zu "belegen", wird es anonymen Nutzern möglich sein, jede sachliche Diskussion auf beck-blog zu ruinieren. Denjenigen Autoren auf beck-blog aber, die, wie ich, ihr Gesicht zeigen, bleibt dann gar nichts anderes übrig, als den Versuch zu unternehmen, den immer neuen, blöden Lügen auf irgendeine Weise entgegenzutreten. Das aber ist ein Kampf, den man nicht gewinnen kann. Denn natürlich ist es ein Leichtes, aus der Anonymität heraus, immer neue blöde Lügen zu lancieren, ohne dabei irgendein Risiko, irgendeine Verantwortung übernehmen zu müssen. 

Die angeblichen "blöden Lügen" sind keineswegs "aus dem Zusammenhang gerissen", sondern vollständig und mit Belegen zitiert. Es handelt sich also keineswegs um "blöde Lügen", sondern um blöde Wahrheiten, weil es Ihnen ganz einfach wieder einmal nicht passt, dass man Sie wieder einmal erwischt hat. Und was hat das mit der Klarnamenspflicht zu tun? Wollen Sie mich wegen dieser "blöden Wahrheiten" etwa belangen und/oder gleich verklagen, wie Sie es seit Jahren ständig (aber zum Glück erfolglos) mit der bayer. Justiz versuchen, die Ihnen einfach nicht nachgeben will, ebenso wenig, wie ich Ihnen nachgeben will und nachgeben werde. Da wird also keine "sachliche Diskussion ruiniert", da wird vielmehr für eine sachliche Diskussion gekämpft, die Sie zugunsten Ihrer eigenen Person unter Einsatz aller ersichtlich unlauterer Mittel (hier und auf Wikipedia etc.) vernichten wollen (vgl. Wikipedia oben).

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Nein, es sind Ihre, in bester AfD-Technik, frei erfundenen Behauptungen. Und ja, sobald ich Ihre Identität feststellen kann, überziehe ich Sie, um Sie vom Lügen abzuhalten, mit Strafanzeigen.  

Nein, es sind Ihre, in bester AfD-Technik, frei erfundenen Behauptungen. Und ja, sobald ich Ihre Identität feststellen kann, überziehe ich Sie, um Sie vom Lügen abzuhalten, mit Strafanzeigen.  

Endlich zeigen Sie Ihr wahres Ich! Sie wollen nichts anderes, als sachliche und vielfach belegte Kritik an Ihrer Person und Ihren Meinungen auch mit Mitteln des Strafechts unterbinden. Das wäre zwar natürlich von vorneherein völlig unzulässig und unbegründet, aber immerhin äußerst nervig. Und genau darauf kommt es Ihnen an: So lange zu nerven, sei es die bayer. Justiz oder ich, bis man nachgibt. Das wird Ihnen aber weder bei der bayer. Justiz noch bei mir gelingen.

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Nun, offenbar sind Sie juristisch so weit im Bilde, dass Sie positive Kenntnis davon haben, dass Sie mit einer ganzen Reihe Ihrer Äußerungen die Straftatbestände der §§ 185 ff StGB erfüllen, darunter auch einige Fälle, die ich unter § 187 StGB (Verleumdung) subsumieren würde. Meinen Sie nicht auch, angesichts dessen sei es mein gutes Recht, mich gegen die Flut Ihrer Beleidigungen und Verleumdungen mit den Mitteln des Strafrechts zur Wehr setzen zu können? 

Können Sie nicht lesen? Ich habe doch oben ausdrücklich gesagt:

Das wäre zwar natürlich von vorneherein völlig unzulässig und unbegründet...

Woher nehmen Sie daraus meine "positive Kenntnis davon, dass ich mit einer ganzen Reihe Ihrer Äußerungen die Straftatbestände der §§ 185 ff StGB erfülle"? Ich fürchte, Ihnen ist nicht mehr zu helfen...

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Können Sie nicht lesen? Ich habe doch oben ausdrücklich gesagt:

Das wäre zwar natürlich von vorneherein völlig unzulässig und unbegründet...

Woher nehmen Sie daraus meine "positive Kenntnis davon, dass ich mit einer ganzen Reihe Ihrer Äußerungen die Straftatbestände der §§ 185 ff StGB erfülle"? Ich fürchte, Ihnen ist nicht mehr zu helfen...

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Nun, auf Ihr juristisches Erkenntnisvermögen kommt es tatsächlich nicht an, soweit es um die Strafbarkeit Ihrer Äußerungen in Hinblick auf die §§ 185 ff StGB geht. Allmählich gewinne ich auch immer mehr den Eindruck, dass Sie wohl keinerlei juristische Vorbildung aufweisen können. Dieser Umstand vermag aber Ihre unverschämten Äußerungen in keiner Weise zu entschuldigen.  

