Anhang | Größe |
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01_Synopse_Forum04.pdf | 56.35 KB |
02_BMI_Referentenvorentwurf_23März2010.pdf | 150.71 KB |
03_BMI_Eckpunktepapier_31März2010.pdf | 38.96 KB |
04_BMI_Referentenentwurf_28Mai2010.pdf | 100 KB |
05_BÜ90GRÜ_Fraktionsentwurf_22Juli2010.pdf | 95.8 KB |
► Soll die erlaubte Privatnutzung von E-Mail und Internet die Auswertung von Verkehrs- und Inhaltsdaten zur Aufklärung von Straftaten ausschließen?
Dr. Stefan Hanloser
2010-07-26 07:21
Für dieses Forum stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
(1) Synopse Referentenentwurf BMI versus Fraktionsentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Referentenvorentwurf BMI vom 23. März 2010.
(3) Eckpunktepapier BMI vom 31. März 2010.
(4) Referentenentwurf BMI vom 28. Mai 2010.
(5) Fraktionsentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Juli 2010.
Wenn Sie die Positionen zur Frage "Soll die erlaubte Privatnutzung von E-Mail und Internet die Auswertung von Verkehrs- und Inhaltsdaten zur Aufklärung von Straftaten ausschließen?" interessieren, dann öffenen Sie einfach die Synopse: Synopse.
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenRainer Schmatke kommentiert am Permanenter Link
Ich verstehe die letzte Fassung des Entwurfs so: Wenn die private Nutzung von Internet/E-Mail verboten ist, darf der Arbeitgeber nur in konkret gesetzlich erlaubten Ausnahmefällen auf die Daten zugreifen. Da helfen dann auch keine Betriebsvereinbarungen. Das heißt, bei Verbot privater Nutzung sind die Arbeitnehmerdaten schon sehr geschützt.
Wenn die private Nutzung nun erlaubt ist, müssen die Arbeitnehmerdaten logischer weise noch stärker geschützt werden, d.h. dann dürfte doch ein Zugriff auf die E-Mails durch den Arbeitgeber erst Recht nicht zulässig sein.
Teilt jemand diesen Erst-Recht-Schluss?