Veröffentlicht am 05.08.2019 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach §§ 29 ff. BtMG setzt voraus, dass der Täter auch mit Betäubungsmitteln handelt. Betäubungsmittel sind alle in den Anl. I bis III ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
8562 Aufrufe
3
Veröffentlicht am 28.05.2019 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Das BVerwG hat heute entschieden, dass Bürger keinen Anspruch auf den Erhalt einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 BtMG zum Erwerb eines Betäubungsmittels haben, um sich hiermit selbst zu töten, ohne ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
5227 Aufrufe
10
Veröffentlicht am 23.05.2019 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

CBD (Cannabidiol)-haltige Produkte sind momentan ein Dauerthema. So haben zwei große Drogerieketten kürzlich bekannt gegeben, CBD-Öl wegen der unklaren Rechtslage aus dem Sortiment nehmen zu ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
11837 Aufrufe
Veröffentlicht am 04.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Tagespresse sieht gar eine Verschwörung zur Re-Japanisierung des Nissan-Konzerns, die Tokioter Staatsanwaltschaft sieht eine Straftat. Bilanzrechtlich geht es um die Frage: Welche Angaben sind im Anhang, insbesondere gegenüber der Börsenaufsicht, zu machen? Umgerechnet 40 Mio. Euro Vorstandsvergütung für Carlos Ghosn sollen zu Unrecht gegenüber Tokoiter Börse nicht angegeben worden sein. Außerdem sollen Gelder des japanischen Unternehmens unberechtigt an Firmen des Managers geflossen sein. Selbst die Hochzeit mit seiner Frau im Park des Schlosses von Versailles habe er sich vom Unternehmen bezahlen lassen. Als er am 19. November 2018 auf dem Flughafen Tokio-Haneda im Privatjet landete, wurde der Manager des französisch-japanischen Konzerns Renault-Nissan verhaftet.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
WirtschaftsrechtBilanzrechtRechnungswesenComplianceHandels- und GesellschaftsrechtStrafrechtNebenstrafrecht
3272 Aufrufe
Veröffentlicht am 19.11.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Was tun gegen den Fachkräftemangel - besonders im Pflegebereich, insbesondere in Ballungsräumen? Eine Ordensgemeinschaft versuchte es in München mit günstigem Wohnraum. Doch das könnte jetzt mit mindestens 25% Lohnsteuer, ggfs. zusätzlichen Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung belegt werden. Der Lohnsteueraußenprüfer sieht in den günstigen Mieten einen 'geldwerten Vorteil' (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Ordensgemeinschaft hätte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG erstatten können. Auch die KiTa-Gebühren (§ 3 Nr. 33 EStG) ohne Yoga-Kurse (§ 3 Nr. 34 EStG) kann der Arbeitgeber übernehmen. Auch der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung überlassenes Mobilfunkgeräts oder Laptops bei lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aber der geldwerte Vorteil verbilligten Wohnraums unterliegt der Lohnsteuer und damit grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Lohnsteuerpflicht ist es grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitnehmer vergütet wird. Grundsätzlich kein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber Kosten in fast ausschließlich betrieblichem Interessen trägt. Im Pflegebereich muss der Arbeitgeber beispielsweise bestimmte Schutzimpfungen bezahlen, auch Schutzkleidung lösen keinen geldwerten Vorteil aus. Angewendet auf die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen: die Bereitschaftsräume dienen (auch) dem privaten Schlafbedürfnis, vor allem aber der schnellen Verfügbarkeit im Einsatzfall. Dem müsste bei Wohnungen in der Nähe einer Pflegeeinrichtung durch einen angemessenen Abschlag auf die Vergleichsmiete Rechnung getragen werden. Denn der 'Vorteil' mindert sich doch erheblich, wenn der Arbeitnehmer damit rechnen muss, im Notfall als erste/r gerufen zu werden, weil er/sie auf dem Klinikgelände wohnt. Nichts Anderes gilt nach hier vertretener Auffassung, wenn der/die Mitarbeiter/in anders keine Wohnung finden kann. Zu denken wäre beispielsweise an Fachkräfte mit offensichtlichem Migrationshintergrund. Für alle darüber hinaus gehenden Fälle bleibt es nach der derzeit geltenden Rechtslage beim lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. De lege ferenda sollte der Steuergesetzgeber prüfen, ob sich die Attraktivität bestimmter Berufe oder Einsatzorte nicht durch die günstige Überlassung von Wohnraum gefördert werden könnte? Schwesternwohnheime oder Werkswohnungen galten als soziale Errungenschaften. Der geldwerte Vorteil hieraus ließe sich lohnsteuerfrei stellen.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
WirtschaftsrechtBilanzrechtRechnungswesenComplianceStrafrechtNebenstrafrechtWeitere Themen
2688 Aufrufe
Veröffentlicht am 13.07.2018 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Mit der heute in Kraft getretenen BtMRÄndV v. 2.7.2018 wurden CUMYL-PEGACLONE und CUMYL-5F-P7AICA in Anl. II des BtMG aufgenommen (BGBl. I, S. 1078). CUMYL-PEGACLONE wird auch als SGT-151 ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
9564 Aufrufe
3
Veröffentlicht am 27.04.2018 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

In einer aktuellen Leitsatzentscheidung hat sich der 5. Strafsenat mit der Frage beschäftigt, ob eine förmliche Einziehungsentscheidung notwendig ist, wenn der Angeklagte auf die Rückgabe der ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
9824 Aufrufe
2
Veröffentlicht am 02.03.2018 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Der BGH hat mit Beschluss vom 7.2.2018, 1 StR 647/17 (BeckRs 2018, 1926 ), die Festlegung der nicht geringen Menge von BZP (Benzylpiperazin) und TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin) bei 37,5 g ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtNebenstrafrecht
4184 Aufrufe
Veröffentlicht am 11.01.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Preisgelder oder Spielgewinne sind auch bei einem Berufspokerspieler keine umsatzsteuerbaren Entgelte, entschied der BFH, Urteil v. 30.08.2017 - XI R 37/14. Grundsätzlich anders ist dies, wenn ein professionell auftretender Pokerspieler eine erfolgsunabhängige Teilnahmevergütung erhält. Diese stellt umsatzsteuerbares Entgelt für die sonstige Leistung 'Teilnahme am Pokerspiel' dar.Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
WirtschaftsrechtBilanzrechtBilanzsteuerrechtÖffentliches RechtGlücks- und GewinnspielrechtStrafrechtNebenstrafrecht
4313 Aufrufe
2
Veröffentlicht am 02.01.2018 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung tiefgründig mit der Frage beschäftigt, ob sich der Besteller von Betäubungsmitteln (im konkreten Fall die synthetischen Cannabinoide JWH-122 und ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
StrafrechtBetäubungsmittelrechtMaterielles StrafrechtNebenstrafrecht
5698 Aufrufe

Seiten