Veröffentlicht am 04.04.2017 von Paetrick SakowskiWer seinen Internetanschluss für andere Nutzer öffnet, haftet für von diesen begangene Rechtsverstöße grundsätzlich nicht als Täter. Die Gretchenfrage aber ist, was im Einzelnen der ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Urheber- und Medienrecht39055 Aufrufe