Erledigungsgebühr auch bei Erledigungserklärung nach Teilerfolg

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 20.09.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2232 Aufrufe

Die reichhaltige Kasuistik in der Frage, ob eine Erledigungsgebühr angefallen ist, hat das LSG Bayern mit seinem Beschluss vom 08.08.2019 - L 12 SF 231/15 - bereichert, in dem es sich auf den Standpunkt stellte, eine Erledigungsgebühr nach VV 1006 RVG entstehe auch dann, wenn der Rechtsanwalt nach einem Zwischenerfolg ein (telefonisches) Gespräch mit der Klagepartei führt, um die Erfolgsaussichten der Weiterführung eines Klageverfahrens in Abwägung zu einer unstreitigen Erledigung nach einem Teilerfolg zu erörtern.

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