Sie machen sich lächerlich! Was Sie in Ihrem verblendeten Egoismus "unverschämt" nennen, ist – vielfach belegte – grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit. Wenn Sie wollen, dass solche "blöden Wahrheiten" über Sie nicht mehr verbreitet werden, dann benehmen Sie sich anders, zeigen Sie Einsicht und versprechen Sie Umkehr.

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Darum geht ja gerade aktuell die Diskussion: Es geht darum, ob das Mäntelchen "Meinungsfreiheit" es ermöglichen soll, dass aus der Anonymität heraus beliebig beleidigt und verleumdet werden darf, ohne hierfür jemals irgendeine (strafrechtliche) Verantwortung übernehmen zu müssen. 

Hier wird nicht "beleidigt und verleumdet", sondern (beleghaft) kritisiert, was für Sie zwar möglicherweise "blöde Wahrheiten" sein dürften, aber kein Grund, sich bei der Staatsanwaltschaft zu beschweren, so gerne Sie das als Ihre Lieblingsbeschäftigung auch immer tun würden, um hunderte – wiederum völlig aussichtsloser – neuer Prozesse anzuzetteln, wozu man Ihnen aber hier nicht die Hand reichen wird.

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Nein, Sie erfüllen schlicht die §§ 185 ff StGB. 

Herr Würdinger, auch wenn Sie den Namen des Gastes doch noch erfahren würden, dann reicht das, was er geschrieben hatte, soweit es mir jedenfalls bekannt ist, doch m.E.  nicht aus für eine strafrechtliche Verurteilung. Er könnte ja auch noch immer sagen, dass sein Account bzw. Computer gehacked wurde oder andere solche Einwände erheben, wie das auch in anderen Fällen schon erfolgreich gemacht wurde. Diese Strafanträge würden vermutliche mal alle ergebnislos zu einer Einstellung des Verfahrens führen, oder es würde gleich von der StA, z.B. wegen Geringfügigkeit abgewunken werden. Und Ihr KLEV- und EEV-Begehren wird ebenfalls erfolglos bleiben.

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Das könnte tatsächlich die weitere Entwicklung des jeweiligen Verfahrens sein, das ist richtig. Aber ich möchte wenigstens die Gelegenheit erhalten, meine Rechte als Verletzter strafrechtlich geltend machen zu können. Dies auch als "Abschreckung" in dem Sinne, dass es eben nicht mehr so ohne weiteres möglich sein soll, aus der Anonymität heraus beliebig beleidigen und verleumden zu können. 

..."Abschreckung" in dem Sinne, dass es eben nicht mehr so ohne weiteres möglich sein soll, aus der Anonymität heraus beliebig beleidigen und verleumden zu können.

Genau dafür gibt es die Anonymität. Anonymität im Netz bedeutet in allererster Linie Schutz (Sascha Lobo), nämlich Schutz vor Leuten wie Ihnen. Das Internet ist nicht dazu da, verblendeten Egoisten Stoff für ewigen juristischen Kleinkrieg zu liefern, der einem schlicht die Meinungsfreiheit verleiden soll, bis man sie sich endlich abgewöhnt hat.

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Unbeabsichtigt bestätigen Sie damit gerade die Richtigkeit dessen, was ich sage. 

Nein. Ich bestätige und verteidige die Meinungsfreiheit vor Agggressoren wie Ihnen, die sie alleine zugunsten egoistischer Motive vernichten wollen. Und ich fühle mich in guter Gesellschaft, insbes. auch des Bundesverfassungsgerichts, das übrigens Ihre Verfassungsbeschwerden regelmäßig ohne weitere Begründung nicht annimmt, woraus man entnehmen kann, wie schlecht es um Ihre juristische Qualifikation bestellt ist...

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Nein, gerade mit Ihrem Verhalten bringen Sie die Meinungsfreiheit in Misskredit. 

...weil belegte, aber Ihnen nicht genehme, bzw. unangenehme, "blöde Wahrheiten" nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sind, gell?

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Lügen, Beleidigungen i.S.d. § 185 StGB und Verleumdungen i.S.d. § 187 StGB, so wie von Ihnen ständig benutzt, liegen nicht im Schutzbereich des Art. 5 GG und des Art. 10 EMRK, das ist richtig. 

Wer in eigener Sache mal die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz in Richtung Meinungsfreiheit verschoben hat, der muss doch m.E. damit rechnen, dass sich das auch mal später noch gegen ihn selber richten kann.

