Veröffentlicht am 27.08.2008 von Dr. Axel SpiesDer aus den USA stammende Begriff "Slamming" bedeutet, dass ein Netzbetreiber den Anschluss eines Kunden umstellt, ohne dass dieser vorher um Erlaubnis gefragt wurde. Das LG Hamburg hat mit ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SlammingTelefonTelekommunikationsrecht2909 Aufrufe