Rechtsanwältin Pia Löffler berät in München aber auch deutschlandweit vor allem im Urheberrecht und Medienrecht - also z.B. im Internetrecht, Fotorecht, Musikrecht, Filmrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Lizenzrecht, etc. Dem Musikrecht gilt dabei die persönliche Leidenschaft von Pia Löffler.

 

Angeboten wird z. B. Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen, Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen sowie Klärung von Bild- und Musikrechten. Beraten werden Einzelpersonen ebenso wie Unternehmen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Pia Löffler im Medienrecht und Urheberrecht ist dabei auch die erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografen, Webdesigner, Grafiker, etc.

Darüber hinaus bietet die Kanzlei auch Beratung im Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Kooperationsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.) und gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht etc.) an. Das Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht richtet sich an etablierte kleine und mittlere Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen, aber auch an Startups und Existenzgründer.

Für Unternehmen, die über keinen eigenen Syndikusanwalt verfügen, existiert für den tagtäglichen Beratungsbedarf ein spezielles Beratungsmodell mit bedarfsgerechtem Kostenmodell. Dieses Modell ermöglicht, rechtliche Fragen aus dem Unternehmensalltag kurzfristig und ohne großen Aufwand zuverlässig beantwortet zu bekommen.

Neben der klassischen Rechtsberatung bietet Pia Löffler deutschlandweit für Unternehmer, Behörden, Vereine und Schulen, Online- und Offline-Netzwerke, Startup-Communities und alle Interessierten Wokshops und Vorträge und interne Schulungen im Medienrecht zu unterschiedlichen Themen an. Auf Anfrage prüft Rechtsanwältin Löffler auch bereits vorhandenes Material (Website, Pressematerial etc.) auf Urheberrechtsverletzungen etc. und bezieht vorhandenes Material in Workshops und Schulungen ein.

 

Philosophie: 

 

"Als Anwältin sehe ich mich in erster Linie als Beraterin meiner Mandanten und berate unter dem Motto "Probleme lösen - Ideen machbar machen". Mit diesem Ansatz hatte ich mich bereits nach meiner Ausbildung in der Musikindustrie beworben - und habe dieses Motto in der Selbstständigkeit mehr denn je zum Leitgedanken meiner Arbeit gemacht."

 

 

Rechtsgebiete: 

 

Urheberrecht, Urhebervertrgsrecht, Medienrecht, Musikrecht (auch Klassik/klassische Musik) Fotorecht, Filmrecht, Verlagsrecht, Bildrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Lizenzrecht, Urheberlizenzrecht, Internetrecht, Social Media und Recht, Werberecht

 

 

Mandate: 

 

Urheberrecht: 

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  • Verträge zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. Bilder, Texte, etc. (Vervielfältigung, Verbreitung, Online-Verwertung etc.)
  • Prüfung der "Werk-Eigenschaft" iSd § 2 I UrhG, also der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer kreativen Leistung (Text, Bild etc.)
  • Abgrenzung des urheberrechtlichen Schutzes (nicht eintragungsbedürftig) zu den gewerblichen Schutzrechten (in der Regel eintragungsbedürftig)
  • Schutzstrategien für bestehende Rechte (z.B. Hinterlegung von Werken zum Prioritätsnachweis)
  • Prüfung von freien Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke (erlaubnisfreie Verwendung wie z.B. Zitatrecht/Zietierfreiheit etc.) und Einholung von Zustimmungen (z.B. Bearbeitung)
  • Website-Check bzw. Promotion-Check, d.h. Prüfung von Webseiten und/oder Promotion-Material auf abmahnbare Rechtsverstöße (Urheberrecht, Telemediengesetz etc.) auch für Social Media
  •  