Das hätte man (Herr Würdinger) sich eben dann doch vorher etwas besser  überlegen müssen.

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Vielleicht kann in dem Zusammenhang mal der Kollege Dr. Michael Heuchemer berichten, wie begeistert die StA da die Täter ermittelt.

Zitat aus seiner Website:

WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.

 

Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.

 

Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!

Da wären die Erfahrungen des Kollegen von Herrn Würdinger doch auch noch hier mal sehr interessant.

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Ich schließe mich den zutreffenden Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Michael Heuchemer an. Dieser Text (der mir bisher noch nicht bekannt war) ist im übrigen der beste Beweis dafür, dass es richtig ist, auf beck-blog die Klarnamenspflicht einzuführen. 

Die Privatautonomie eignet sich in keiner Weise, internetbedingte Problematiken zu lösen. Schutz bekommt der "normale" Bürger nur und ausschließlich vom Staat oder Staatenvereinigungen. Und da hakt es. De facto können Private wie Mark Zuckerberg mache, was sie wollen. DAS ist das Problém.

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Nein, das Problem ist der Missbrauch des Art. 5 GG.

Da gibt es aber eine Grauzone. Was strafrechtlich gerade noch ohne eine Ahndung dann in höherer Instanz am Ende durchging, ist meiner Meinung nach eben kein guter Gebrauch mehr der Meinungsfreiheit. Auch wenn Herr Würdinger das anders sieht. Sachauseinandersetzungen können auch anders geführt werden, suaviter in modo eben.

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Bei dem Freisler-Vergleich kämpfte ich im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um mein Recht. Ich hatte dabei auch darauf geachtet, dass meine Äußerungen Akteninhalt blieben und nicht an die Öffentlichkeit drangen. Das ist eine völlig andere Konstellation als diejenige, die wir hier jeden Tag auf beck-blog erleben, nämlich dass anonyme Teilnehmer, ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen "mal so richtig die Sau rauslassen"

Dann ist es sicherlich nur ein Versehen, dass Sie öffentlich und unter Klarnamen in Ihrem Profil den Präsidenten des BayVerfGH einen "Ganoven in Richterrobe" und mich im Blog als "debilen Trinker" und als "anonymen Alkoholiker" bezeichnen, oder?

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Nein, das war kein Versehen.

Na also! Sie sind ein Beleidigungskrimineller unter Klarnamen!

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Oh, bitte noch mehr von diesen köstlichen Stilblüten!

Was Stil und Aussage angeht, würde ich mich gerne der Äußerung von Henning Ernst Müller anschließen, wie sie in der SZ zur Klarnamenspflicht zitiert wird:

"Wegen des großen Gefahrenpotenzials im Straßenverkehr bin ich übrigens für Klarnamenpflicht: Der Name des Fahrers ist gut sichtbar im oberen Drittel der Heckscheibe anzubringen. Ähnliches sollte aus Gleichheitsgesichtspunkten auch für Fahrräder und Fußgänger gelten."

Ich denke aber, man muss gut wissen, wem gegenüber und in welchem Umfeld man sich in dieser Weise äußert.

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Haben Sie bitte einen Link oder eine sonstige Fundstelle?

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Nun, da haben Sie nicht verstanden, warum es richtig ist, dass sich ein seriöser juristischer Blog gegen Störungen der Diskussionen zur Wehr setzt. 

Nun, da haben Sie nicht verstanden, warum es richtig ist, dass sich ein seriöser juristischer Blog gegen Störungen der Diskussionen zur Wehr setzt. 

Doch, das habe ich schon verstanden, damit nämlich Sie unbehindert Ihre absurden Meinugen vertreten können und niemand Ihre Kreise stört, also nach Ihrem eigenen Motto: Was ich sage ist richtig, was die anderen kritisieren, ist nur eine Störung und eine Beleidigung!

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Da haben Sie das Wesen einer Diskussion nicht ganz zutreffend wiedergegeben. 

Das Problem an dem Vergleich mit dem Straßenverkehr liegt darin, dass sich die Teilnehmer an der Kommunikation im Internet - im Prinzip zu Recht! - auf Art. 5 GG, Art. 10 EMRK stützen können, was bei einer Teilnahme am Straßenverkehr eben gerade nicht der Fall ist. Das bedeutet, dass der Vergleich mit dem Straßenverkehr eben gerade das Kardinalproblem unbeantwortet lässt, ab welcher Schwelle man von einem Missbrauch des Art. 5 GG, Art. 10 EMRK sprechen muss. 

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