Familien- und Erbrecht
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Dr. Claus-Henrik HornFachanwalt für Erbrecht
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Toni Susanne MarkmillerRechtsanwältin
Neueste Beiträge aus dem Gruppenforum
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norman schultze Angestellter |
07.04.2013 | § 48 Fam FG | Um einen Abänderungsantrag nach § 48 Fam FG durchzubekommen, d.h einen durch Rechtskraft eingetretenen Beschluß in Teilen aufzuheben, soll so heißt es : die Sach u. Rechtslage sich nachträglich wesentlich geändert haben. | |
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Julian Finkler Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung |
02.12.2012 | Gezwungen worden das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht abzugeben. | Hallo, ich bin neu hier :) Also, ich versuche die geschichte so kurz wie möglich zu fassen. | |
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Jan-Christopher van Eymeren | 11.01.2012 | BGH-Urteil v. 7.12.2011 zur Dreiteilung bei Unterhaltskonkurrenz von geschiedener und auf gleichem Rang befindlicher neuer Ehefrau | BGH-Urteil nimmt erstmals Stellung zur Unterhaltskonkurrenz von geschiedener und auf gleichem Rang befindlicher neuer Ehefrau nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode BGH, Urteil v. 07.12.2011, Az. XII ZR 151/09 | 1 |
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Thomas-Heinrich Jensen Rechtsanwalt |
22.09.2011 | Verfahrensbeistandschaft | Sehr geehrte Familienrechtler! Ich bin im Moment mit einer Abrechnungsproblematik als Verfahrensbeistand konfrontiert, die augenscheinlich im Kollegenkreis noch nicht aufgetaucht ist. | 1 |
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Benjamin Schmidt | 30.05.2011 | Ausschlagung der Erbschaft - OLG Hamm, Beschluss vom 17.2.2011 – 15 W 167/10 | Schlägt ein Erbe „aus allen Berufungsgründen“ die Erbschaft aus, erfasst die Ausschlagung bei gesetzlicher Erbfolge sowohl die dem Ausschlagenden bekannten als auch ihm unbekannte Berufungsgründe und ist nicht wegen Irrtums anfechtbar. Der Fall des OLG Hamm: | |
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Dr. Claus-Henrik Horn Fachanwalt für Erbrecht |
13.09.2009 | Frankreich: Sind nächste Angehörige weiterhin nach Enterbung Zwangsmiterben? | Im Grundsatz ist (oder war) in Frankreich das Pflichtteilsrecht als Noterbrecht ausgestaltet, also als dingliche Beteiligung am Nachlass wie ein Miterbe (Art. 912 bis 930 CC). Aufgrund der französischen Erbrechtsreform vom 01.01.2007 wird dieser Grundsatz jedoch eingeschränkt. |
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