Musikrecht

  • Künstlerexklusivvertrag, Bandübernahmevertrag, "Künstlerquittung"
  • Produzentenvertrag, "Produzentenquittung"
  • Remixvertrag, Synchronisationsvertrag, Sample-Lizenzvertrag
  • Override-Vereinbarung
  • Vertriebsvertrag, Labelvertrag
  • Bookingvertrag, Auftrittsvertrag
  • Künstlermanagementvertrag
  • Mitschnitts- und Senderechtsvertrag für Live-Produktionen
  • Agenturvertrag
  • Veranstaltungsvertrag
  • Videoproduktionsvertrag
  • Co-Produktionsverträge
  • Reaktivierung "gestrichener" Aufnahmen, d.h. Reaktivierung von Aufnahmen (Rückkauf, Rücklizenzierung, Reaktivierung etc.)
  • Einholung von Genehmigungen (Bearbeitung, Synchronisation, Sample etc.)
  • Lizenzierung von Musikaufnahmen (Compilations, Websites etc.)
  • Labelgründung (Beratung hinsichtlich Gesellschaftsform, Erstellung von Standardverträgen, Kooperationsverträgen, LC-Anmeldung, GEMA-Anmeldung)
  • Namens- und Logoschutz (Bandname, Bandlogo)
  • Hinterlegung urheberrechtlich geschützter Werke zum Prioritätsnachweis (Komposition, Text)
  • Fragen rund um die Verwertungsgesellschaften GVL, GEMA, VG Wort
  • Fragen der Künstlersozialversicherung (KSK)
  •  

Filmrecht: 

  • Verfilmungsvertrag (Roman, Biographien etc.)
  • Drehbuchvertrag, Exposé- und Treatmentvertrag
  • Produktions- und Auftragsproduktionsvertrag, Co-Produktionsvertrag
  • Regievertrag
  • Darstellervertrag, Crewvertrag, Werk- und Dienstvertrag mit freien Kreativen aller Art
  • Objektmietvertrag, Motivnutzungsvertrag aller Art (Drehgenehmigungen etc.)
  • Weltvertriebsvertrag, Video/DVD-Vertriebsvertrag, Kinoverleihvertrag
  • Vertrag zur Verwertung von Filmwerken und Lichtbildwerken im Internet (VOD etc.)
  • Filmkomponistenverträge, Synchronisation- und Master-Use-Lizenzvertrag
  • Videoproduktionsvertrag
  • Verträge zur Klammerteilauswertung
  • Promotion- und Werbeverträge, Festival- und Eventverträge

 

Internetrecht

  • Web-Design-Vertrag, Pflege- und Update-Vertrag
  • Vertrag zur Platzierung von Werbung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Domainregistrierung, Domainübertragung, Domainstreitigkeiten
  • Kaufverträge im Internet, Online-Auktionen etc. (e-Commerce)
  • Haftung des Anschlussinhabers (Abmahnungen z.B. im Zusammenhang mit Filesharing / Tauschbörsen) oder für verlinkte Inhalte
  • Impressum und Impressumspflicht (TMG) - auch im Social Media Bereich
  • Umgang mit Spam und Bekämpfung von Spam (TMG)
  • Haftung von Dienstebetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten (TMG)
  • Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten (TMG)

 

Veranstaltungsrecht:

  • Konzertvertrag, Aufführungsvertrag, Künstlervertrag
  • Agenturvertrag
  • Zuschauer - und Konzertbesuchervertrag
  • Sponsoringvertrag
  • Mietvertrag - Pachtvertrag
  • Leasingvertrag
  • Beförderungsvertrag
  • Versicherungsvertrag (Haftpflicht, Ausfall etc.)
  • Dienstvertrag, Werkvertrag
  • Mitschnitts- und Senderechtsvertrag
  • allgemeine zivilrechtliche Beratung wie z.B. Vertragsschluss, Vertragsverletzungen und Gewährleitung, Rücktritt, Stellvertretung, Verzug, Schadensersatzforderungen, Raummiete, Werkverträge, Anmietung von Gegenständen und Veranstaltungsorten, deliktische Haftung etc.
  • Recht der Verwertungsgesellschaften (GEMA), Künstlersozialversicherung, Gewerbeordnung, Gaststättenrecht etc.
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Standort: 
München Schwabing Maxvorstadt